Warum braucht Europa eine Verfassung?
14.05.02 Dr. Jürgen Meyer
Die Osterweiterung und die gleichzeitige Vertiefung der
Europäischen Union (EU) führen zu gravierenden
Veränderungen und werden das bisher bekannte Gesicht der EU
neu prägen. Die EU soll durch die Osterweiterung auf insgesamt
27 Mitgliedstaaten anwachsen.
Diese Entwicklung vergrößert die Notwendigkeit, die
Identifikation der Bürgerinnen und Bürger mit dem
europäischen Einigungsprozess durch eine Europäische
Verfassung zu vertiefen. Den zentrifugalen Kräften einer
erweiterten Union muss durch eine gleichzeitige Vertiefung
entgegengewirkt werden. Die Entscheidungsstrukturen der EU sind
dieser Entwicklung anzupassen. Bislang gilt noch in vielen
Fällen das Einstimmigkeitsprinzip mit der Folge, dass ein
Mitgliedstaat durch sein Vetorecht notwendige Beschlüsse
verhindern kann. Das muss sich ändern. Zu schaffen ist ein
klarer, für die Unionsbürgerinnen und Unionsbürger
verständlicher Verfassungstext. Die Verfassung muss
- die Grundrechte als einklagbare Rechte enthalten,
- die Kompetenzen von EU und Mitgliedstaaten abgrenzen
- sowie transparent und effektiv arbeitende Institutionen schaffen.
Kurz: Europa braucht eine Verfassung, weil die höchstrangigen Regeln für die europäische Wertegemeinschaft in bürgernaher Weise festgelegt werden müssen. Mit einer Europäischen Verfassung zu mehr europäischer Demokratie!
16.05.02 britta steffenhagen
Ich halte eine europäische Verfassung für einen wochtigen
Schritt zu einer legitimen, "echten" europäischen Gemeinschaft
der Mitgliedsstaaten. Wie stehen sie zur Integration von
umweltpolitischen Problemlösungsansätzen in die
Verfassung (z.B. ein recht auf eine saubere Umwelt,
Nachhaltigkeitsaspekte in die Verfassung zu schreiben)
Für eine Antwort wäre ich dankbar
mit freundlichen Grüßen
Britta Steffenhagen
Kommentar der Moderatorin: In die europäische Verfassung soll die Grundrechte Charta integriert werden. Dort heißt es in Art 37: "Ein hohes Umweltschutzniveau und die Verbesserung der Umweltqualität müssen in die Politiken der Union einbezogen und nach dem Grundsatz der nachhaltigen Entwicklung sichergestellt werden. "
27.05.02 Hans-Georg Beuter
Die EU-Verträge begründen teilweise eine
Inländerdiskriminierung. Als Beispiel seien hier die
Berufszugangsreglungen im deutschen Handwerk (Meisterzwang)
genannt. Eine Europäische Verfassung muß ein
Gleichbehandlungsgebot beinhalten, dass solche
Inländerdiskriminierung ausschließt.
Es ist der Akzeptanz der EU äußerst abträglich,
wenn einheimische Handwerker von Konzessionsträgern aus
anderen EU-Staaten ausgeliefert werden, die schlechter ausgebildet
hier Betrieb eröffnen dürfen, und die Einheimischen von
derartigen auf dem Papier angestellten abhängig sind.
Außerdem behindert der Einstimmigkeitsvorbehalt bei
Berufszugangsreglungen die Schaffung eines einheitlichen
Wirtschaftsraums. Auch bei Berufszugangsreglungen sollte zum
Mehrheitsprinzip übergegangen werden
05.06.02 Sebastian Haas
Meines Erachtens ist eine gesamteuropäische Verfassung
unumgänglich. Jedoch sehe ich einige gravierende Hindernisse.
Um auf ein einheitliches Europa zu kommen, für welches eine
Verfassung maßgeblich und bindend ist, EU-Gremien Richtlinien
für die nationale Politik geben, muss ersteinmal eine
Angleichung der Staaten folgen.
