VERORDNUNG UMSETZEN
Zustellungen in der EU regeln
(re) Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke in Zivil- oder Handelssachen in den EU-Mitgliedstaaten (14/5910) will die Bundesregierung eine Verordnung aus Brüssel in deutsches Recht umsetzen. Der Bundestag überwies die Initiative am 17. Mai zur federführenden Beratung an den Rechtsausschuss.
Erreicht werden soll, dass Zustellungen unmittelbar durch die Post stets durch Einschreiben mit Rückschein erfolgen müssen, und zwar an Adressaten in der Bundesrepublik ebenso wie an Adressaten in einem anderen Mitgliedsland, in dem die Verordnung anzuwenden ist. Die Zustellung des Schriftstücks soll zudem in deutscher Sprache oder in der Sprache des Mitgliedstaates abgefasst sein, aus dem es übermittelt wird, sofern der Adressat Staatsangehöriger dieses Landes ist. Ist dies nicht der Fall, soll eine Übersetzung erforderlich sein.