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Stammzellforschung ohne Embryonenschutz - nein danke

  22.11.01 Dr. Michael Wunder (von Bündnis 90/Die Grünen benannter Sachverständiger)
Die therapeutischen Hoffnungen, die sich mit der Forschung an embryonalen Stammzellen verbinden, sind sehr groß. Zu groß, wie ich meine. Zu viel wurde zu früh versprochen, wie heute kritische Stammzellforscher selbst einräumen und davor warnen, daß bei Patienten Heilungserwartungen gemacht werden, die illusionär sind. Zu wenig wird auch über Alternativen diskutiert, beispielsweise im Bereich adulter Stammzellen.

Diese Situation steht im Mißverhältnis zu dem Druck, mit dem die Zulassung der embryonalen Stammzellforschung von einigen gefordert wird. Die Frage ist, ob die Hochrangigkeit der Forschungsziele und das Grundrecht der Forschungsfreiheit den "Verbrauch", besser die Tötung, menschlicher Embryonen rechtfertigen kann. Ich meine nein.

Sobald sich Ei- und Samenzelle verschmolzen haben, hat diese Ursprungszelle das Potential, sich in ununterbrochener Kontinuität zu einem geborenen Menschen zu entwickeln. Zwischen ihr und dem menschlichen Subjekt besteht Identität. Der Embryo entwickelt sich als Mensch, nicht zum Menschen. Die Argumente der Kontinuität, Potentialität und Identität sind der Grund, dem Embryo von Anfang an Menschenwürde und Lebensschutz zuzuerkennen. Dies ist auch die Sichtweise der meisten Verfassungsrechtler, der Leitgedanken des Embryonenschutzgesetzes und noch der common sense in unserer Gesellschaft.

Der Lebensschutz des Embryos kann meiner Ansicht nach nur in ausweglosen Konflikten "Leben gegen Leben" abgewogen werden, wie dies beim Schwangerschaftsabbruch möglich ist. Der Auffassung aber, dass der Lebensschutz sog. "überzähliger" Embryonen anders zu bewerten sei, nach dem Motto, wenn schon keine Lebensperspektive, dann wenigstens nützlich für die Forschung, kann ich nicht folgen. Auch der überzählige Embryo hat die volle Potentialität eines Menschen und würde so zum Objekt für andere herabgewürdigt.

Immer häufiger wird jetzt der Versuch unternommen, den Embryo unter Mißachtung der Erkenntnisse der modernen Embryologie als "Zellhaufen" zu deklarieren, und ihm beispielsweise erst ab Einnistung in die Gebärmutter (14. Tag) oder ab Ausbildung der bewußten Reizverarbeitung (12. Schwangerschaftswoche) Schutz und Würde zuzuerkennen. Die embryonale Stammzellforschung kann aber so nicht von moralischen Bedenken befreit werden. Solche Sichtweisen bedienen sich nicht nur völlig willkürlicher Kriterien für die Frage, ab wann der Mensch ein Mensch ist, sie stehen auch im unüberbrückbaren Widerspruch zu religiösen Überzeugungen und zu unserer Verfassung und stellen den gesellschaftlichen Konsens in Frage.

Die Debatte über die Abwägung des Lebensschutzes des Embryos oder gar die Aberkennung seiner Menschenwürde müssen Teile der Gesellschaft, insbesondere von Krankheit und Behinderung Betroffene, als einen Eingriff in die Unverbrüchlichkeit der Menschenwürde und als Bedrohung der eigenen Menschenwürdegarantie ansehen. Die Auswirkungen einer Infragestellung der Würde des ungeborenen Menschen auf die Würdestabilität für den geborenen Menschen dürfen nicht unterschätzt werden

Es wäre deshalb angemessen, in der Bundesrepublik weiterhin auf die realistischen und gerade in der letzten Zeit immer erfolgversprechenderen Alternativen der Forschung an neonatalen und adulten Stammzellen zu setzen und den Schutz des Embryos nicht anzutasten. Der Import embryonaler Stammzellen, auch wenn er streng reguliert würde und beispielsweise auf die bis zu einem Stichtag bereits erzeugten Stammzelllinien begrenzt würde, könnte sich als gefährlicher Türöffner für die Absenkung des Embryonenschutzes erweisen. Eine Verbotsregelung wäre deshalb einer Regulierungslösung vorzuziehen.


