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Warum braucht Europa eine Verfassung?

  14.05.02 Dr. Jürgen Meyer
Die Osterweiterung und die gleichzeitige Vertiefung der Europäischen Union (EU) führen zu gravierenden Veränderungen und werden das bisher bekannte Gesicht der EU neu prägen. Die EU soll durch die Osterweiterung auf insgesamt 27 Mitgliedstaaten anwachsen.

Diese Entwicklung vergrößert die Notwendigkeit, die Identifikation der Bürgerinnen und Bürger mit dem europäischen Einigungsprozess durch eine Europäische Verfassung zu vertiefen. Den zentrifugalen Kräften einer erweiterten Union muss durch eine gleichzeitige Vertiefung entgegengewirkt werden. Die Entscheidungsstrukturen der EU sind dieser Entwicklung anzupassen. Bislang gilt noch in vielen Fällen das Einstimmigkeitsprinzip mit der Folge, dass ein Mitgliedstaat durch sein Vetorecht notwendige Beschlüsse verhindern kann. Das muss sich ändern. Zu schaffen ist ein klarer, für die Unionsbürgerinnen und Unionsbürger verständlicher Verfassungstext. Die Verfassung muss

Kurz: Europa braucht eine Verfassung, weil die höchstrangigen Regeln für die europäische Wertegemeinschaft in bürgernaher Weise festgelegt werden müssen. Mit einer Europäischen Verfassung zu mehr europäischer Demokratie!

  16.05.02 britta steffenhagen
Ich halte eine europäische Verfassung für einen wochtigen Schritt zu einer legitimen, "echten" europäischen Gemeinschaft der Mitgliedsstaaten. Wie stehen sie zur Integration von umweltpolitischen Problemlösungsansätzen in die Verfassung (z.B. ein recht auf eine saubere Umwelt, Nachhaltigkeitsaspekte in die Verfassung zu schreiben)
Für eine Antwort wäre ich dankbar
mit freundlichen Grüßen
Britta Steffenhagen

Kommentar der Moderatorin: In die europäische Verfassung soll die Grundrechte Charta integriert werden. Dort heißt es in Art 37: "Ein hohes Umweltschutzniveau und die Verbesserung der Umweltqualität müssen in die Politiken der Union einbezogen und nach dem Grundsatz der nachhaltigen Entwicklung sichergestellt werden. "

  27.05.02 Hans-Georg Beuter
Die EU-Verträge begründen teilweise eine Inländerdiskriminierung. Als Beispiel seien hier die Berufszugangsreglungen im deutschen Handwerk (Meisterzwang) genannt. Eine Europäische Verfassung muß ein Gleichbehandlungsgebot beinhalten, dass solche Inländerdiskriminierung ausschließt.
Es ist der Akzeptanz der EU äußerst abträglich, wenn einheimische Handwerker von Konzessionsträgern aus anderen EU-Staaten ausgeliefert werden, die schlechter ausgebildet hier Betrieb eröffnen dürfen, und die Einheimischen von derartigen auf dem Papier angestellten abhängig sind.

Außerdem behindert der Einstimmigkeitsvorbehalt bei Berufszugangsreglungen die Schaffung eines einheitlichen Wirtschaftsraums. Auch bei Berufszugangsreglungen sollte zum Mehrheitsprinzip übergegangen werden

  05.06.02 Sebastian Haas
Meines Erachtens ist eine gesamteuropäische Verfassung unumgänglich. Jedoch sehe ich einige gravierende Hindernisse. Um auf ein einheitliches Europa zu kommen, für welches eine Verfassung maßgeblich und bindend ist, EU-Gremien Richtlinien für die nationale Politik geben, muss ersteinmal eine Angleichung der Staaten folgen.
Zwar ist durch den Euro eine gemeinsame Währung integriert worden, jedoch ist dies eines der kleineren Probleme. Die Länder müssen sich in Steuerpolitik, Sozialpolitik, Bildungs- und Wirtschaftspolitik annähern, es müssen Einkommensunterschiede aufgearbeitet und der Lebensmittelindex angeglichen werden. Man kann nicht von einem vereinten Europa sprechen, wenn z.B. ein spanischer Anwalt ganz unterschiedliche Rechtsauffassungen lernt als ein Französischer, anders entlohnt wird und andere Voraussetzungen für seinen Beruf erbringen muss.

