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Stammzellforschung ohne Embryonenschutz - nein danke
22.11.01 Dr. Michael Wunder (von
Bündnis 90/Die Grünen benannter
Sachverständiger)
Die therapeutischen Hoffnungen, die sich mit der Forschung an
embryonalen Stammzellen verbinden, sind sehr groß. Zu
groß, wie ich meine. Zu viel wurde zu früh versprochen,
wie heute kritische Stammzellforscher selbst einräumen und
davor warnen, daß bei Patienten Heilungserwartungen gemacht
werden, die illusionär sind. Zu wenig wird auch über
Alternativen diskutiert, beispielsweise im Bereich adulter
Stammzellen.
Diese Situation steht im Mißverhältnis zu dem Druck, mit
dem die Zulassung der embryonalen Stammzellforschung von einigen
gefordert wird. Die Frage ist, ob die Hochrangigkeit der
Forschungsziele und das Grundrecht der Forschungsfreiheit den
"Verbrauch", besser die Tötung, menschlicher Embryonen
rechtfertigen kann. Ich meine nein.
Sobald sich Ei- und Samenzelle verschmolzen haben, hat diese
Ursprungszelle das Potential, sich in ununterbrochener
Kontinuität zu einem geborenen Menschen zu entwickeln.
Zwischen ihr und dem menschlichen Subjekt besteht Identität.
Der Embryo entwickelt sich als Mensch, nicht zum Menschen. Die
Argumente der Kontinuität, Potentialität und
Identität sind der Grund, dem Embryo von Anfang an
Menschenwürde und Lebensschutz zuzuerkennen. Dies ist auch die
Sichtweise der meisten Verfassungsrechtler, der Leitgedanken des
Embryonenschutzgesetzes und noch der common sense in unserer
Gesellschaft.
Der Lebensschutz des Embryos kann meiner Ansicht nach nur in
ausweglosen Konflikten "Leben gegen Leben" abgewogen werden, wie
dies beim Schwangerschaftsabbruch möglich ist. Der Auffassung
aber, dass der Lebensschutz sog. "überzähliger" Embryonen
anders zu bewerten sei, nach dem Motto, wenn schon keine
Lebensperspektive, dann wenigstens nützlich für die
Forschung, kann ich nicht folgen. Auch der überzählige
Embryo hat die volle Potentialität eines Menschen und
würde so zum Objekt für andere herabgewürdigt.
Immer häufiger wird jetzt der Versuch unternommen, den Embryo
unter Mißachtung der Erkenntnisse der modernen Embryologie als
"Zellhaufen" zu deklarieren, und ihm beispielsweise erst ab
Einnistung in die Gebärmutter (14. Tag) oder ab Ausbildung der
bewußten Reizverarbeitung (12. Schwangerschaftswoche) Schutz
und Würde zuzuerkennen. Die embryonale Stammzellforschung kann
aber so nicht von moralischen Bedenken befreit werden. Solche
Sichtweisen bedienen sich nicht nur völlig willkürlicher
Kriterien für die Frage, ab wann der Mensch ein Mensch ist,
sie stehen auch im unüberbrückbaren Widerspruch zu
religiösen Überzeugungen und zu unserer Verfassung und
stellen den gesellschaftlichen Konsens in Frage.
Die Debatte über die Abwägung des Lebensschutzes des
Embryos oder gar die Aberkennung seiner Menschenwürde
müssen Teile der Gesellschaft, insbesondere von Krankheit und
Behinderung Betroffene, als einen Eingriff in die
Unverbrüchlichkeit der Menschenwürde und als Bedrohung
der eigenen Menschenwürdegarantie ansehen. Die Auswirkungen
einer Infragestellung der Würde des ungeborenen Menschen auf
die Würdestabilität für den geborenen Menschen
dürfen nicht unterschätzt werden
Es wäre deshalb angemessen, in der Bundesrepublik weiterhin
auf die realistischen und gerade in der letzten Zeit immer
erfolgversprechenderen Alternativen der Forschung an neonatalen und
adulten Stammzellen zu setzen und den Schutz des Embryos nicht
anzutasten. Der Import embryonaler Stammzellen, auch wenn er streng
reguliert würde und beispielsweise auf die bis zu einem
Stichtag bereits erzeugten Stammzelllinien begrenzt würde,
könnte sich als gefährlicher Türöffner für
die Absenkung des Embryonenschutzes erweisen. Eine Verbotsregelung
wäre deshalb einer Regulierungslösung vorzuziehen.