  23.11.01 rainer S.
Herr Dr. Wunder,

Mit dem Argument Potentialität und Kontinuität können Sie auch Bakterien schützen. Potentiell können sich daraus in mehreren Milliarden Jahren Evolution in einem kontinuierlichen Prozess Menschen entwickeln. Mit dem Argument Kontinuität und (genetische) Identität können Sie auch Leichen auf dem Friedhof schützen, auch noch Skelette nach tausend Jahren Verwesung. Einzig sinnvolles Kriterium für menschliche Individualität ist das Vorhandensein eines Gehirns (auch wenn es defekt ist). Dieses Kriterium ist nicht willkürlich, sondern repräsentiert die Achtung gegenüber dem Subjekt, das sich in Hirnaktivität äussert.
Warum sollten Behinderte die Debatte "als einen Eingriff in die Unverbrüchlichkeit der Menschenwürde und als Bedrohung der eigenen Menschenwürdegarantie ansehen" müssen??? Behinderte sind in erster Linie durch Intoleranz und Diskriminierung gefährdet und nicht durch Forschung, von der sie möglicherweise selbst profitieren! Gerade das Embryonenschutzgesetz beinhaltet die Diskriminierung von Erbkranken durch deren Ausgrenzung von der Fortpflanzung (durch Verbot von PID und anderer Massnahmen). Wie sollten Behinderte davon profitieren? In Grossbritannien wird schon seit 10 Jahren an Embryonen geforscht, ohne dass dadurch Behinderte leiden. Ich würde mich als Behinderter (und auch als Nicht-Behinderter) dagegen verwehren, dass meine Menschenwürde mit der "Würde" eines gehirnlosen Zellklumpens im Reagenzglas auf eine Stufe gestellt wird.

  30.11.01 C. Rauner
Sehr geehrter Herr Wunder!
Als 5 fache Mutter, wovon ein Baby schwer herzkrank durch einen angeborenen Herzfehlbildungskomplex geboren wurde, sehe ich der in den kommenden Jahren möglichen Verbesserung von medizinischen Heilmethoden erwartungsvoll entgegen. Jeder Nichtbetroffene lebensbedrohlicher Gesundheitsprobleme kann die Ethik und die Moral als dehnbaren Begriff für seine Ablehnung gebrauchen und die Notwendigkeit neuer Heilungschancen grossmütig von sich weisen, weil er ja selbst nicht betroffen ist. Mein Baby ist mit nunmehr 10 Monaten bereits 2 mal unter höchstriskanten Operationsmethoden palliativ operiert worden, ein drittesmal steht in etwa einem Jahr bevor. Welcher Leidensweg einer betroffenen Familie dadurch entsteht, kann ein Aussenstehender überhaupt nicht erfassen. Welche Schmerzen z.B. mein Sohn erlitten hat und noch erleiden muss, kann ich nicht schildern, ohne in Tränen auszubrechen.
Ihm kann auf Dauer nur durch eine Transplantation geholfen werden. Wenn jedoch nicht ein neues Mittel zur erfunden wird, um Abstossung von Transplantaten zu verhindern, wird er wahrscheinlich nicht einmal 20 Jahre alt werden- und Sie und alle Gegner der gentechnischen Möglichkeiten haben dies mitzuverantworten!
Einer 6-Zellen Blastozyste ohne mütterlichen Organismus mehr Lebensrecht einzuräumen als meinem -bis auf den Herzfehler- völlig gesunden Baby- das sind für mich die echten Zyniker verkleidet im Deckmantel der Moralisten. Die Widersprüchlichkeit der Kritiker wird am ehesten dann klar, wenn man die Einwände derer sucht, die sich nun am lautesten gegen den medizinischen Forschritt stellen, wenn man die Abtreibungszahlen beachtet, die bisher kritiklos hingenommen wurden.
Ich danke jedem Politiker, der die Weitsicht aufbringt, dass die Hilfe für abertausend Kranke nicht scheitern darf an einem hinkenden Vergleich, der gezogen wird zwischen dem, was ein Baby ausmacht: eine befruchtete Eizelle, eingenistet im Mutterleib, geliebt durch seine Eltern, und dem, was den Reproduktionsmedizinern als "Abfallprodukt" übrigbleibt, einer nicht mehr benötigten, überzähligen befruchteten Eizelle im 6-8Zellstadium ohne Perspektive auf Weiterentwicklung.
Ich danke jedem Politiker, der es schafft, seine Meinung noch rechtzeitig zu ändern, auch wenn dies vielleicht nicht parteikonform sein sollte.