Zwar ist durch den Euro eine gemeinsame Währung integriert
worden, jedoch ist dies eines der kleineren Probleme. Die
Länder müssen sich in Steuerpolitik, Sozialpolitik,
Bildungs- und Wirtschaftspolitik annähern, es müssen
Einkommensunterschiede aufgearbeitet und der Lebensmittelindex
angeglichen werden. Man kann nicht von einem vereinten Europa
sprechen, wenn z.B. ein spanischer Anwalt ganz unterschiedliche
Rechtsauffassungen lernt als ein Französischer, anders
entlohnt wird und andere Voraussetzungen für seinen Beruf
erbringen muss.
Somit sollte eine Angleichung der Politik und Wirtschaft der
Länder erfolgen, um im folgenden eine gesamtverbindliche
Charta zu erlassen.
12.06.02 Interessierter
Bürger
Wer schützt uns, die Bürger denn vor der zuweilen
eigenartigen Regelungswut der EU- Gremien? Ist es vor dem
Hintergrund einer Gewaltenteilung auch auf europäischer Ebene
nicht nötig, ein Kontrollorgan zu schaffen, das die EU-Organe
überprüft? Das Bundesverfassungsgericht sieht sich dazu
ja nach der "Solange"- Entscheidung nicht verpflichtet. Gerade vor
dem Hintergrund eines effektiven Rechtsschutzsystemes ist eine
Grundrechtscharte der EU meiner Meinung daher unumgänglich,
auch zum Schutz der Freiheit der Bürger!
Kommentar der Moderatorin: Der Europäische Gerichtshof ist zuständig für die Kontrolle der Europäischen Institutionen.
25.08.02 Julian
Ich fände eine europäische Verfassung, sehr gut. Ich
denke sie sollte aus dem besten, aus der Verfassung der einzelnen
Mitgliedsstaaten, entstehen.
Außerdem, ich weiß nicht ob das schon so ist, bin ich
der Meinung dass die Anzahl der Sitze die ein Land hat, sich nach
der Bevölkerungszahl des Landes richtet. Und ich habe noch
eine Riesenbitte an den Deutschen Bundestag: Bitte setzen sie sich
dafür ein, dass möglichst schnell die Vereinigten Staaten
von Europa gegründet werden.
Kommentar der Moderatorin: Die Frage nach einer Europäischen Verfassung, die zum Beispiel auch die Europäische Grundrechtecharta enthält, wird im derzeit tagenden Europäischen Konvent diskutiert. Die Zahl der von einem Mitgliedstaat entsandten Abgeordneten richtet sich in etwa nach der Einwohnerzahl des jeweiligen Landes. Nach Art. 190 Absatz 2 EG-Vertrag stellt Deutschland 99 von insgesamt 626 Mitgliedern des Europäischen Parlaments. Die Gründung der Vereinigten Staaten von Europa steht im Rahmen des Europäischen Konvents nicht zur Diskussion und scheint überdies momentan auch nicht konsensfähig zu sein.
23.09.02 Jens Kuhlemann
Europa braucht eine Verfassung, weil sie uns helfen kann, nach der
wirtschaftlichen Einigung endlich auch das Demokratiedefizit zu
beheben. Die
Aufwertung der Grundrechtecharta, eine klare Kompetenzverteilung,
ein echtes
Initiativrecht für das EU-Parlament und die Kontrollierbarkeit
der EU-Organe (Euro-Pol!) sind wichtige Punkte. Zu fragen ist
jedoch auch, ob die EU mit den nationalen Standards nur
gleichziehen will oder Vorreiter werden möchte: wird es unter
Beachtung der
entsprechenden Rechtstraditionen der Mitgliedsländer zur
Einführung direktdemokratischer Mitbestimmungsrechte in der EU
kommen? Es wäre ein Beweis, das Europa es ernst meint mit der
Bürgernähe.
