GESETZENTWÜRFE Abkommen zum Luftverkehr gebilligt(vb) Der Luftverkehr zwischen der Bundesrepublik und der Republik Moldau und der Aserbaidschanischen Republik soll gesetzlich geregelt werden. Dies beschloss der Verkehrsausschuss am 8. November mit der Annahme zweier Gesetzentwürfe der Regierung (14/3475,14/3476). Die Parlamentarier aller Fraktionen schlossen sich den Vorlagen der Regierung an. Sie sehen vor, dass sich Deutschland und die beiden Länder jeweils gegenseitig die Rechte des Überflugs, der Landung zu nichtgewerblichen Zwecken und des Transports von Passagieren und Fracht gewähren. Mit dem Entwurf zum Luftverkehr mit der Aserbaidschanischen Republik wird laut Regierung ein Abkommen vom Juni 1995 über die Ergänzung eines zwei Jahre alten Protokolls beider Länder umgesetzt. |