Somit sollte eine Angleichung der Politik und Wirtschaft der Länder erfolgen, um im folgenden eine gesamtverbindliche Charta zu erlassen.

  12.06.02 Interessierter Bürger
Wer schützt uns, die Bürger denn vor der zuweilen eigenartigen Regelungswut der EU- Gremien? Ist es vor dem Hintergrund einer Gewaltenteilung auch auf europäischer Ebene nicht nötig, ein Kontrollorgan zu schaffen, das die EU-Organe überprüft? Das Bundesverfassungsgericht sieht sich dazu ja nach der "Solange"- Entscheidung nicht verpflichtet. Gerade vor dem Hintergrund eines effektiven Rechtsschutzsystemes ist eine Grundrechtscharte der EU meiner Meinung daher unumgänglich, auch zum Schutz der Freiheit der Bürger!

Kommentar der Moderatorin: Der Europäische Gerichtshof ist zuständig für die Kontrolle der Europäischen Institutionen.

  25.08.02 Julian
Ich fände eine europäische Verfassung, sehr gut. Ich denke sie sollte aus dem besten, aus der Verfassung der einzelnen Mitgliedsstaaten, entstehen.
Außerdem, ich weiß nicht ob das schon so ist, bin ich der Meinung dass die Anzahl der Sitze die ein Land hat, sich nach der Bevölkerungszahl des Landes richtet. Und ich habe noch eine Riesenbitte an den Deutschen Bundestag: Bitte setzen sie sich dafür ein, dass möglichst schnell die Vereinigten Staaten von Europa gegründet werden.

Kommentar der Moderatorin: Die Frage nach einer Europäischen Verfassung, die zum Beispiel auch die Europäische Grundrechtecharta enthält, wird im derzeit tagenden Europäischen Konvent diskutiert. Die Zahl der von einem Mitgliedstaat entsandten Abgeordneten richtet sich in etwa nach der Einwohnerzahl des jeweiligen Landes. Nach Art. 190 Absatz 2 EG-Vertrag stellt Deutschland 99 von insgesamt 626 Mitgliedern des Europäischen Parlaments. Die Gründung der Vereinigten Staaten von Europa steht im Rahmen des Europäischen Konvents nicht zur Diskussion und scheint überdies momentan auch nicht konsensfähig zu sein.

  23.09.02 Jens Kuhlemann
Europa braucht eine Verfassung, weil sie uns helfen kann, nach der wirtschaftlichen Einigung endlich auch das Demokratiedefizit zu beheben. Die
Aufwertung der Grundrechtecharta, eine klare Kompetenzverteilung, ein echtes
Initiativrecht für das EU-Parlament und die Kontrollierbarkeit der EU-Organe (Euro-Pol!) sind wichtige Punkte. Zu fragen ist jedoch auch, ob die EU mit den nationalen Standards nur gleichziehen will oder Vorreiter werden möchte: wird es unter Beachtung der
entsprechenden Rechtstraditionen der Mitgliedsländer zur Einführung direktdemokratischer Mitbestimmungsrechte in der EU kommen? Es wäre ein Beweis, das Europa es ernst meint mit der Bürgernähe.

