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Keine Anlassgesetzgebung

  24.07.02 Edzard Schmidt-Jortzig, FDP
Für das Entstehen von Gewalt und die von ihr ausgehende Faszination gibt es keine universelle Erklärung. Der Gesetzgeber befindet sich daher in einer Zwangslage, da er Gewalt nur bekämpfen kann, wenn er die Ursachen kennt. Wer täglich die Erfahrung macht, dass sich Gewalt auszahlt - im Straßenverkehr oder auf dem Schulhof -, kann leichter dazu neigen, Probleme gewaltsam zu lösen.

Im Recht der Bundesrepublik Deutschland ist das Netz von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten derart engmaschig, dass jede Gewaltanwendung, von der Gewalt gegen Sachen über die psychische bis zur körperlichen Gewalt, mit Strafe bedroht ist. Aber die Strafandrohung allein kann Gewalt nicht unterbinden. Das heißt aber nicht, dass es an Gesetzen mangelt, vielmehr lässt ihre Durchsetzung zu wünschen übrig.

Daneben müssen die Mittel, die zur Gewaltanwendung gebraucht werden können, Regeln unterliegen. Damit kann man zwar die Gewalt nicht bekämpfen, aber die Gelegenheiten zur Gewaltnutzung können reduziert werden. Daher stellen etwa das Waffen- oder Sprengstoffgesetz durch ausreichende Vorkehrungen sicher, dass sich Gewaltbereite und Gewaltanfällige nicht entsprechend ausrüsten können.

Leider können sich auch allgemein unbedenkliche Gegenstände verheerend auswirken. Zu denken ist an den 11. September, wo letztlich mittels Teppichmessern Verkehrsflugzeuge gekapert und als Massenvernichtungswaffen missbraucht wurden. Hier können restriktive Gesetze nur begrenzte Wirkung entfalten. Sie sind daher für die rechtstreuen und nicht gewalttätigen Menschen zurückhaltend auszugestalten.

Im Ergebnis ist bei der Gewaltbekämpfung weniger der Gesetzgeber gefordert als die Gesellschaft. Wenn Gesetze zu verändern sind, dann um Lücken zu schließen und den Vollzug zu erleichtern - jedoch nicht durch aktionistische und nur symbolhafte Anlassgesetzgebung.

  07.08.02 felix Teerkorn
Ich finde, trotz der schlimmen Ereignisse von Erfurt, über eine Änderung des Waffenrechts nachzudenken(bzw. sie völlig überhastet zu beschliessen), ist reine Zeitverschwendung. Es klingt, als ob Gesetze alle Probleme lösen könnten. Wenn dieser Verrückte aus Erfurt sich über alle bestehenden (da steht z.B. Mord ist verboten) hinwegsetzen kann, dann hätte er sich auch illegal Waffen besorgen können(kriminelle Energie hatte er ja genug). So wird nur alles teurer und komplizierter und der ehrbare Bürger in seiner Freiheit beschränkt. Kriminelle und Verrückte können leider schrecklich kreativ sein(man denke nur an Teppichmesser und Wolkenkratzer).


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