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Elektronische Demokratie Geschlossene Themen Vorratsspeicherung Einführung |
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14.09.2002, 00:23 Uhr silverhair Posts: 39 |
Ich glaube kaum - Gesetze verhindern sicherlich nichts - Sie sind Regeln für den Fall das es noch was zu regeln gibt. Bei den Terroranschlägen hätte kein Gesetz gegriffen. Weil sowas immer möglich und machbar sein wird. Es ist im Prinzip jederzeit möglich Content aller Art so zu verschlüsseln das andere daran nicht teilnehmen können. Für Politiker /Geheimdienstler /Behörden ist das hauptproblem das sie eben regelmäßig was zu verschlüsseln haben (wollen). Und das da viele gerne mitlesen würden. Bei einer seltenen Kommunikation ist es weitausschwieriger - man muß nicht nur herausfinden das dort geheimbotschaften ausgetauscht werden - sondern welches System verwendet wird - bevor man ans entschlüsseln gehen kann. Und da haben wir die problematik warum die das wohl immer können werden. Insbesondere die Techniken von verstecken lassen (Steganographie) lassen da 'Abhörer' verzweifeln ... in jedem Bild könnte eine Nachricht sein - in jedem Musikstück ... entdeckbar nur für den der weiss wo er suchen muß! Na warum umsteigen - alle Technologien sind noch in gebrauch .. sogar uralte Codebücher. Sie kommen sicherlich wg der Moral - aber auch aus einem sicherlich falschen Selbstverständnis - Sie gehen davon aus das nur Sie ehrenwert sind - und sie beurteilen können was richtig und gut ist! Ob sie das wirklich können? Die größten Skandale und Verbrechen sind ja nicht nur von 'Bürgern' begangen worden, sondern auch und mit hilfe von hochrangigen Politikern /Beamten etc. und das nicht nur im Auftrag des Staates - sondern wie man in Belgien beobachten konnte aus durchaus privaten - verbrecherischen Motive (Affaire Nihoul-Dutroux ). Würden die selben Gesetze auf Politiker wie auf Normalbürger angewendet - ich denke ein großteil würde überhaupt nicht diskutiert werden mehr. Allerdings erhoffe ich mir fast von diesen Gesetzen einen heilsamen shock. Soviele nette Verbindungsdaten werden dann mehr oder weniger unkontrollierbar kursieren - es wird sehr interessant werden die entsprechenden Auswertungen zu lesen - Diesmal werden nämlich auch alle Daten und Verbindungen von Politikern notgedrungen mitgespeichert werden .. und das an vielen vielen Orten - jeder Geheimdienst - jede Werbeagentur - jeder Admin wird Einblicke bekommen von ungeahntem Ausmaße.
Das mache ich schon seit längerem - warum erst Gesetze abwarten - man wird auf jeden Fall versuchen Sie umzusetzen - nur wenn schon 100tausende verschlüsselung verwenden wird man sie vielleicht doch wegen Sinnlosigkeit einmotten - es ist einfach tödlich schwierig im Nachhinein einen grossteil des Volkes zu kriminalieren deshalb! Also ich empfehle ...heute damit anfangen damit morgen keine Gesetze erscheinen.