Kommentar der Moderatorin: Die von Ihnen genannten Themen - Grundrechtecharta, Kompetenzverteilung, Initiativrecht des EP sowie die Kontrollierbarkeit der EU-Organe - werden im Konvent behandelt. Insbesondere die Frage nach einer möglichen Rechtsverbindlichkeit der Grundrechtecharta wird in einer Arbeitsgruppe diskutiert, in der die Mehrheit der Gruppenmitglieder die Rechtsverbindlichkeit der Charta befürwortet. Ich teile diese Position.Eine klare Kompetenzverteilung in Form eines Kompetenzkatalogs wird vom Konvent als zu unflexibel eingestuft und abgelehnt. Stattdessen hat man sich ebenfalls in einer Arbeitsgruppe mit den Regeln der Kompetenzausübung auseinandergesetzt. Die Verbesserung der Wahrung und Kontrolle des Subsidiaritätsprinzips stand hier im Vordergrund.Die Einführung direktdemokratischer Mitbestimmungsrechte in der EU ist hingegen bisher nicht im Konvent diskutiert worden; der weitere Diskussionsverlauf bleibt abzuwarten.
24.11.02 Michael Wuestefeld
Ich bekenne freimütig, dass ich ein entschiedener Gegner
dieser Art von Europa bin. Das heutige Gebilde ist ein Gebilde der
Politiker/Regierungen, das mehrheitlich in den Mitgliedsstaaten
ohne Bürgerlegitimation zustande gekommen ist. Kohl wusste
schon, warum die Deutschen weder über die EU noch den Euro
abstimmen durften.
Ein Verfassungskonvent ändert nichts an dieser Tatsache.Eine
"nachträgliche" Heilung fehlender Demokratie ist ohnehin nicht
möglich, da wir Bürger über das "OB" dieser Union
nicht abstimmen durften.Eine Identität mit Europa wird so mit
Sicherheit nicht erreicht werden.Die Politik/Regierungen schaffen
Fakten einschließlich Osterweiterung und der Wille der
Bürger interessiert auch hier nicht. Nennen Sie mir einen
vernünftigen Grund dafür, warum eine europäische
Verfassung identitätsstiftend sein soll, wenn es die
europäische Politik in 50 Jahren nicht geschafft hat, die
Bürger von diesem Projekt zu überzeugen.Ich sehe nicht,
warum und wie man eine Idenität mit solch einem Gebilde
entwickeln sollte.
Das wichtigste Ziel der Friedenssicherung in Europa hätte man
auch anderweitig und ohne diesen immensen Aufwand erreichen
können.
Kommentar der Moderatorin: Das jetzige Verfahren soll Schwächen der Vergangenheit vermeiden. Europa soll weg vom Intergouvermentalismus. Das künftige Europa soll mehr Demokratie wagen. Kern dieses Projektes ist die Einbeziehung der Zivilgesellschaft und der Parlamentarier in dem Europäischen Konvent. Die Verabschiedung einer einfachen, verständlichen und von den Bürgern selbst mitgestalteten Verfassung soll eine stärkere Verbindung zwischen Europa und Bürgern herstellen. Dies ist kein "immenser Aufwand" sondern ein ehrlicher Versuch, politische Willensbildung und demokratische Reform herbeizuführen.
25.11.02 Enterigator
Meiner Meinug nach ist die EU genauso verwässert und
undurchsichtig wie unsere Bundespolitik, natürlich braucht sie
eine eigene Verfassung weil wir ein vereinigtes Europa sind und das
zusammen und miteinnader Leben gregelt werden muss. Europa ist eine
grosse chance für uns die wir unbedingt nutzen
sollte.
Kommentar der Moderatorin: Genau diese Undurchsichtigkeit soll eine neue Verfassung abschaffen. Sie soll den Entscheidungsprozess und die Gesetzgebung vereinfachen und klarer machen. Das soll der demokratischen Legitimation dienen. Denn ein schwer verständliches, kompliziertes Entscheidungsverfahren, wie es bisher existierte, kann nur schwer Bürger für Europa begeistern. Transparenz und verständliche Verfahren sind Grundsteine einer echten demokratischen Ordnung.