  30.11.01 Arthur Legler
Menschen konnten mit Wissen von einem solchen Ausmaß noch nie umgehen.Auch wenn man Gesetze zur Sicherheit schafft ist der Mißbrauch damit nicht gleichzeitig ausgeschlossen.

  04.12.01 Inge Heermann
Sehr geehrter Herr Rainer S.,
als Behinderte mit einem nicht voll funktionierendem Gehirn (MS-Patientin) kann ich Ihnen nur zustimmen: Meine Menschenwürde wird nicht dadurch verletzt, dass mit Embryonen geforscht wird, sondern eher dadurch, dass mit ihnen nicht geforscht wird! Da die Stammzellenforschung auch bei der Behandlung meiner Krankheit helfen soll, kann ich nicht dagegen sein!

Außerdem, was spricht dagegen, einem Embryo erst 14 Tage nach der Verschmelzung von Ei- und Samenzelle alle Menschenrechte zu geben? Jede Frau, die mit der Spirale verhütet, verhindert lediglich die Einnistung der befruchteten Eizelle. Sind alle diese Frauen demnächst Kriminelle? Oder ist es nur unethisch, diese Zellen zu nutzen? Zeugt wirklich die Benennung solcher Zellen als "Abfall" von einer höheren Moral?
Nein!!!
Diese gesamte Diskussion um die Stammzellenforschung diskriminiert die Behinderten mehr, als die Forschung selbst es jemals könnte.

Mit freundlichen Grüßen
Inge Heermann

  06.12.01 Schmid-Tannwald
Nidationshemmende Mittel wie die Spirale oder die Pille "danach" sind möglich, da aus rechtspragmatischen Gründen nur der sichere Nachweis einer Nidationshemmung bestraft werden kann; dieser Nachweis ist aber unmöglich.
Allgemein möchte ich zur embryonalen Stammzellforschung und zum Import solcher Zelle folgendes zu Bedenken geben: www.aerzte-fuer-das-leben.de

Stellungnahme der "Ärzte für das Leben e.V."
gegen den Import von embryonalen Stammzellen

