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Gefahr des Missbrauchs

  28.01.02 Max Stadler, FDP
Die Politik hat die Pflicht, die Sicherheit der Bürger zu gewährleisten und den Terrorismus wirksam zu bekämpfen. Aber sie darf dies ausschließlich mit rechtsstaatlichen Mitteln tun. Das zweite so genannte Antiterrorpaket der Bundesregierung enthält neben richtigen und notwendigen Vorschlägen viele Maßnahmen, die in der Vergangenheit aus guten, immer noch gültigen Gründen abgelehnt worden sind. Die FDP befürwortet, dass neue Identifizierungsmerkmale wie zum Beispiel Fingerabdrücke in Ausweispapiere aufgenommen werden, aber nur zum Zweck der Identifizierung von Personen. Jede Referenzdatei, in die diese Merkmale eingespeichert werden, birgt die Gefahr der Verwendung solcher Daten über den eigentlichen Zweck hinaus und damit die Gefahr des Missbrauchs.

Die weitreichenden Auskunftsbefugnisse des Verfassungsschutzes gegenüber privaten Unternehmen können auch unbeteiligte Bürger betreffen. Deshalb muss ein hinreichender Schutz der Betroffenen gewährleistet sein. Hier hinterlässt der Gesetzesentwurf noch viele Fragezeichen: Sind die Voraussetzungen klar genug formuliert? Haben die Betroffenen die Möglichkeit, gegen sie gerichtete Überwachungsmaßnahmen gerichtlich überprüfen zu lassen? Reichen die Kontrollmechanismen aus?

Es ist ein schwerer Fehler, über solche Fragen mit leichter Hand hinwegzugehen. Deshalb ist der von Rot-Grün durchgeboxte Zeitplan für die parlamentarische Beratung des Gesetzentwurfs völlig unangemessen. Die FDP bleibt im Übrigen dabei: Die wirkungsvollste Maßnahme zur Erhöhung der inneren Sicherheit ist die bessere personelle, finanzielle und technische Ausstattung der Sicherheitsbehörden. Die besten Gesetze nützen nichts, wenn sie nicht vollzogen werden können.

  30.01.02 Frank Rosengart
Die wirkungsvollste Maßnahme zur Stärkung der inneren Sicherheit ist eine nachhaltig demokratische Struktur frei von Misstrauen in Mitmenschen und Behörden. Gerade der jüngste Verfassungsschutz-Skandal und die neu beschlossenen Gesetze zur Weitergabe der gesamten Privatheit an die Behörden schüren ein ungesundes Klima und verunsichert die Bevölkerung. Nur damit werden Antidemokratische Tendenzen hoffähig.

  29.01.02 Michael Steiger
Dem Beitrag von Herrn Rosengart schliesse ich mich vollends an und möchte hinzufügen, dass wirkungsvolle Maßnahmen in der Außenpolitik zu entwickeln sind. Im Moment fürchte ich die Politiker mehr, als die Terroristen.