23.11.01 rainer S.
Herr Dr. Wunder,
Mit dem Argument Potentialität und Kontinuität
können Sie auch Bakterien schützen. Potentiell
können sich daraus in mehreren Milliarden Jahren Evolution in
einem kontinuierlichen Prozess Menschen entwickeln. Mit dem
Argument Kontinuität und (genetische) Identität
können Sie auch Leichen auf dem Friedhof schützen, auch
noch Skelette nach tausend Jahren Verwesung. Einzig sinnvolles
Kriterium für menschliche Individualität ist das
Vorhandensein eines Gehirns (auch wenn es defekt ist). Dieses
Kriterium ist nicht willkürlich, sondern repräsentiert
die Achtung gegenüber dem Subjekt, das sich in
Hirnaktivität äussert.
Warum sollten Behinderte die Debatte "als einen Eingriff in die
Unverbrüchlichkeit der Menschenwürde und als Bedrohung
der eigenen Menschenwürdegarantie ansehen" müssen???
Behinderte sind in erster Linie durch Intoleranz und
Diskriminierung gefährdet und nicht durch Forschung, von der
sie möglicherweise selbst profitieren! Gerade das
Embryonenschutzgesetz beinhaltet die Diskriminierung von Erbkranken
durch deren Ausgrenzung von der Fortpflanzung (durch Verbot von PID
und anderer Massnahmen). Wie sollten Behinderte davon profitieren?
In Grossbritannien wird schon seit 10 Jahren an Embryonen
geforscht, ohne dass dadurch Behinderte leiden. Ich würde mich
als Behinderter (und auch als Nicht-Behinderter) dagegen verwehren,
dass meine Menschenwürde mit der "Würde" eines
gehirnlosen Zellklumpens im Reagenzglas auf eine Stufe gestellt
wird.
30.11.01 C. Rauner
Sehr geehrter Herr Wunder!
Als 5 fache Mutter, wovon ein Baby schwer herzkrank durch einen
angeborenen Herzfehlbildungskomplex geboren wurde, sehe ich der in
den kommenden Jahren möglichen Verbesserung von medizinischen
Heilmethoden erwartungsvoll entgegen. Jeder Nichtbetroffene
lebensbedrohlicher Gesundheitsprobleme kann die Ethik und die Moral
als dehnbaren Begriff für seine Ablehnung gebrauchen und die
Notwendigkeit neuer Heilungschancen grossmütig von sich
weisen, weil er ja selbst nicht betroffen ist. Mein Baby ist mit
nunmehr 10 Monaten bereits 2 mal unter höchstriskanten
Operationsmethoden palliativ operiert worden, ein drittesmal steht
in etwa einem Jahr bevor. Welcher Leidensweg einer betroffenen
Familie dadurch entsteht, kann ein Aussenstehender überhaupt
nicht erfassen. Welche Schmerzen z.B. mein Sohn erlitten hat und
noch erleiden muss, kann ich nicht schildern, ohne in Tränen
auszubrechen.
Ihm kann auf Dauer nur durch eine Transplantation geholfen werden.
Wenn jedoch nicht ein neues Mittel zur erfunden wird, um Abstossung
von Transplantaten zu verhindern, wird er wahrscheinlich nicht
einmal 20 Jahre alt werden- und Sie und alle Gegner der
gentechnischen Möglichkeiten haben dies
mitzuverantworten!
Einer 6-Zellen Blastozyste ohne mütterlichen Organismus mehr
Lebensrecht einzuräumen als meinem -bis auf den Herzfehler-
völlig gesunden Baby- das sind für mich die echten
Zyniker verkleidet im Deckmantel der Moralisten. Die
Widersprüchlichkeit der Kritiker wird am ehesten dann klar,
wenn man die Einwände derer sucht, die sich nun am lautesten
gegen den medizinischen Forschritt stellen, wenn man die
Abtreibungszahlen beachtet, die bisher kritiklos hingenommen
wurden.