Du bist nicht der einzigste denke ich mal. Holger Mfg Silverhair |
13.09.2002, 16:08 Uhr treczoks Posts: 117 | Aber, aber, stell doch nicht einfach harte Fakten und die blanke Realität über die Begehrlichkeiten und feuchten Träume von ein paar offensichtlich unterbeschäftigten Beamten! Nachher kommt noch einer und kritisiert den Staat! |
13.09.2002, 15:44 Uhr holger Posts: 6 | Ich finde es schon interessant, daß die Forderung nach einer solchen Speicherung u.a. genau durch den parteipolitischen Personenkreis initiiert wird, der zu Zeiten der Volkszählung diese nach dem Motto "Wehret den Anfängen" boykottiert hat (oder dies zumindestens behauptete und als es an die Zahlung des Bußgeldes durckmäuserisch klein bei gaben). Neben den nachfolgenden Fragen in dem Zusammenhang mit der Vorratsspeicherung möchte ich bemerken, daß mir in letzter Zeit immer stärker auffält, daß Todschlagargumente wie Erhöhung der inneren Sicherheit genutzt werden, um gemeinsam mit einer Schaffung enormer Ängste in der Bevölkerung dieser nach und nach die Rechte zu beschneiden. Nun zu den angekündigten Fragen: Wären die Terroranschläge mit den jetzt geplanten Gesetzen verhindert worden? Gibt es keine Möglichkeit für Kriminelle, Daten zu verschlüsseln, so daß diese momentan nicht entschlüsselbar sind? Selbst wenn die Verschlüsselung verboten würde, würden die Kriminellen nicht auf existierende Verschlüsselungsmethoden umsteigen, bei denen die Verschlüsselung gar nicht bewußt wird? Kommen solche Einschränkungen gerade aus dem o.g. Personenkreis, weil dieser sich als Inhaber der absoluten Moral ansieht? Für mich gibt es nur die Konsequenz: Ich werde spätestens mit Gültigkeit eines solchen Gesetzes meinen Freundes- und Bekanntenkreis auffordern, Verschlüsselungssoftware zu installieren und jegliche Korrespondenz darüber laufen zu lassen. Außerdem nur noch über Anonymizer surfen! Ein sich über die persönliche Freiheit und die Zukunft der Demokratie ernsthaft Sorgen machender Holger [ Dieser Beitrag wurde von holger am 13.09.2002 editiert. ] |
13.09.2002, 12:58 Uhr wolfgangj Posts: 51 | Sieht bisher so aus, als fände sich hier niemand, der dieses Gesetz befürwortet. Ich warte mal ab ob sich da noch jemand von der Pro Seite meldet, alles andere wäre wohl Schattenboxen. -- Ach hättest Du gepostet ... |
13.09.2002, 01:36 Uhr illuminatus Posts: 5 | Der einzige Unterschied zwischen Schily und Beckstein ist fuer mich der, dass Beckstein scheinbar ein extrem misstrauischer, um nicht zusagen ein Mensch mit Hang zur Paranoia ist (so habe ich ihn einmal bei einem Familientreffen eines Bekannten kennengelernt - nicht persoenlich moechte ich hinzufuegen). Beckstein ist meiner Meinung nach gerade im Bezug auf neue(re) Technologie das schlimmste, was ueberhaupt passieren koennte. Aus seinen Kreisen kamen naemlich die Vorschlaege, die Sendezeiten des Internet zu beschraenken (sic!). Und sowas will ich nicht als Verantwortlichen fuer die Innere Sicherheit haben. Wobei mir dazu noch eines in den Sinn kommt: Warum massen sich Leute im Alter von zw. 55 und 70 an, ueber die Zukunft von jungen Leuten zu bestimmen? (Und warum wird jede Anti-Konservativ-Kritik des oefteren per default als Linksradikalitaet gebrandmarkt?) [ Dieser Beitrag wurde von illuminatus am 13.09.2002 editiert. ] |