Kommentar der Moderatorin: Die von Ihnen genannten Themen - Grundrechtecharta, Kompetenzverteilung, Initiativrecht des EP sowie die Kontrollierbarkeit der EU-Organe - werden im Konvent behandelt. Insbesondere die Frage nach einer möglichen Rechtsverbindlichkeit der Grundrechtecharta wird in einer Arbeitsgruppe diskutiert, in der die Mehrheit der Gruppenmitglieder die Rechtsverbindlichkeit der Charta befürwortet. Ich teile diese Position.Eine klare Kompetenzverteilung in Form eines Kompetenzkatalogs wird vom Konvent als zu unflexibel eingestuft und abgelehnt. Stattdessen hat man sich ebenfalls in einer Arbeitsgruppe mit den Regeln der Kompetenzausübung auseinandergesetzt. Die Verbesserung der Wahrung und Kontrolle des Subsidiaritätsprinzips stand hier im Vordergrund.Die Einführung direktdemokratischer Mitbestimmungsrechte in der EU ist hingegen bisher nicht im Konvent diskutiert worden; der weitere Diskussionsverlauf bleibt abzuwarten.

  24.11.02 Michael Wuestefeld
Ich bekenne freimütig, dass ich ein entschiedener Gegner dieser Art von Europa bin. Das heutige Gebilde ist ein Gebilde der Politiker/Regierungen, das mehrheitlich in den Mitgliedsstaaten ohne Bürgerlegitimation zustande gekommen ist. Kohl wusste schon, warum die Deutschen weder über die EU noch den Euro abstimmen durften.
Ein Verfassungskonvent ändert nichts an dieser Tatsache.Eine "nachträgliche" Heilung fehlender Demokratie ist ohnehin nicht möglich, da wir Bürger über das "OB" dieser Union nicht abstimmen durften.Eine Identität mit Europa wird so mit Sicherheit nicht erreicht werden.Die Politik/Regierungen schaffen Fakten einschließlich Osterweiterung und der Wille der Bürger interessiert auch hier nicht. Nennen Sie mir einen vernünftigen Grund dafür, warum eine europäische Verfassung identitätsstiftend sein soll, wenn es die europäische Politik in 50 Jahren nicht geschafft hat, die Bürger von diesem Projekt zu überzeugen.Ich sehe nicht, warum und wie man eine Idenität mit solch einem Gebilde entwickeln sollte.
Das wichtigste Ziel der Friedenssicherung in Europa hätte man auch anderweitig und ohne diesen immensen Aufwand erreichen können.

Kommentar der Moderatorin: Das jetzige Verfahren soll Schwächen der Vergangenheit vermeiden. Europa soll weg vom Intergouvermentalismus. Das künftige Europa soll mehr Demokratie wagen. Kern dieses Projektes ist die Einbeziehung der Zivilgesellschaft und der Parlamentarier in dem Europäischen Konvent. Die Verabschiedung einer einfachen, verständlichen und von den Bürgern selbst mitgestalteten Verfassung soll eine stärkere Verbindung zwischen Europa und Bürgern herstellen. Dies ist kein "immenser Aufwand" sondern ein ehrlicher Versuch, politische Willensbildung und demokratische Reform herbeizuführen.

  25.11.02 Enterigator
Meiner Meinug nach ist die EU genauso verwässert und undurchsichtig wie unsere Bundespolitik, natürlich braucht sie eine eigene Verfassung weil wir ein vereinigtes Europa sind und das zusammen und miteinnader Leben gregelt werden muss. Europa ist eine grosse chance für uns die wir unbedingt nutzen sollte.

Kommentar der Moderatorin: Genau diese Undurchsichtigkeit soll eine neue Verfassung abschaffen. Sie soll den Entscheidungsprozess und die Gesetzgebung vereinfachen und klarer machen. Das soll der demokratischen Legitimation dienen. Denn ein schwer verständliches, kompliziertes Entscheidungsverfahren, wie es bisher existierte, kann nur schwer Bürger für Europa begeistern. Transparenz und verständliche Verfahren sind Grundsteine einer echten demokratischen Ordnung.