Ich danke jedem Politiker, der die Weitsicht aufbringt, dass die
Hilfe für abertausend Kranke nicht scheitern darf an einem
hinkenden Vergleich, der gezogen wird zwischen dem, was ein Baby
ausmacht: eine befruchtete Eizelle, eingenistet im Mutterleib,
geliebt durch seine Eltern, und dem, was den
Reproduktionsmedizinern als "Abfallprodukt" übrigbleibt, einer
nicht mehr benötigten, überzähligen befruchteten
Eizelle im 6-8Zellstadium ohne Perspektive auf
Weiterentwicklung.
Ich danke jedem Politiker, der es schafft, seine Meinung noch
rechtzeitig zu ändern, auch wenn dies vielleicht nicht
parteikonform sein sollte.
30.11.01 Arthur Legler
Menschen konnten mit Wissen von einem solchen Ausmaß noch nie
umgehen.Auch wenn man Gesetze zur Sicherheit schafft ist der
Mißbrauch damit nicht gleichzeitig ausgeschlossen.
04.12.01 Inge Heermann
Sehr geehrter Herr Rainer S.,
als Behinderte mit einem nicht voll funktionierendem Gehirn
(MS-Patientin) kann ich Ihnen nur zustimmen: Meine
Menschenwürde wird nicht dadurch verletzt, dass mit Embryonen
geforscht wird, sondern eher dadurch, dass mit ihnen nicht
geforscht wird! Da die Stammzellenforschung auch bei der Behandlung
meiner Krankheit helfen soll, kann ich nicht dagegen sein!
Außerdem, was spricht dagegen, einem Embryo erst 14 Tage nach
der Verschmelzung von Ei- und Samenzelle alle Menschenrechte zu
geben? Jede Frau, die mit der Spirale verhütet, verhindert
lediglich die Einnistung der befruchteten Eizelle. Sind alle diese
Frauen demnächst Kriminelle? Oder ist es nur unethisch, diese
Zellen zu nutzen? Zeugt wirklich die Benennung solcher Zellen als
"Abfall" von einer höheren Moral?
Nein!!!
Diese gesamte Diskussion um die Stammzellenforschung diskriminiert
die Behinderten mehr, als die Forschung selbst es jemals
könnte.
Mit freundlichen Grüßen
Inge Heermann
06.12.01 Schmid-Tannwald
Nidationshemmende Mittel wie die Spirale oder die Pille "danach"
sind möglich, da aus rechtspragmatischen Gründen nur der
sichere Nachweis einer Nidationshemmung bestraft werden kann;
dieser Nachweis ist aber unmöglich.
Allgemein möchte ich zur embryonalen Stammzellforschung und
zum Import solcher Zelle folgendes zu Bedenken geben:
www.aerzte-fuer-das-leben.de
Stellungnahme der "Ärzte für das Leben e.V."
gegen den Import von embryonalen Stammzellen
Das Bild des ungeborenen Menschen ist heute vorwiegend
naturwissenschaftlich geprägt und erscheint auf seine
biologische Natur verkürzt. Der Mensch gilt als das Ergebnis
eines genetisch festgelegten Entwicklungsprozesses, in welchem er
schrittweise unter immer neuen Bedingungen je neue Fähigkeiten
erwirbt. Die Gattungseigenschaften des "homo sapiens" würden
ihm danach offensichtlich erst mit der Nachweisbarkeit erster
Aktionsströme seines Gehirns zuwachsen (Position von H. M.
Sass), da Weisheit und Wissen ja irgendwie "mit dem Gehirn" zu tun
haben. Anderweitige Beurteilungen wollen ihm Menschenwürde zu
einem früheren oder späteren Zeitpunkt seiner Biografie
"zuerkennen". Solchen Spekulationen, "Will-Kür-Akten" und
Zumutungen sind kaum Grenzen gesetzt.