13.09.2002, 01:24 Uhr lukenukem Posts: 1 | Nicht nur die DDR, auch ein gewisser Herr Adolf H. stützte sich unter Anderem auf die massive Bespitzelung der Bürger. Bald wird es einen Volksentscheid geben, ob wir den Bundestag in "Reichstag" oder in "Zentralkommitee" umbenennen. Nunja, daß die Anzahl der Menschen mit Erinnerungen an die Zeiten des Herrn H. schrumpft, was wohl auf biologische Ursachen (nein, nicht die, an denen ein ähnlich angelegter Herr H. im Irak forscht) zurückzuführen ist, kann ich noch nachvollziehen, aber die DDR ist doch noch gar nicht so lange her? Besonders interessant in diesem Zusammenhang ist die Peinlichkeit der Positionen von Thierse und Müntefering in der Bonusmeilen-Affäre. Wenn die eigenen Daten auf einmal ans Licht kommen, sind sie ganz schnell betroffen und wollen durch das BDSG geschützt werden, das sie aktuell mit so großem Erfolg untergraben. Herr Müntefering entblödete sich nicht einmal, Anzeige gegen die Journalisten zu erstatten. Auch so entsteht Zensur. Nicht zuletzt sei daran erinnert, was Herr Müntefering da schützen möchte: nämlich die Aufdeckung eines fortwährenden und beabsichtigten Betruges seiner Arbeitskollegen am Steuerzahler. Ohnehin ist das mit der Zensur so eine Sache: bis auf Herrn Tauss -- danke dafür übrigens -- hört man irgendwie keine Kommentare zu der unglaublichen Rechtsauffassung des Herrn Büssow. Dieser scheint tatsächlich der Ansicht zu sein, nur weil es verboten sei, bestimmte Inhalte aktiv zu verbreiten, sei es ebenfalls verboten, diese passiv zu empfangen. Von einer verantwortungsbewußten Politik erwarte ich, daß diesem Verrückten klar und deutlich kommuniziert wird, daß sein Vorgehen in nichts zu der Mär vom "mündigen Bürger" mit "Eigenverantwortung" und "Selbstbewußtsein" paßt, mit der der Wähler in Zeiten des Wahlkampfes und der Sozialreform so gern eingelullt wird. Abgesehen davon, daß Herr Büssow offensichtlich seine Kompetenzen wahlweise überschreitet oder mißbraucht. Und daß Otto "Großer Terrorismusbekämpfer" Schily ebenjener ist, der früher RAF-Terroristen verteidigt hat, jetzt jedoch wegen den bösen Islamisten den Terrorismus bekämpft, indem er auf dem Verordnungswege sowohl das GG als auch das BDSG unterwandert, drängt dem Büger den Verdacht auf, daß da der Bock zum Gärtner gemacht wurde. Zumindest, wenn dieser Bürger nicht nur mündig, sondern auch mit einem Mindestmaß an Intelligenz ausgestattet ist. Als besonders schwachsinniger, blinder Aktionismus entpuppt sich der Otto-Katalog für den, der nicht vergessen hat, daß alle Geheimdienste schon kurz nach dem 11.9.2001 klar kommunizierten, daß nicht ein Zuwenig an Überwachung, sondern ein eklatanter Mangel an klassischen Geheimdienstressourcen dazu führen konnte, daß die Vorbereitung der Anschläge unbemerkt stattfinden konnte. Und so haben sie gewonnen, Osama und seine kleinen Extremisten: die "freie Welt" schränkt ihre Freiheiten völlig unnötig ein und bereitet sich selbst den Weg in die nächste Diktatur. Insofern: schlimmer als Schily kann auch ein Beckstein nicht sein. Das Rechtsprinzip der Unschuldsvermutung ist beiden offensichtlich nicht wert, gewahrt zu bleiben. Besorgt, LN |
13.09.2002, 00:11 Uhr illuminatus Posts: 5 |
Nun, ich glaube, mich zu erinnern, dass 1.) Teil des Grundgesetzes ist. Wenn nun der Beschluss schlicht und ergreifend verfassungswidrig ist, warum zum Henker tut dann niemand was dagegen? Wie Sie zu 2. bereits sagten, die Moeglichkeiten werden extrem ueberschaetzt und die daraus entstehenden Probleme koennen imho ueber kurz oder lang zu DDR-aehnlichen Zustaenden fuehren. Und wer die Zustaende in der DDR erlebt hat, weiss, wovon ich rede. Und noch einmal werde ich dies nicht kampflos hinnehmen. Warum also zieht niemand dagegen vor das BVG? |