  05.12.02 Melanie Fasselt
Es stellen sich für mich einige Fragen und einige Hoffnungen bei dem Gedanken an eine gemeinsame Verfassung. Wäre eine gemeinsame Verfassung nicht eine Möglichkeit, Schwierigkeiten die im Hinblick, z. B. auf den Beitritt der Türkei vorhanden sind, auszuräumen? Sobald ein Land beitreten möchte, müßte es sich den Grundsätzen einer gemeinsamen Verfassung anpassen und somit auch den in ihr verankerten Menschenrechten. Ich kann nur hoffen, dass eine eventl. Verfassung Europas die gleiche Qualität und Sicherheit für uns bedeutet wie unserer Grundgesetz.

Kommentar der Moderatorin: Der Konvent schließt Beitrittsländer ein, damit ihre Meinungen und Empfehlungen berücksichtigt werden können. Durch dieses Verfahren sollen die Beitrittskandidaten und Mitgliedstaaten mögliche Probleme einer Osterweiterung beseitigen können. Im übrigen ist darauf hinzuweisen, dass ein Staat, der der Union beitritt, schon nach gegenwärtigem Rechtszustand ihr gesamtes Rechtssystem akzeptiert und demgemäß an die Menschenrechten gebunden ist (Artikel 6 und 49 des Unionsvertrages).

  07.12.02 Eurosana-European Medical Network
Unser Unternehmen bewegt sich länderübergreifend auf dem europäischen Markt, daher sind wir uns der Schwierigkeiten, aber auch der Chancen, die das derzeitige Europa bietet, durchaus bewusst. Im Bereich der allgemeinen Rechtssicherheit wäre eine einheitliche Lösung- mit einigen Einschränkungen- nach unserem Dafürhalten durchaus sinnvoll. Ob allerdings eine gemeinsame Rechtsgrundlage der ökonomischen Belange, die derzeit noch länderspezifisch sind, nicht einfach eine "Gleichmacherei" auf hohem Niveau bedeuten würde, läßt sich nicht einfach beantworten. Grundsätzlich ist es wohl für viele Menschen ein Ärgerniss, sich mit den sich neu ergebenden Möglichkeiten der Europäischen Union auseinander zu setzen. Wir sehen jedoch gerade hier eine große Chance, das jeweils beste Modell aufzugreifen und es für das eigene Land zu nutzen. Was wäre z.B. gut daran, hätten alle EU- Mitgliedsstaaten den gleichen Spitzensteuersatz, z.B. den deutschen? Bei allem Respekt, wir sollten nicht das Individualrecht der einzelnen Mitgliedsstaaten verkennen und diese auch respektieren, gerade im Hinblick auf eine florierende Wirtschaft, mit der wir in Deutschland augenblicklich nicht aufwarten können. Gesetze haben sich im Verlauf der Jahrhunderte entwickelt, immer in Anbetracht der landestypischen Situation. Eine Patentlösung wird es insoweit wohl nicht geben, leider oder glücklicherweise sei dahingestellt. Wir für uns sehen die divergierenden Voraussetzungen innerhalb Europas als Chance zum Erfolg, weil noch nicht überall in Europa die Bürokratie das Zepter in der Hand hält...

  18.01.03 Siegmund Natschke
Zu beachten ist bei dieser Frage, dass die einzelnen europäischen Staaten völlig verschiedene Verfassungstraditionen haben. Insbesondere ist natürlich auf das Beispiel "Großbritannien" hinzuweisen. Hier gibt es eine über Jahrhunderte gewachsene "ungeschriebene Verfassung", die Rechtsprechung ist durch das Gewohnheitsrecht geprägt. Deswegen ist es fast zwangsläufig, dass dort eine größere Skepsis herrscht, sich nun einer -geschriebenen- EU-Verfassung unterzuordnen. Die Fortentwicklung der europäischen Integration ist darüber hinaus nicht allein von der Verfassungsfrage abhängig. Viel wichtiger scheinen mir auch erfolgreiche Politikstrategien der europäischen Ebene. Insbesondere in der Arbeitsmarktpolitik ist bei aller Subsidarität eine Vereinheitlichung der Massnahmen notwendig. Erfolgreiche Politik schafft Akzeptanz. Die Verfassungsfrage ist wichtig und muss erörtert werden. Sie darf jedoch nicht den Blick auf bestehende politische Probleme versperren.