Bei solch reduktionistischer Sicht des Menschen, die sich durch
Machbarkeiten und Konsequenzen der in-vitro-Fertilisation
verstärkt ausgebildet hat, kann sich die Frage stellen, warum
dieses biologisch "erzeugte" Lebewesen nicht unserer freien
Einflussnahme überlassen sein sollte. Warum sollten wir ihm
nicht erst beim Nachweis definierter und von uns wahrgenommener
menschlicher Eigenschaften Lebensschutz und Menschenwürde mit
der Folge des staatlich verankerten Lebensrechts zuerkennen? Ist
uns bei der schrittweisen biologischen Entwicklung des Embryos denn
eine stufenlose Respektierung seiner Menschenrechte abverlangt
– oder nicht vielmehr eine "abgestufte", sodass wir ihn in
seinen ersten Lebenswochen als unser Erzeugnis und als Produkt
nutzen könnten? Sei es nicht "zweckmäßig", - so ein
Arzt in einer Diskussion um die sog.
Präimplantationsdiagnostik – den Embryo bis zur Nidation
von seiner Menschenwürde "los" zu sprechen, um ihn in seinen
ersten 14 Lebenstagen beforschen und therapeutisch "verwenden" zu
können?
Hier wird ausgeblendet, dass die individuelle Vorgeschichte eines
jeden neuen Menschen bereits außerbiologische Vorbedingungen
hat, solche, die vom Leben und Handeln seiner Eltern (und
Vorfahren) im vorgegebenen geschichtlich- sozialen Kontext
mitgestaltet sind und die sich aus einer Fülle von
Potenzialitäten auf dieses einzigartige Ereignis "Mensch" in
seiner ganzheitlichen Ausstattung konzentrieren. Der neue Mensch,
der Embryo ist zu allererst "homo socius", ein Du in
vielfältigen menschlichen Beziehungen. Ab der Verschmelzung
von Ei- und Samenzelle ist er das fleischgewordene (leibhaftige)
Zeugnis zwischenmenschlicher Begegnung. Dies begründet sein
Lebensrecht: wir, Staat und Gesellschaft haben sein Du zu
respektieren und seinen Schutz voll zu garantieren. Wir sind ihm
verantwortlich, er ist kein "Gemächsel", kein verhandelbares
Produkt, er ist "Weltbürger" (I. Kant).
Die Gesellschaft "Ärzte für das Leben e. V.", ein 1991
gegründeter und als gemeinnützig anerkannter
interdisziplinärer Verein von Ärztinnen und Ärzten,
lehnt aufgrund der ganzheitlichen Perspektive des Menschen den
gerade von naturwissenschaftlichen Gesellschaften geforderten
Import von embryonalen Stammzellen entschieden ab, da die geplante
Forschung, auch die mit therapeutischen Zielen, die
fremdnützige Verzweckung menschlicher Embryonen zur
Voraussetzung hat.
Das ganzheitliche Bild des Menschen, das Ursprung (Herkunft) und
Ziel des Menschen als Selbstzweck (Selbstverwirklichung)
integriert, den verengten naturwissenschaftlichen Blick erweitert
und von jeher das Verständnis medizinischer Anthropologie
geprägt hat, kommt bis heute in den ärztlichen
Grundsätzen zum Ausdruck.
Zu unseren satzungsgemäßen ärztlichen Aufgaben
gehört allem vorrangig die Beachtung dieser Grundsätze.
Das "primum nil nocere", vor allem nicht zu schaden, kann nichts
anderes für den Arzt bedeuten, als das ihm anvertraute
menschliche Leben voll zu respektieren, d. h. als jeweils neue und
fortwährende Verwirklichung von "Potenzialität in
Identität und Kontinuität" zu achten, jenes Du in seiner
Fragilität nicht zu beschädigen und schon gar nicht zu
vernichten. Gerade die Erkenntnisse von Embryologie und
Reproduktionsmedizin führen uns das Stadium vor Augen, das wir
alle als Menschen notwendigerweise durchlaufen, um uns in einem
faszinierenden Prozess voller Lebensdrang zu entwickeln. Das
früheste Stadium jedes menschlichen Lebens tritt uns in der
Zygote im Verschmelzungsprozess von Ei- mit Samenzelle entgegen. Ab
diesem Zeitpunkt sehen wir unsere grundsätzliche
Verpflichtung, bei diesem Menschenleben Menschenwürde und
Lebensrecht anzuerkennen.
