VERMITTLUNGSAUSSCHUSS
Wohnortprinzip verabschiedet
(ge) Das Plenum hat am 9. November das Ergebnis des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat (Beschlussempfehlung 14/7342) zu einem Gesetzentwurf der Koalition (14/5960) angenommen, mit dem das Wohnortprinzip bei Honorarvereinbarungen für Ärzte und Zahnärzte im System der gesetzlichen Krankenversicherung eingeführt wird. Danach soll die Gesamtvergütung der Ärzte in den neuen Ländern für die Jahre 2002 bis 2004 erhöht werden. Das Vermittlungsergebnis sieht vor, dass bei der Vereinbarung der Gesamtvergütung für den genannten Zeitraum die Veränderungsrate um jährlich bis zu drei Prozent überschritten werden soll, wenn dadurch die Beitragsstabilität nicht gefährdet werde. Die damit verbundenen Mehrausgaben sollen durch Einsparungen bei den Leistungen der Krankenkassen des jeweiligen Landes erwirtschaftet werden.
Mit dem Gesetz sollen die Honorarvereinbarungen jeweils für die Region getroffen werden, in der die Versicherten wohnen. Ziel des Entwurfs sei es, die mit dem bisher vorherrschenden "Kassensitzprinzip" einhergehenden Benachteiligungen der Ärzte in den neuen Ländern zu beseitigen.