12.09.2002, 21:41 Uhr treczoks Posts: 117 | Richtig. Wer den Mist ausgekocht hat, ist eigentlich egal. Es geht darum, wer so kreuzdämlich war, dem Zeug zuzustimmen. So blind, dass man die Grungesetzmassaker, die daraus resultieren, nicht wenigstens ansatzweise sehen kann, kann und darf doch kein Abgeordneter sein! Das ist leider auch wahr. Ich dachte, nach dem Absägen von Kanther könne es nur noch besser werden, aber dass gerade der Alt-68er Schily so eine Kathastrophe im Amt ist (ich halte ihn für Längen gefährlicher als Scharping), und noch rechter als Kanther agiert, hat mich dann doch schockiert. Und wer wird nächster Inennminister? Schill? Damit wir dann alle Logbuch führen müssen, und jeder eienn Polizisten an die Seite bekommt? GG §20 Absatz 4 ist harter Tobak. Aber eine nette kleine Tätovierung von GG §19 Absatz 2 auf den linken und GG §20 Absatz 2 auf den rechten Handrücken jedes Abgeordneten (damit es bei der Arbeit fast immer im Blickfeld ist und nicht wie sonst vergessen wird) wäre doch schonmal eine Maßnahme :-) |
12.09.2002, 21:35 Uhr joergtauss.mdb Posts: 17 | Hallo, ich sehe schon - und gerade in der Innen- und Sicherheitspolitik - erhebliche Unterschiede, und zwar ganz gleich ob es sich um die Debatte um die Zuwanderung, die TK-Überwachung oder die Zukunft des Datenschutzes handelt - und auf diese Unterschiede lege ich auch grossen Wert! Ziel meines Beitrages war es aber, den Entstehungszusammenhang dieser Vorratsspeicherungs-Debatte und auf die Vielstimmigkeit der Union in diesen Fragen hinzuweisen - und ich meine, zu Recht. Was die Sperrungsverfügung in Düsseldorf anbelangt, so ist meine Position bekannt. Auf meiner Homepage http://www.tauss.de finden Sie eine ausführliche Stellungnahme zu diesem Thema. Und ein Versuchsballon, so viel kann ich Ihnen versichern, ist es mit Sicherheit nicht. Mit freundlichen Grüßen Jörg Tauss |
12.09.2002, 21:24 Uhr cobalt Posts: 2 | hallo herr tauss,
es ist mir letztlich gleichgueltig, ob dieser vorstoss aus den reihen der SPD oder der CDU stammt. leider kann ich momentanen in bezug auf die innen-/sicherheitspolitik keinerlei unterschiede zwischen beiden parteien feststellen. ich darf in diesem zusammenhang an diverse vorstoesse und gesetzesinitiativen des von ihrer partei gestellten innenministers sowie an den versuchsballon zur internet-zensur in duesseldorf erinnern. angesichts dieser entwicklungen sehe ich deutschland in eine situation abgleiten, in der es notwendig wird, gemaess artikel 20 (4) GG zu handeln, was ich aeusserst bestuerzend finde. cu 59cobalt -- "Those who would give up liberty for a little temporary safety deserve neither liberty nor safety, and will lose both" --Benjamin Franklin |
12.09.2002, 17:27 Uhr silverhair Posts: 39 | Die Zwickmühle in der Sich Staat und Strafverfolgungbehörden befinden ist sicherlich offensichtlich. Aber es ist auch die Frage zu stellen ob das die einzigen Gründe für den Versuch der Verbindungsdatenspeicherung sind! Ich glaube nicht! Wie einem Bericht des Online Magazins von Heise zu entnehmen ist ( http://www.heise.de/newsticker/data/vza-12.09.02-000/ Medienverbände stellen Strategie gegen Raubkopierer vor)sollen <schnipp> >Damit Verbände und Vereinigungen der Rechteinhaber effektiv gegen >die Tausch- und Kopierfreunde