Gegen diese Grundsätze ärztlichen Handelns verstoßen
jene, welche menschliche Embryonen, über die sie bei der
Behandlung von sterilen Paaren Verfügungsgewalt zu erhalten
glauben, an andere – auch bei Einwilligung der Mutter –
zu Forschungszwecken weitergeben. Sie dienen damit den Interessen
Dritter anstatt dem Erhalt des ihnen anvertrauten menschlichen
Lebens. Die Verzweckung menschlicher Embryonen in der Forschung
stellt ferner einen eher bevormundenden und degradierenden Angriff
auf Frauen als "Ressourcen" beim Fortpflanzungsgeschehen dar:
Frauen werden in risikobelasteten Verfahren zu Mit-Produzentinnen
von Menschenware.
Selbstverständlich ist Therapie unser Hauptanliegen. In der
weltweit erfolgversprechenden Forschung an und mit adulten
Stammzellen oder Stammzellen aus Nabelschnurblut sehen wir die
hochrangige ethisch unbedenkliche Alternative.
Voraussetzung des Imports von embryonalen Stammzellen ist die
Vernichtung von Reagenzglas-Embryonen im Ausland. Ärztliche
Ethik ist aber keine nationale, wir bekennen uns hierin als
Ärzte "ohne Grenzen". Wir sind entweder Ärzte für
das Leben oder keine Ärzte mehr.
Im Namen des Vorstandes der "Ärzte für das Leben e.
V."
(www.aerzte-fuer-das-leben.de)
Prof. Dr. med. Ingolf Schmid-Tannwald, Vorsitzender
Dr. med. Dr. theol. h.c. Maria Overdick- Gulden, Stellvertr.
Vorsitzende
München, den o5. 12. 2001
07.12.01 rainer S.
An die "Ärzte" für das "Leben",
Auch ein Sperma-Fleck ist das "leibhaftige Zeugnis
zwischenmenschlicher Begegnung". Wer die "Selbstverwirklichung" von
Embryonen schützt, muss auch die "Selbstverwirklichung" jedes
einzelnen Spermiums dieser Erde schützen. Einen derartigen
Unfug rechne ich allerdings nicht zu den Aufgaben von Ärzten.
Ich möchte mich nicht von einem Arzt behandeln lassen, der
nicht einmal bereit ist einen gehirnlosen Zellklumpen zu opfern, um
mein Leben zu retten.
16.12.01 Markus Weber
Sehr geehrter Herr Rainer S.
Sie schreiben: "Auch ein Sperma-Fleck ist das "leibhaftige Zeugnis
zwischenmenschlicher Begegnung". Wer die "Selbstverwirklichung" von
Embryonen schützt, muss auch die "Selbstverwirklichung"
jedes einzelnen Spermiums dieser Erde schützen. Einen
derartigen Unfug rechne ich allerdings nicht zu den Aufgaben von
Ärzten. "
Eine Reaktion auf derartigen Aussagen erübrigen normalerweise
jeglichen Kommentar. Da es sich aber um eine öffentliche
Äusserung handelt, zwei Anmmerkungen:
Das Level auf dem Sie sich in diesem gesamten Forum bewegen ist
wohl kaum noch zu unterschreiten. Wenn für Sie "auch ein
Sperma-Fleck das "leibhaftige Zeugnis zwischenmenschlicher
Begegnung" ist, dann haben Sie in der gesamten Diskussion nichts,
aber auch gar nichts begriffen. Es geht hier um eine
Verrohstofflichung des Menschen, die bei der verbrauchenden
Embryonenforschung und der Forschung mit embryonalen Stammzellen
stattfindet.
Kein Mensch redet hier vom Schutz eines einzelnen Spermiums.
Mit so einer Argumentation fangen Sie an, alle Argumente ins
lächerliche zu ziehen und damit eine sachliche Diskussion zu
verhindern. Aber damit diskreditieren Sie sich allenfalls selber,
Herr Rainer S.. Schade um den Platz der hier verschwendet
wird.
19.12.01 rainer S.