05.12.02 Melanie Fasselt
Es stellen sich für mich einige Fragen und einige Hoffnungen
bei dem Gedanken an eine gemeinsame Verfassung. Wäre eine
gemeinsame Verfassung nicht eine Möglichkeit, Schwierigkeiten
die im Hinblick, z. B. auf den Beitritt der Türkei vorhanden
sind, auszuräumen? Sobald ein Land beitreten möchte,
müßte es sich den Grundsätzen einer gemeinsamen
Verfassung anpassen und somit auch den in ihr verankerten
Menschenrechten. Ich kann nur hoffen, dass eine eventl. Verfassung
Europas die gleiche Qualität und Sicherheit für uns
bedeutet wie unserer Grundgesetz.
Kommentar der Moderatorin: Der Konvent schließt Beitrittsländer ein, damit ihre Meinungen und Empfehlungen berücksichtigt werden können. Durch dieses Verfahren sollen die Beitrittskandidaten und Mitgliedstaaten mögliche Probleme einer Osterweiterung beseitigen können. Im übrigen ist darauf hinzuweisen, dass ein Staat, der der Union beitritt, schon nach gegenwärtigem Rechtszustand ihr gesamtes Rechtssystem akzeptiert und demgemäß an die Menschenrechten gebunden ist (Artikel 6 und 49 des Unionsvertrages).
07.12.02 Eurosana-European Medical
Network
Unser Unternehmen bewegt sich länderübergreifend auf dem
europäischen Markt, daher sind wir uns der Schwierigkeiten,
aber auch der Chancen, die das derzeitige Europa bietet, durchaus
bewusst. Im Bereich der allgemeinen Rechtssicherheit wäre eine
einheitliche Lösung- mit einigen Einschränkungen- nach
unserem Dafürhalten durchaus sinnvoll. Ob allerdings eine
gemeinsame Rechtsgrundlage der ökonomischen Belange, die
derzeit noch länderspezifisch sind, nicht einfach eine
"Gleichmacherei" auf hohem Niveau bedeuten würde,
läßt sich nicht einfach beantworten. Grundsätzlich
ist es wohl für viele Menschen ein Ärgerniss, sich mit
den sich neu ergebenden Möglichkeiten der Europäischen
Union auseinander zu setzen. Wir sehen jedoch gerade hier eine
große Chance, das jeweils beste Modell aufzugreifen und es
für das eigene Land zu nutzen. Was wäre z.B. gut daran,
hätten alle EU- Mitgliedsstaaten den gleichen
Spitzensteuersatz, z.B. den deutschen? Bei allem Respekt, wir
sollten nicht das Individualrecht der einzelnen Mitgliedsstaaten
verkennen und diese auch respektieren, gerade im Hinblick auf eine
florierende Wirtschaft, mit der wir in Deutschland augenblicklich
nicht aufwarten können. Gesetze haben sich im Verlauf der
Jahrhunderte entwickelt, immer in Anbetracht der landestypischen
Situation. Eine Patentlösung wird es insoweit wohl nicht
geben, leider oder glücklicherweise sei dahingestellt. Wir
für uns sehen die divergierenden Voraussetzungen innerhalb
Europas als Chance zum Erfolg, weil noch nicht überall in
Europa die Bürokratie das Zepter in der Hand hält...
18.01.03 Siegmund Natschke
Zu beachten ist bei dieser Frage, dass die einzelnen
europäischen Staaten völlig verschiedene
Verfassungstraditionen haben. Insbesondere ist natürlich auf
das Beispiel "Großbritannien" hinzuweisen. Hier gibt es eine
über Jahrhunderte gewachsene "ungeschriebene Verfassung", die
Rechtsprechung ist durch das Gewohnheitsrecht geprägt.
Deswegen ist es fast zwangsläufig, dass dort eine
größere Skepsis herrscht, sich nun einer -geschriebenen-
EU-Verfassung unterzuordnen. Die Fortentwicklung der
europäischen Integration ist darüber hinaus nicht allein
von der Verfassungsfrage abhängig. Viel wichtiger scheinen mir
auch erfolgreiche Politikstrategien der europäischen Ebene.