  31.01.02 Christian Schäpers
Sehr geehrter Herr Stadler,
beim Lesen Ihrer Stellungnahme zum Sicherheitspaket habe ich erfreut festgestellt, dass innerhalb der FDP Feinheiten der geplanten Änderungen wahrgenommen und abgewogen werden, die innerhalb der anderen Fraktionen nicht mit derselben Klarheit erkannt, bzw. diskutiert werden. Sie grenzen die Aufnahme biometrischer Merkmale zum Zwecke der Identifizierung von Personen eindeutig von der Möglichkeit der Speicherung dieser Merkmale in einer Referenzdatei ab, da sie einen Missbrauch der personenbezogenen Daten befürchten. Leider ist Ihnen dabei ein Irrtum unterlaufen, der charakeristisch für die Debatte um die Biometrie im Personalausweis ist: Biometrie im Personalausweis dient nicht der Identitfizierung einer Person, sondern der Identitätsüberprüfung. Die Identifizierung einer Person fällt in den Bereich der biometrischen Identifikationsanwendungen, gesucht wird die Antwort auf die Frage "Wer bin ich?" , es erfolgt ein Vergleich der biometrischen Daten mit einer beliebig großen Anzahl an Referenzdaten, die zwangsweise in einer zentralen Datenbank gespeichert sind. Eine solche Anwendung liegt z.B. vor in Form von polizeilichen Datenbanken mit den Fingerabdrücken von Kriminellen vor. Aber Ihrem Wortlaut entnehme ich, dass sie genau diese zentrale Speicherung verhindern wollen, da sie die Missbrauchsrisiken einer zentralen Referenzdatei mit den biometrischen Daten der Gesamtbevölkerung fürchten. Wenn ich Sie richtig verstehe ist Ihr eigentliches Anliegen, dass Sie die Aufnahme zusätzlicher biometrischer Daten in Ausweisdokumente nur akzeptieren, wenn sie der sicheren Identitätsüberprüfung dienen, also dazu dienen, zu verhindern, dass sich kriminelle Personen mit falschen Identitäten ausweisen. Eine solche Identitätsüberfprüfung ist eine biometrische Verifikationsanwendung, die Frage lautet: "Bin ich wirklich derjenige, für den ich mich ausgebe?", es erfolgt ein 1:1 -Vergleich der biometrischen Live-Daten mit den gespeicherten Referenzdaten, die Speicherung der Referenzdaten kann dezentral erfolgen, z.B. direkt auf dem Ausweisdokument. Eine solche dezentrale Speicherung der biometrischen Daten liegt heute bereits in Form des Fotos im Personalausweis oder Pass vor.
Darüber hinaus möchte ich Sie darauf hinweisen, dass der von Ihnen als Beispiel genannte Fingerabdruck unter dem Daten-und Missbrauchsaspekt im Vergleich zu der zur Alternative stehenden Gesichtserkennung große Risiken birgt. Einem Interview mit dem Bundesbeauftragten für den Datenschuzt , Joachim Jacob, konnte ich entnehmen, dass der Fingerabdruck bedenklich ist, da er zeitpunktunabhängig hinterlassen wird und somit Unschuldige in Verdacht geraten können. Darüber hinaus habe ich Berichten des Fraunhofer Instituts entnommen, dass sich Fingerabdrucksysteme leicht überwinden lassen und die Fehlerkennungsrate unverantwortlich hoch liegt.
Ich würde mich freuen, wenn Sie diese Aspekte in Ihre Überlegungen miteinbeziehen könnten.
Mit freundlichen Grüßen, Christian Schäpers

  32.01.02 klaus trompeter
soweit so gut ... und was bingt das ganze dann bei einer momentanen fehlerquote von ca 1% ?
das heisst doch dass ich nur zu 99% sicher sein kann .. wenn aber ein fehler auftritt heisst das soch lange nicht dass es eine faelschung ist !
wer soll abgefangen werden ? die terroristen vom 11.9 hatten in deutschland einen normalen beruf und normalen umgang ..
sicher macht ein fingerabdruck die sache etwas faelschungssicherer aber schuetzen wird es nicht denn wer sagt dass ihr nachtbar der schon sein 30 jahren in deutschland lebt kein "schlaefer" ist ..?

  07.02.02 Gustav Maron
> 32.01.02 klaus trompeter >klaus.trompeter@gmx.de
>soweit so gut ... denn wer sagt dass >ihr nachtbar der schon sein 30 jahren >in deutschland lebt kein "schlaefer" >ist ..?
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Man müßte sich doch überlegen, was die BRD Amerika mit dem Asylantenrecht hier angetan hat.
Und immer ist die BRD nicht schlauer geworden.
In unserem Wohnviertel wohnen nur Araber. Wieviele sind vielleicht davon Schläfer?
Deutschland wird nicht gescheit.
Gustav Maron


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