  11.02.03 Susanne.Labsch
Die Entwicklung einer gemeinsamen europäischen Verfassung, in der die EU Grundrechtcharta verankert wird, erhöht die Partizipation der Bürgerinnen und Bürger an der EU und die Integration.
Es ist wichtig, diesen Prozess auf allen Ebenen bekannt und verständlich zu machen.

Ich selbst lebe am Oberrhein und engagiere mich in der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit der Kirchen in der Region - ein Europa der grenzüberschreitenden (mehrsprachigen) Regionen, die mit ihrem Kompetenzen zum Aufbau der gesamten Eu beitragen.

  03.03.03 Hartwig Devermann
Für jeden Bürger ist die Verfassung und das Recht des jeweiligen Landes, in dem er lebt,gültig und bindend. Und da liegt das Problem Europa.
Eine europäische Verfassung die allen Mitgliedstaaten gerecht wird ist eine Verwässerte, und daher unnötig.
Solange man Angst vor den Entscheidungen der Bürger hat, und deshalb nicht die Europäische Nation zur Wahl stellt, und undemokratisch wichtige Entscheidungen über die Köpfe der Bürger gefällt werden, wird der Gedanke Europa nie akzeptiert werden.

Kommentar der Moderatorin: Die Europäische Verfassung muss die Grundordnung der Europäsichen Union bilden, d.h. sie muss Regeln für die Institutionen aufstellen und vor allem die Grundrechte der Unionsbürger festschreiben.

  14.03.03 Benjamin Alles
Europa muss sich stetig weiterentwickeln. damit Europa politisch überleben kann. Die aktuelle Diskussion um den Irak zeigt eindeutig, wie heterogen die Europäer sind.
Dieser Entwicklung muss eine Richtung gegeben werden - das Mittel der Wahl ist hierzu eine Verfassung. Sie gibt den Europäern selbst Sicherheit und definiert die Aufgaben der Institutionen und des Staates Europa, den es ja hoffentlich geben wird, mindestens einmal in groben Zügen.

  19.03.03 Ein Skeptiker
Frage an die Moderatorin zum Kommentar vom 24.11.02:
Sie schreiben: "Die Verabschiedung einer einfachen, verständlichen und von den Bürgern selbst mitgestalteten Verfassung soll eine stärkere Verbindung zwischen Europa und Bürgern herstellen." Wie soll denn diese Mitgestaltung durch die Bürger Ihrer Meinung nach realisiert werden? Bis jetzt hat man uns nicht gefragt (EU-Beitritt, Euro-Einführung), und man wird es auch bei einer evtl. Erstellung einer Europäischen Verfassung nicht tun. Und was von "Versprechungen" und "Parteiprogrammen" im Vorfeld einer Bundestagswahl zu halten ist, wissen wir seit der letzten nur zu genau. Ich befürchte, hir wird wieder über die Köpfe der "Wähler" hinweg entschieden...

Kommentar der Moderatorin: Für die Annahme einer Europäischen Verfassung ist es günstig, wenn die Bürgerinnen und Bürger in einem Referendum über diese Reform entscheiden. In einer Verfassung verständigen sich die Bürgerinnen und Bürger über Inhalt, Grenzen, Organisation, Ausübung und Verteilung politischer Macht. Ohne die Zustimmung der Bürgerinnen und Bürger wäre eine EU-Verfassung nicht optimal legitimiert. Ein günstiger Zeitpunkt für ein zumindest konsultatives Referendum wäre die Europawahl 2004. Anhand des Referendums könnten viele Bürger zum ersten Mal an einem wichtigen Thema erleben, wie ein Volksentscheid funktioniert.

