BUNDESTAG BESCHLIESST VORGABEN FÜR KÜNFTIGEN FINANZAUSGLEICH
Befristung des Maßstäbegesetzes sorgt für Unmut bei einigen Abgeordneten
(fi) Der Bundestag hat am 5. Juli den Gesetzentwurf der Bundesregierung über "verfassungskonkretisierende allgemeine Maßstäbe für die Verteilung des Umsatzsteueraufkommens, für den Finanzausgleich unter den Ländern sowie für die Gewährung von Bundesergänzungszuweisungen" (so genanntes Maßstäbegesetz, 14/5951,14/5971) in geänderter Fassung angenommen. Dafür stimmten 532 Abgeordnete, dagegen 34, zwei enthielten sich der Stimme.
Das Parlament folgte im Wesentlichen einer Empfehlung des Sonderausschusses "Maßstäbegesetz/Finanzausgleichsgesetz" vom 29. Juni. Im Plenum hatten SPD, CDU/CSU und Bündnis 90/Die Grünen noch einen Änderungsantrag (14/6581) eingebracht, der das Gesetz bis Ende 2019 befristet. Neben der F.D.P. lehnten auch einige Koalitionsabgeordnete diese Befristung wegen deren "Verfassungwidrigkeit" ab, darunter der Vorsitzende des Sonderausschusses, Volker Kröning (SPD), der von seinem Amt zurücktrat.
Aufforderung aus Karlsruhe
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Hans Eichel
(SPD). |
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Wie Bundesfinanzminister Hans Eichel (SPD) sagte, war es nach dem Verfassungsgerichtsurteil vom 11. November 1999 notwendig geworden, den Finanzausgleich neu zu ordnen; zunächst mit einem Maßstäbegesetz, das die abstrakten Grundlagen legt, und darauf aufbauend einem neuen Finanzausgleich ab 2005.
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Heinz Seiffert
(CDU/CSU). |
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Heinz Seiffert (CDU/CSU) sagte, nur durch die Einbeziehung des Fonds "Deutsche Einheit" in den Finanzausgleich sei es möglich geworden, dass Bund und Länder profitierten. 2002 bis 2004 werde die Tilgung im Fonds fast völlig ausgesetzt. Von 2005 bis 2019 übernehme der Bund die Zins- und Tilgungslasten und lasse sich dies teilweise durch eine Vorwegentnahme aus dem Umsatzsteuertopf entgelten. Die Tilgungsstreckung gehe zu Lasten kommender Generationen, sagte Seiffert. Der Finanzausgleich werde nicht transparenter, aber dank besserer Anreizwirkung gerechter.
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Oswald
Metzger (Bündnis 90/Die Grünen). |
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Positiv bewertete auch Oswald Metzger (Bündnis 90/Die Grünen) die Anreize im Maßstäbegesetz, etwa das "Prämienmodell" (zwölf Prozent der im Vergleich zum Vorjahr überdurchschnittlichen Einkommen-, Körperschaft- und Landessteuereinnahmen je Einwohner werden "ausgleichsfrei" gestellt).
"Reform nicht umgesetzt"
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Günter
Rexrodt (F.D.P.). |
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Günter Rexrodt (F.D.P.) begründete die Ablehnung des Gesetzes durch die Liberalen damit, dass die vom Gericht aufgegebene Reform nicht umgesetzt worden sei. Es gehe um die Verteilung von Milliarden von Steuergeldern.
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Barbara
Höll (PDS). |
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Dagegen wertete Barbara Höll (PDS) das Gesetz als Erfolg. Mit der Befristung könne man leben. Sie wies auf abgelehnte Änderungsanträge ihrer Fraktion im Ausschuss hin, in denen vorgeschlagen worden sei, den Finanzausgleich in die Angleichung der Finanzkraft der Länder und die Angleichung der Lebensverhältnisse durch Bundesergänzungszuweisungen zu gliedern.
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Horst Schild (SPD). | ||||||||||
Horst Schild (SPD) räumte ein, dass die Befristung des Gesetzes strittig sei. Ende 2019 sollten nach über-einstimmender Auffassung von Bund und Ländern der Solidarpakt II (siehe Seite 26), der Finanzausgleich und das Maßstäbegesetz auslaufen.
Entschließung angenommen
Der Bundestag nahm einen Entschließungsantrag von SPD, Bündnisgrünen und PDS (14/6577) bei Enthaltung der Union an. Darin werden die Ergebnisse des am 23. Juni zwischen Bund und Ländern gefundenen Kompromisses dargestellt: unter anderem die Einbeziehung der kommunalen Finanzkraft mit 64 Prozent in den Länderfinanzausgleich (Regierungsentwurf: 100 Prozent), die Beibehaltung der Einwohnerwertung für Stadtstaaten von 135 Prozent, die Einführung einer kommunalen Einwohnerwertung für dünn besiedelte Länder und einer Obergrenze von 72,5 Prozent für die durchschnittliche "Abschöpfung" bei Geberländern. Abgelehnt wurde ein Entschließungsantrag der F.D.P. (14/6555). Darin wird die mangelnde Berücksichtigung des "Wettbewerbsföderalismus" beklagt.