vorgehen können, sollen ihnen >erweiterte "Auskunftsansprüche" gegenüber Internet-Providern >zugesichert werden. <schnipp> Hier sind also Begehrlichkeiten einer Privatindustrie schon geweckt worden! Anstatt auf die üblichen Staatlichen Stellen zurückzugreifen möchten sicherlich viele ihre Interessen direkt umsetzen. Es ist nur zu bezweifeln das die meisten dieser Zugriffe etwas mit rechtsstaatlichkeit - oder der Notwendigkeit der Strafverfolgung überhaupt zu tun haben, sie werden wohl eher aus privaten oder wirtschaftlichen Interessen gefordert! --- Und - die Entwicklung der Bundesrepublik als solches zu einem modernen Staat wird gleichfalls unterbunden. Als Beispiele möchte ich die schon existierenden Gesetze erwähnen die Verbindungen im Internet staatlichen Stellen /Verfassungsschutz/ Staatsanwaltschaft/ ermöglichen. Sie stehen zb: in eklatantem Wiederspruch zu Wahlen im Internet - nicht nur Bundestagswahlen, sondern jede beliebige öffentliche Wahl, einschließlich der Sozialwahlen. Obwohl schon die jetzige Praxis meiner Meinung nach "freie, öffentliche, geheime" Wahlen im Internet unmöglich macht - und jede so durchgeführte Wahl wohl vor dem Verfassungsgericht annuliert werden müßte - würde eine Speicherung von Verbindungsdaten das letztendlich vollkommen illusorisch machen! Jeder der darauf Zugriff hätte - würde die anonymität der Wahlen aufheben - es wären Wahlprofile erstellbar - der Wähler x - besucht gerne Reiseveranstalter , der Wähler y schaut sich linke/rechte/mittige Seiten im Internet an! Und ausserdem geht er natürlich erst vor/nach der und der Fernsehdiskussion wählen. Die Bewegungsprovile die sich daraus erstellen lassen würden wären nicht nur für Meinungsforschungsinstitute extrem wertvoll - Es wäre für jede Art von Industrie , Geheimdienst das höchste Ziel an diese Daten heranzukommen. Das Geheimhalten von Staatsgeheimnissen wäre dagegen nur noch ein unwichtiger Randfaktor, und eine Sicherstellung das diese Daten unter Verschluß bleiben wäre kaum garantierbar. --- Und auch einmal ein Hinweis an die die glauben davon nie betroffen zu sein - die Politiker! Die letzte kleine 'Äffere' miles&more wäre mit solchen Datensammlungen ein Fall den noch nicht mal mehr die Skandalpresse beachten würde. Es würden jedentag weitaus interessantere Themen sich ergeben - man könnte Bewegungs und Handlungsprovile jedes beliebigen Politikers erstellen, und das über lange Zeiträume hinweg! Ist die Technologie zu einer solchen Umfassenden Datenspeicherung einmal gegeben wird jeder Administrator, Verwalter - und bei dem Heutigen Sicherheitsstandart von Computersystemen jede Putzfrau mit etwas Computerwissen dazu letztendlich Zugriff haben! --- Es ist die Frage ob das gewünscht ist ? Auch von politischer Seite aus! Handeln im Internet, und verordnungen dafür haben zumindest einen Gleichmachungseffekt - auch diejenigen die Gesetze erlassen werden genauso davon betroffen sein wie jeder Bürger. Auch eine IP die mitten aus dem Bundestag kommt - eine email aus einem Partei-Netzwerk wird dort wie jede andere behandelt - und läuft durch zig Hände! --- Mfg Silverhair |
12.09.2002, 16:43 Uhr joergtauss.mdb Posts: 17 | Zu Frage 1: Eindeutig ja! Zu Frage 2: Ich vermute auch, dass die tatsächlichen Möglichkeiten der Vorratsdatenspeicherung überschätzt und dass damit mehr Probleme geschaffen werden, als sie zu lösen vermag. Jörg Tauss |
