FDP-ANTRAG GESCHEITERT
Mehrheit gegen Entlassung von Minister Rudolf Scharping
(hh) Nicht zugestimmt hat das Plenum am 16. Mai einem Antrag der FDP-Fraktion (14/8954), in dem die Entlassung von Bundesverteidigungsminister Rudolf Scharping (SPD) gefordert wurde. In namentlicher Abstimmung stimmten 318 Abgeordnete gegen den Antrag, 254 dafür und 9 Abgeordnete enthielten sich.
Die FDP begründete ihren Vorstoß damit, dass der Verteidigungsminister sich wiederholt über die Beschlüsse des Haushaltsgesetzgebers und damit über das Parlament hinweggesetzt habe. Damit habe er, so die Freien Demokraten, sowohl Verfassungs- als auch Haushaltsrecht gebrochen. Mit diesem Verhalten ist der Verteidigungsminister aus Sicht der Fraktion nicht mehr tragbar.
Airbus A400M beschaffen
Am 30. April war es Scharping bei einer Sondersitzung des Haushaltsausschusses nicht gelungen, unterschiedliche Interpretationen im Haushaltsausschuss über die rechtlichen Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland im Zusammenhang mit der Beschaffung des Airbus-Transportflugzeuges A400M aufzulösen.
Der Haushaltsausschuss hatte am 20. März 5,1 Milliarden Euro für den Programmstart des A400M mit den Stimmen von SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP freigegeben. Lediglich die PDS hatte dagegen gestimmt. Damit war der Direktor der gemeinsamen Organisation für die ermächtigt worden, für Deutschland rechtliche Verpflichtungen auf der Grundlage dieses Beschlusses einzugehen. Dies gelte auch für die Schadensersatzregelung. In der Sitzung betonten CDU/CSU, FDP und PDS, aber auch Bündnis 90/Die Grünen, dass die 5,1 Milliarden Euro freigegeben worden seien, um dafür in einer ersten Tranche etwa 40 Flugzeuge von insgesamt 73 zu bestellen.
Der Gesetzgeber sollte nach der Bundestagswahl in der Entscheidung frei sein, ob er weitere 33 Flugzeuge bestellen will. Aus den 5,1 Milliarden Euro dürften sich daher Schadensersatzzahlungen auf Grund einer Nichtabnahme der Flugzeuge nur auf diese erste Tranche beziehen. Keinesfalls dürften die 5,1 Milliarden Euro verwendet werden, um einen etwaigen Schadensersatz für den Fall zu finanzieren, dass der künftige Gesetzgeber die übrigen 33 Flugzeuge nicht bestellen würde. Die Fraktionen verwiesen auf das Haushaltsrecht.
Der Minister betonte, der Bundestag habe am 24. Januar der Entscheidung der Bundesregierung, 73 Transportflugzeuge zu beschaffen, mit großer Mehrheit zugestimmt. Die Beschaffung sei der politische Wille aller Fraktionen außer der PDS gewesen. Es sei nicht zu erkennen, weshalb sich dies in Zukunft ändern könne.
Antrag angenommen
Mit den Stimmen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen nahm der Ausschuss einen Antrag dieser Fraktionen an, in dem festgestellt wird, dass die Bundesregierung auf der Grundlage des Beschlusses des Ausschusses vom 20. März handelt und dafür sorgen wird, dass auf dieser Grundlage der Industrievertrag in Kraft gesetzt wird. Ferner nehme der Ausschuss zur Kenntnis, dass der Verteidigungsminister die Berichterstatter und den Ausschuss unverzüglich unterrichtet, sobald alle Unterschriften aller Partnernationen vorliegen. Diese Unterrichtung geschehe in jedem Fall, bevor der Industrievertrag in Kraft tritt.
Abgelehnt wurde dagegen ein Antrag von CDU/CSU und FDP mit den Stimmen der übrigen Fraktionen. Darin wurde die Regierung aufgefordert, bei ihrem weiteren Vorgehen durch eindeutige Formulierungen in den Verträgen selbst oder in einem "Side-Letter" sicherzustellen.