Das Bild des ungeborenen Menschen ist heute vorwiegend naturwissenschaftlich geprägt und erscheint auf seine biologische Natur verkürzt. Der Mensch gilt als das Ergebnis eines genetisch festgelegten Entwicklungsprozesses, in welchem er schrittweise unter immer neuen Bedingungen je neue Fähigkeiten erwirbt. Die Gattungseigenschaften des "homo sapiens" würden ihm danach offensichtlich erst mit der Nachweisbarkeit erster Aktionsströme seines Gehirns zuwachsen (Position von H. M. Sass), da Weisheit und Wissen ja irgendwie "mit dem Gehirn" zu tun haben. Anderweitige Beurteilungen wollen ihm Menschenwürde zu einem früheren oder späteren Zeitpunkt seiner Biografie "zuerkennen". Solchen Spekulationen, "Will-Kür-Akten" und Zumutungen sind kaum Grenzen gesetzt.
Bei solch reduktionistischer Sicht des Menschen, die sich durch Machbarkeiten und Konsequenzen der in-vitro-Fertilisation verstärkt ausgebildet hat, kann sich die Frage stellen, warum dieses biologisch "erzeugte" Lebewesen nicht unserer freien Einflussnahme überlassen sein sollte. Warum sollten wir ihm nicht erst beim Nachweis definierter und von uns wahrgenommener menschlicher Eigenschaften Lebensschutz und Menschenwürde mit der Folge des staatlich verankerten Lebensrechts zuerkennen? Ist uns bei der schrittweisen biologischen Entwicklung des Embryos denn eine stufenlose Respektierung seiner Menschenrechte abverlangt – oder nicht vielmehr eine "abgestufte", sodass wir ihn in seinen ersten Lebenswochen als unser Erzeugnis und als Produkt nutzen könnten? Sei es nicht "zweckmäßig", - so ein Arzt in einer Diskussion um die sog. Präimplantationsdiagnostik – den Embryo bis zur Nidation von seiner Menschenwürde "los" zu sprechen, um ihn in seinen ersten 14 Lebenstagen beforschen und therapeutisch "verwenden" zu können?
Hier wird ausgeblendet, dass die individuelle Vorgeschichte eines jeden neuen Menschen bereits außerbiologische Vorbedingungen hat, solche, die vom Leben und Handeln seiner Eltern (und Vorfahren) im vorgegebenen geschichtlich- sozialen Kontext mitgestaltet sind und die sich aus einer Fülle von Potenzialitäten auf dieses einzigartige Ereignis "Mensch" in seiner ganzheitlichen Ausstattung konzentrieren. Der neue Mensch, der Embryo ist zu allererst "homo socius", ein Du in vielfältigen menschlichen Beziehungen. Ab der Verschmelzung von Ei- und Samenzelle ist er das fleischgewordene (leibhaftige) Zeugnis zwischenmenschlicher Begegnung. Dies begründet sein Lebensrecht: wir, Staat und Gesellschaft haben sein Du zu respektieren und seinen Schutz voll zu garantieren. Wir sind ihm verantwortlich, er ist kein "Gemächsel", kein verhandelbares Produkt, er ist "Weltbürger" (I. Kant).
Die Gesellschaft "Ärzte für das Leben e. V.", ein 1991 gegründeter und als gemeinnützig anerkannter interdisziplinärer Verein von Ärztinnen und Ärzten, lehnt aufgrund der ganzheitlichen Perspektive des Menschen den gerade von naturwissenschaftlichen Gesellschaften geforderten Import von embryonalen Stammzellen entschieden ab, da die geplante Forschung, auch die mit therapeutischen Zielen, die fremdnützige Verzweckung menschlicher Embryonen zur Voraussetzung hat.
Das ganzheitliche Bild des Menschen, das Ursprung (Herkunft) und Ziel des Menschen als Selbstzweck (Selbstverwirklichung) integriert, den verengten naturwissenschaftlichen Blick erweitert und von jeher das Verständnis medizinischer Anthropologie geprägt hat, kommt bis heute in den ärztlichen Grundsätzen zum Ausdruck.
Zu unseren satzungsgemäßen ärztlichen Aufgaben gehört allem vorrangig die Beachtung dieser Grundsätze. Das "primum nil nocere", vor allem nicht zu schaden, kann nichts anderes für den Arzt bedeuten, als das ihm anvertraute menschliche Leben voll zu respektieren, d. h. als jeweils neue und fortwährende Verwirklichung von "Potenzialität in Identität und Kontinuität" zu achten, jenes Du in seiner Fragilität nicht zu beschädigen und schon gar nicht zu vernichten. Gerade die Erkenntnisse von Embryologie und Reproduktionsmedizin führen uns das Stadium vor Augen, das wir alle als Menschen notwendigerweise durchlaufen, um uns in einem faszinierenden Prozess voller Lebensdrang zu entwickeln. Das früheste Stadium jedes menschlichen Lebens tritt uns in der Zygote im Verschmelzungsprozess von Ei- mit Samenzelle entgegen. Ab diesem Zeitpunkt sehen wir unsere grundsätzliche Verpflichtung, bei diesem Menschenleben Menschenwürde und Lebensrecht anzuerkennen.
Gegen diese Grundsätze ärztlichen Handelns verstoßen jene, welche menschliche Embryonen, über die sie bei der Behandlung von sterilen Paaren Verfügungsgewalt zu erhalten glauben, an andere – auch bei Einwilligung der Mutter – zu Forschungszwecken weitergeben. Sie dienen damit den Interessen Dritter anstatt dem Erhalt des ihnen anvertrauten menschlichen Lebens. Die Verzweckung menschlicher Embryonen in der Forschung stellt ferner einen eher bevormundenden und degradierenden Angriff auf Frauen als "Ressourcen" beim Fortpflanzungsgeschehen dar: Frauen werden in risikobelasteten Verfahren zu Mit-Produzentinnen von Menschenware.
Selbstverständlich ist Therapie unser Hauptanliegen. In der weltweit erfolgversprechenden Forschung an und mit adulten Stammzellen oder Stammzellen aus Nabelschnurblut sehen wir die hochrangige ethisch unbedenkliche Alternative.
Voraussetzung des Imports von embryonalen Stammzellen ist die Vernichtung von Reagenzglas-Embryonen im Ausland. Ärztliche Ethik ist aber keine nationale, wir bekennen uns hierin als Ärzte "ohne Grenzen". Wir sind entweder Ärzte für das Leben oder keine Ärzte mehr.