Insbesondere in der Arbeitsmarktpolitik ist bei aller
Subsidarität eine Vereinheitlichung der Massnahmen notwendig.
Erfolgreiche Politik schafft Akzeptanz. Die Verfassungsfrage ist
wichtig und muss erörtert werden. Sie darf jedoch nicht den
Blick auf bestehende politische Probleme versperren.
11.02.03 Susanne.Labsch
Die Entwicklung einer gemeinsamen europäischen Verfassung, in
der die EU Grundrechtcharta verankert wird, erhöht die
Partizipation der Bürgerinnen und Bürger an der EU und
die Integration.
Es ist wichtig, diesen Prozess auf allen Ebenen bekannt und
verständlich zu machen.
Ich selbst lebe am Oberrhein und engagiere mich in der
grenzüberschreitenden Zusammenarbeit der Kirchen in der Region
- ein Europa der grenzüberschreitenden (mehrsprachigen)
Regionen, die mit ihrem Kompetenzen zum Aufbau der gesamten Eu
beitragen.
03.03.03 Hartwig Devermann
Für jeden Bürger ist die Verfassung und das Recht des
jeweiligen Landes, in dem er lebt,gültig und bindend. Und da
liegt das Problem Europa.
Eine europäische Verfassung die allen Mitgliedstaaten gerecht
wird ist eine Verwässerte, und daher unnötig.
Solange man Angst vor den Entscheidungen der Bürger hat, und
deshalb nicht die Europäische Nation zur Wahl stellt, und
undemokratisch wichtige Entscheidungen über die Köpfe der
Bürger gefällt werden, wird der Gedanke Europa nie
akzeptiert werden.
Kommentar der Moderatorin: Die Europäische Verfassung muss die Grundordnung der Europäsichen Union bilden, d.h. sie muss Regeln für die Institutionen aufstellen und vor allem die Grundrechte der Unionsbürger festschreiben.
14.03.03 Benjamin Alles
Europa muss sich stetig weiterentwickeln. damit Europa politisch
überleben kann. Die aktuelle Diskussion um den Irak zeigt
eindeutig, wie heterogen die Europäer sind.
Dieser Entwicklung muss eine Richtung gegeben werden - das Mittel
der Wahl ist hierzu eine Verfassung. Sie gibt den Europäern
selbst Sicherheit und definiert die Aufgaben der Institutionen und
des Staates Europa, den es ja hoffentlich geben wird, mindestens
einmal in groben Zügen.
19.03.03 Ein Skeptiker
Frage an die Moderatorin zum Kommentar vom 24.11.02:
Sie schreiben: "Die Verabschiedung einer einfachen,
verständlichen und von den Bürgern selbst mitgestalteten
Verfassung soll eine stärkere Verbindung zwischen Europa und
Bürgern herstellen." Wie soll denn diese Mitgestaltung durch
die Bürger Ihrer Meinung nach realisiert werden? Bis jetzt hat
man uns nicht gefragt (EU-Beitritt, Euro-Einführung), und man
wird es auch bei einer evtl. Erstellung einer Europäischen
Verfassung nicht tun. Und was von "Versprechungen" und
"Parteiprogrammen" im Vorfeld einer Bundestagswahl zu halten ist,
wissen wir seit der letzten nur zu genau. Ich befürchte, hir
wird wieder über die Köpfe der "Wähler" hinweg
entschieden...
Kommentar der Moderatorin: Für die Annahme einer Europäischen Verfassung ist es günstig, wenn die Bürgerinnen und Bürger in einem Referendum über diese Reform entscheiden. In einer Verfassung verständigen sich die Bürgerinnen und Bürger über Inhalt, Grenzen, Organisation, Ausübung und Verteilung politischer Macht. Ohne die Zustimmung der Bürgerinnen und Bürger wäre eine EU-Verfassung nicht optimal legitimiert. Ein günstiger Zeitpunkt für ein zumindest konsultatives Referendum wäre die Europawahl 2004. Anhand des Referendums könnten viele Bürger zum ersten Mal an einem wichtigen Thema erleben, wie ein Volksentscheid funktioniert.