Sehr geehrter Herr Markus Weber,
Aus einem Embryo kann sich über mehrere Schritte ein Mensch
entwickeln: Einnistung in die Gebärmutter, Entwicklung der
menschlichen Form, Geburt.
Gleiches gilt für ein Spermium: Befruchtung einer Eizelle,
Einnistung in die Gebärmutter, Entwicklung der menschlichen
Form, Geburt.
Ein überzähliger Embryo im Reagenzglas hat deshalb
genauso "Potentialität" zum Menschen wie ein
überzähliges Spermium. Wer das eine wegen seiner
"Potentialität" schützt muss konsequenterweise auch das
andere schützen (manche religiöse Fundamentalisten tun
das ja auch!). Wer sich das nicht eingesteht, lügt sich selbst
in die Tasche.
Die Potentialitäts-Schutz-Argumente sind ausgemachter
Schwachsinn, genauso wie die meisten anderen
Embryonenschutz-Argumente. Eine sachliche Debatte wird vor allen
dadurch behindert, dass irrationaler Unsinn mit einem
pseudo-seriös / pseudo-tiefsinnigem Tarnanstrich versehen
wird, nur um ihn in öffentlichen Debatten als Argument
verkaufen zu können.
Ein Zellklumpen ohne Nervensystem, ohne Kopf und ohne menschliche
Form kann nicht ernsthaft als Mensch bezeichnet werden, selbst dann
nicht wenn er menschliches Erbgut enthält (auch Spermien und
Eizellen enthalten menschliches Erbgut, auserdem ist der Mensch
mehr als sein Erbgut). Es ist daher lächerlich bei
Embryonenforschung von "Verrohstofflichung des Menschen" zu
sprechen.
Die "Verrohstofflichung des Menschen" betreiben diejenigen, die
kranken Mitmenschen Therapien vorenthalten, nur um die eigene
poltische oder religiöse Karriere zu befördern.
(Nicht einmal das Embryonenschutzgesetz bezeichnet den Embryo als
Menschen. Wenn der Embryo ein Mensch wäre bräuchte es ja
kein Embryonenschutzgesetz. Der Embryo wäre dann durch die
gängigen Gesetze gegen Mord, Körperverletzung etc.
geschützt. Die Hauptmotivation des ESG ist in ideologischer
Forschungsfeindlichkeit und der Diskriminierung kranker Menschen zu
suchen und nicht im Schutz menschlichen Lebens.)
19.12.01 Marcus Leven
Zu Frau Hermann: Sie sagen, Ihre Wuerde werde durch die Forschung
mit Embryonen nicht verletzt. Das haette ich auch gar nicht
erwartet, wird doch zuallererst diejenige des Embryos verletzt. Die
von Herrn Wunder behauptete besondere Betroffenheit von Kranken und
Behinderten sehe ich in dieser Frage nicht; dies trifft eher auf
die PID-Debatte zu. Vielmehr betrifft es alle, wenn einer Gruppe
von (ungeborenen) Menschen die Menschenwuerde abgesprochen wird.
"Da die Stammzellenforschung auch bei der Behandlung meiner
Krankheit helfen soll, kann ich nicht dagegen sein!" Sie koennten
schon dagegen sein, wenn Sie der Meinung waeren, dass der
anvisierte Weg fuer Sie aus ethischen Gruenden nicht in Frage
kommt. In jedem Fall aber ist es Pflicht des Staates, die Wuerde
jedes Menschen vor dem Zugriff durch andere zu schuetzen. Wie stark
dieser Zugriff und die Interessen (Hoffnungen) im Falle der
ES-Forschung sind, davon geben einige der Beitraege in diesem Forum
Zeugnis. Herr Wunder hat die Situation zutreffend analysiert und
den richtigen Schluss gezogen.
zu Frau Rauner: Sie haben Recht mit Ihrem Hinweis auf die
Abtreibungszahlen. Diese werden nicht "kritiklos" hingenommen, aber
die Kritik ist zu leise. Ob hinter jeder Abtreibung ein Konflikt
"Leben gegen Leben" steht, der diese Bezeichnung verdient, darf
sehr bezweifelt werden. Hier wird der Gesetzgeber, gerade im
Zusammenhang mit der jetzigen Diskussion, nachbessern muessen.
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