Im Namen des Vorstandes der "Ärzte für das Leben e. V."
(www.aerzte-fuer-das-leben.de)

Prof. Dr. med. Ingolf Schmid-Tannwald, Vorsitzender
Dr. med. Dr. theol. h.c. Maria Overdick- Gulden, Stellvertr. Vorsitzende

München, den o5. 12. 2001


  07.12.01 rainer S.

An die "Ärzte" für das "Leben",

Auch ein Sperma-Fleck ist das "leibhaftige Zeugnis zwischenmenschlicher Begegnung". Wer die "Selbstverwirklichung" von Embryonen schützt, muss auch die "Selbstverwirklichung" jedes einzelnen Spermiums dieser Erde schützen. Einen derartigen Unfug rechne ich allerdings nicht zu den Aufgaben von Ärzten. Ich möchte mich nicht von einem Arzt behandeln lassen, der nicht einmal bereit ist einen gehirnlosen Zellklumpen zu opfern, um mein Leben zu retten.

  16.12.01 Markus Weber
Sehr geehrter Herr Rainer S.
Sie schreiben: "Auch ein Sperma-Fleck ist das "leibhaftige Zeugnis zwischenmenschlicher Begegnung". Wer die "Selbstverwirklichung" von Embryonen schützt, muss auch die "Selbstverwirklichung"
jedes einzelnen Spermiums dieser Erde schützen. Einen derartigen Unfug rechne ich allerdings nicht zu den Aufgaben von Ärzten. "

Eine Reaktion auf derartigen Aussagen erübrigen normalerweise jeglichen Kommentar. Da es sich aber um eine öffentliche Äusserung handelt, zwei Anmmerkungen:

Das Level auf dem Sie sich in diesem gesamten Forum bewegen ist wohl kaum noch zu unterschreiten. Wenn für Sie "auch ein Sperma-Fleck das "leibhaftige Zeugnis zwischenmenschlicher Begegnung" ist, dann haben Sie in der gesamten Diskussion nichts, aber auch gar nichts begriffen. Es geht hier um eine Verrohstofflichung des Menschen, die bei der verbrauchenden Embryonenforschung und der Forschung mit embryonalen Stammzellen stattfindet.
Kein Mensch redet hier vom Schutz eines einzelnen Spermiums.
Mit so einer Argumentation fangen Sie an, alle Argumente ins lächerliche zu ziehen und damit eine sachliche Diskussion zu verhindern. Aber damit diskreditieren Sie sich allenfalls selber, Herr Rainer S.. Schade um den Platz der hier verschwendet wird.

  19.12.01 rainer S.