  18.04.03 Torsten Girgsdies
Seit dem Irak-Krieg sehe ich verstärkt, dass vor allem daran gearbeitet wird die militärische Komponente der EU weiterzuentwickeln und auszubauen. Ich bin verärgert und verängstigt darüber, wie in den EU-Mitgliedsstaaten Sicherheitsgesetze geschaffen werden. Mir kommt es so vor als wäre der Überwachungs- und Militärstaat EU nicht mehr weit entfernt. Dabei ist doch klar dass diese Maßnahmen und Gesetze nicht mehr Sicherheit schaffen werden, sondern uns immer mehr Freiheit nehmen werden. Und je weniger Freiheit herrscht, desto mehr Angst verbreitet sich und die Gewaltbereitschaft steigt. Wir sollten akzeptieren, dass es keine absolute Sicherheit gibt. Anstatt uns einzuigeln und zu bewaffnen sollten wir mehr in die gesellschaftliche Entwicklung investieren, um ein friedlicheres Zusammenleben zu ermöglichen.

Kommentar der Moderatorin: In den letzten Monaten sind neue Bedrohungen entstanden und eine Situation der globalen Unsicherheit hat sich ergeben, die die Union vor eine neue Herausforderung stellt. Diese besteht nicht darin, aus der EU eine Militärallianz zu machen, sondern sie mit Instrumenten auszustatten, die sie benötigt um ihre Ziele und Werte zu erreichen. Konfliktverhütung, gemeinsame Abrüstungsmaßnahmen sowie militärische Beratung und Unterstützung stehen dabei im Vordergrund. Der Irak-Krieg und die damit verbundenen Dissonanzen innerhalb der Union haben diese Ziele nicht verändert, sondern haben vielmehr die Notwendigkeit unterstrichen und ein verschärftes Interesse geweckt, auch klare Richtlinien für eine gemeinsame europäische Außen- und Sicherheitspolitik zu schaffen. Hierzu werden in diesen Tagen auf der Konventssitzung die Artikelentwürfe vorgestellt.

  07.05.03 Florian Becht
Ich halte ein Verfassung für die EU für unbedingt notwendig. Eine Staatenunion, die auf völkerrechtlichen Verträgen beruht, steht an den Grenzen der Legitimität. Aber die verfassungsgebende Gewalt liegt beim Volk - und nicht bei einer Regierungskonferenz. Die Unionsbürger müssen über ihre Verfassung abstimmen!

  26.06.03 Jakob Wasilewski
Sie ist notwendig!
Es führt meiner Meinung nach zur Stabilisierung der politischen Verhältnisse in Europa, wieauch in der Welt.
Europa musss endlich mit einer Stimme sprechen, um eigene Interessen vertreten und verwirklichen zu können, was in den letzten Monaten und Jahren leider oft nicht geklappt hat.
Mit dem Beitritt der Ostländer am 1. Mai 2004,werden in Europa mehr als 400.000.000 Bürger leben. Mit einer Verfassung entstehen neue Möglichkeiten für eiene grosse wirtschaftliche Expansion des europäischen Marktes.
Die Verfassung sollte durch das Volk bestätigt werden, da es schliesslich für das Volk gedacht ist.

Mit freundlichen Grüßen
Jakob Wasilewski 17

  12.06.03 Rebecca Bock
Europa braucht auf jeden Fall eine gemeinsame Verfassung, die direkt einklagbar ist, die Plebizite zu läßt und nicht so den Bürger machtlos läßt wie das längst übrholte Grundgesetz, das eigentlich schon längst durch eine Verfassung ersetzt werden sollte.

Aber die Bundesdeutschen Politiker haben ja wohl vor nichts so viel Angst, wie vor ihren eigenen Wählern.


Was ist Ihre Meinung dazu?

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