12.09.2002, 16:24 Uhr illuminatus Posts: 5 | Frage: Widerspricht eine Vorratsdatenhaltung nicht dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung? Frage 2: Was bringt diese Datensammlung (ausser potentiellen Missbrauchsmoeglichkeiten) ? |
12.09.2002, 14:54 Uhr johny Posts: 2 | Dient die Beschränkung dem Schutze der freiheitlichen demokratischen Grundordnung oder des Bestandes oder der Sicherung des Bundes oder eines Landes die frage ist nur wie man das aulegt was meint ihr wie sehr unser land gesichert wird wenn man jede elektronische kommnikation also auch jedes telefonat überwacht? man könnte alle verbrechen schon im ansatz aufklären z.b. wenn ein 15 jähriger seinem kumpel schreibt wie er seine mofa frisiert das kann ja auch der sicherung des landes dienen! Jetzt möchte der bayrische(vielleicht bald bundes) innenminister die überwachungsmassnahmen gerne auchnoch auf das organisierte verbrechen ausdehnen! ich glaub schon wenn man den gesamten mailverkehr aufstöbert das man über ne mail in der z.b. steht "oh mann war ich letztes wochenende bekifft" bestimmt die ganze drogenmafia hochnehmen kann! |
12.09.2002, 14:44 Uhr joergtauss.mdb Posts: 17 | Der Gesetzentwurf des Bundesrates basiert zwar auf einer Initiative des Landes Niedersachsen, die Regelungen zur Vorratsspeicherung wurden aber auf Initiative der unionsregierten Länder Bayern und Thüringen eingefügt. Die beabsichtigte generelle Verpflichtung zur Vorratsspeicherung ist in der (Fach-)Öffentlichkeit - zu Recht - auf massive Kritik gestossen. Die Fraktion der SPD und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen haben noch vor der parlamentarischen Sommerpause einen Antrag "Umfassene Modernisierung des Datenschutz in den Deutschen Bundestag eingebracht. Darin heisst es im Forderungskatalog: "Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, dem Verbot der Datenspeicherung auf Vorrat grundsätzlich auch weiterhin Geltung zu verschaffen." Auch die Bundesregierung lehnt in ihrer Stellungnahme zum Gesetzentwurf des Bundesrates die Änderung des Telekommunikationsgesetzes (Einfügen einer Verordnungsermächtigung) ab, mit der die Speicherpflicht in der Telekommunikation umgesetzt werden soll (Art. 3 Nr. 2 des Gesetzentwurfs). Offensichtlich wird mit der Inittiative des Bundesrates die Vielstimmigkeit der CDU/CSU: Während der Bundesrat auf Initiative der unionsgeführten Länder Bayern und Thüringen die generelle Verpflichtung der Telekommunikations- und Internetdiensteanbieter zur Vorratsspeicherung beschliesst, beschliesst der CDU-Bundesvorstand beinahe zeitglich sein Internet-Strategie "Chance@Deutschland Version 2.0" - den Link zu meiner Pressemitteilung, die ich mit "Widersprüche@CDU" überschrieben habe, verkneife ich mir an dieser Stelle. In dem Strategiepapier der CDU heisst es wörtlich. "(7) Die von der Bundesregierung geplante generelle Verpflichtung von Providern zur Einhaltung einer Mindestspeicherfrist von Daten ist aus rechtsstaatlichen wie auch aus wirtschaftlichen Gründen nicht tragbar." Diese Aussage ist bis auf die Behauptung, dass die Bundesregierung eine derartige Verpflichtung zur Vorratsspeicherung plane, richtig. Nur sollte sich die Politik der CDU/CSU auch von dieser Erkenntnis leiten lassen und nicht gegenteilige Gesetzentwürfe im Bundesrat vorlegen. Jörg Tauss, MdB PS: Den Antrag der Koaltionsfraktionen finden Sie unter http://www.tauss.de/sys_files/1029928652.65/DatenschutzII-1409709 |
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