Sehr geehrter Herr Markus Weber,

Aus einem Embryo kann sich über mehrere Schritte ein Mensch entwickeln: Einnistung in die Gebärmutter, Entwicklung der menschlichen Form, Geburt.
Gleiches gilt für ein Spermium: Befruchtung einer Eizelle, Einnistung in die Gebärmutter, Entwicklung der menschlichen Form, Geburt.

Ein überzähliger Embryo im Reagenzglas hat deshalb genauso "Potentialität" zum Menschen wie ein überzähliges Spermium. Wer das eine wegen seiner "Potentialität" schützt muss konsequenterweise auch das andere schützen (manche religiöse Fundamentalisten tun das ja auch!). Wer sich das nicht eingesteht, lügt sich selbst in die Tasche.

Die Potentialitäts-Schutz-Argumente sind ausgemachter Schwachsinn, genauso wie die meisten anderen Embryonenschutz-Argumente. Eine sachliche Debatte wird vor allen dadurch behindert, dass irrationaler Unsinn mit einem pseudo-seriös / pseudo-tiefsinnigem Tarnanstrich versehen wird, nur um ihn in öffentlichen Debatten als Argument verkaufen zu können.

Ein Zellklumpen ohne Nervensystem, ohne Kopf und ohne menschliche Form kann nicht ernsthaft als Mensch bezeichnet werden, selbst dann nicht wenn er menschliches Erbgut enthält (auch Spermien und Eizellen enthalten menschliches Erbgut, auserdem ist der Mensch mehr als sein Erbgut). Es ist daher lächerlich bei Embryonenforschung von "Verrohstofflichung des Menschen" zu sprechen.

Die "Verrohstofflichung des Menschen" betreiben diejenigen, die kranken Mitmenschen Therapien vorenthalten, nur um die eigene poltische oder religiöse Karriere zu befördern.

(Nicht einmal das Embryonenschutzgesetz bezeichnet den Embryo als Menschen. Wenn der Embryo ein Mensch wäre bräuchte es ja kein Embryonenschutzgesetz. Der Embryo wäre dann durch die gängigen Gesetze gegen Mord, Körperverletzung etc. geschützt. Die Hauptmotivation des ESG ist in ideologischer Forschungsfeindlichkeit und der Diskriminierung kranker Menschen zu suchen und nicht im Schutz menschlichen Lebens.)

  19.12.01 Marcus Leven
Zu Frau Hermann: Sie sagen, Ihre Wuerde werde durch die Forschung mit Embryonen nicht verletzt. Das haette ich auch gar nicht erwartet, wird doch zuallererst diejenige des Embryos verletzt. Die von Herrn Wunder behauptete besondere Betroffenheit von Kranken und Behinderten sehe ich in dieser Frage nicht; dies trifft eher auf die PID-Debatte zu. Vielmehr betrifft es alle, wenn einer Gruppe von (ungeborenen) Menschen die Menschenwuerde abgesprochen wird. "Da die Stammzellenforschung auch bei der Behandlung meiner Krankheit helfen soll, kann ich nicht dagegen sein!" Sie koennten schon dagegen sein, wenn Sie der Meinung waeren, dass der anvisierte Weg fuer Sie aus ethischen Gruenden nicht in Frage kommt. In jedem Fall aber ist es Pflicht des Staates, die Wuerde jedes Menschen vor dem Zugriff durch andere zu schuetzen. Wie stark dieser Zugriff und die Interessen (Hoffnungen) im Falle der ES-Forschung sind, davon geben einige der Beitraege in diesem Forum Zeugnis. Herr Wunder hat die Situation zutreffend analysiert und den richtigen Schluss gezogen.

zu Frau Rauner: Sie haben Recht mit Ihrem Hinweis auf die Abtreibungszahlen. Diese werden nicht "kritiklos" hingenommen, aber die Kritik ist zu leise. Ob hinter jeder Abtreibung ein Konflikt "Leben gegen Leben" steht, der diese Bezeichnung verdient, darf sehr bezweifelt werden. Hier wird der Gesetzgeber, gerade im Zusammenhang mit der jetzigen Diskussion, nachbessern muessen.

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