18.04.03 Torsten Girgsdies
Seit dem Irak-Krieg sehe ich verstärkt, dass vor allem daran
gearbeitet wird die militärische Komponente der EU
weiterzuentwickeln und auszubauen. Ich bin verärgert und
verängstigt darüber, wie in den EU-Mitgliedsstaaten
Sicherheitsgesetze geschaffen werden. Mir kommt es so vor als
wäre der Überwachungs- und Militärstaat EU nicht
mehr weit entfernt. Dabei ist doch klar dass diese Maßnahmen
und Gesetze nicht mehr Sicherheit schaffen werden, sondern uns
immer mehr Freiheit nehmen werden. Und je weniger Freiheit
herrscht, desto mehr Angst verbreitet sich und die
Gewaltbereitschaft steigt. Wir sollten akzeptieren, dass es keine
absolute Sicherheit gibt. Anstatt uns einzuigeln und zu bewaffnen
sollten wir mehr in die gesellschaftliche Entwicklung investieren,
um ein friedlicheres Zusammenleben zu ermöglichen.
Kommentar der Moderatorin: In den letzten Monaten sind neue Bedrohungen entstanden und eine Situation der globalen Unsicherheit hat sich ergeben, die die Union vor eine neue Herausforderung stellt. Diese besteht nicht darin, aus der EU eine Militärallianz zu machen, sondern sie mit Instrumenten auszustatten, die sie benötigt um ihre Ziele und Werte zu erreichen. Konfliktverhütung, gemeinsame Abrüstungsmaßnahmen sowie militärische Beratung und Unterstützung stehen dabei im Vordergrund. Der Irak-Krieg und die damit verbundenen Dissonanzen innerhalb der Union haben diese Ziele nicht verändert, sondern haben vielmehr die Notwendigkeit unterstrichen und ein verschärftes Interesse geweckt, auch klare Richtlinien für eine gemeinsame europäische Außen- und Sicherheitspolitik zu schaffen. Hierzu werden in diesen Tagen auf der Konventssitzung die Artikelentwürfe vorgestellt.
07.05.03 Florian Becht
Ich halte ein Verfassung für die EU für unbedingt
notwendig. Eine Staatenunion, die auf völkerrechtlichen
Verträgen beruht, steht an den Grenzen der Legitimität.
Aber die verfassungsgebende Gewalt liegt beim Volk - und nicht bei
einer Regierungskonferenz. Die Unionsbürger müssen
über ihre Verfassung abstimmen!
26.06.03 Jakob Wasilewski
Sie ist notwendig!
Es führt meiner Meinung nach zur Stabilisierung der
politischen Verhältnisse in Europa, wieauch in der Welt.
Europa musss endlich mit einer Stimme sprechen, um eigene
Interessen vertreten und verwirklichen zu können, was in den
letzten Monaten und Jahren leider oft nicht geklappt hat.
Mit dem Beitritt der Ostländer am 1. Mai 2004,werden in Europa
mehr als 400.000.000 Bürger leben. Mit einer Verfassung
entstehen neue Möglichkeiten für eiene grosse
wirtschaftliche Expansion des europäischen Marktes.
Die Verfassung sollte durch das Volk bestätigt werden, da es
schliesslich für das Volk gedacht ist.
Mit freundlichen Grüßen
Jakob Wasilewski 17
12.06.03 Rebecca Bock
Europa braucht auf jeden Fall eine gemeinsame Verfassung, die
direkt einklagbar ist, die Plebizite zu läßt und nicht
so den Bürger machtlos läßt wie das längst
übrholte Grundgesetz, das eigentlich schon längst durch
eine Verfassung ersetzt werden sollte.
Aber die Bundesdeutschen Politiker haben ja wohl vor nichts so viel
Angst, wie vor ihren eigenen Wählern.