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Renate Gradistanac
Mitglied des Deutschen Bundestages
SPD
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5. April 2004

Achtfünfzig im Monat

Renate Gradistanac: Fakten zur Rente 2004

Neun von zehn Anrufen im SPD-Bürgerbüro in Nagold gelten derzeit der Rente. Die zum 1. April in Kraft getretenen Änderungen sind auf einem Faltblatt zusammengefasst; dies kann über ein Bürgertelefon unter der kostenfreien Telefonnummer 0800/15 15 15 0 angefordert werden.

Dort werden auch Fragen beantwortet. Ausführliche Informationen gibt es zudem unter www.die-rente.info im Internet. Dies teilt die SPD-Bundestagsabgeordnete Renate Gradistanac mit. „Die Menschen sind durch eine teils aggressiv geführte Diskussion um die doch gemeinsam von SPD und CDU beschlossene Gesundheitsreform verunsichert“, sagt die Abgeordnete. „Jetzt liefert die Opposition das Geschrei, wir die Fakten.“

Die Reform ist vor allem auch deswegen in der Diskussion, weil die Rentnerinnen und Rentner künftig den Beitrag zur Pflegeversicherung in voller Höhe tragen müssen. Dies ist nötig, um den Beitragssatz zur Rentenversicherung in diesem Jahr stabil zu halten. Für die Rentner steigt die Beitragsbelastung um 0,85 Prozent. Bei einer Durchschnittsrente von 1000 Euro sind das 8,50 Euro im Monat. Gleichzeitig steigt die 1000-Euro-Durchschnittsrente monatlich um 2,50 Euro (und um 22,50 Euro in diesem Jahr), sofern die Rentner bei Krankenkassen versichert sind, die ihre Beitragssätze zum 1. Januar 2004 um 0,5 Prozentpunkte gesenkt haben.

In der öffentlichen Debatte um eine Nullrunde, so Renate Gradistanac, werde im übrigen „geflissentlich unterschlagen“, dass nach der alten Rentenformel die Rente 2004 um 0,1 Prozent gekürzt worden wäre. Warum? Löhne und Gehälter sind 2003 langsamer gestiegen als erwartet - um 1,1 Prozent anstatt wie erwartet um 1,8 Prozent. Daraus hätte sich für Rentner - nach Berücksichtigung der privaten Vorsorge der Aktiven und des Beitragsanstiegs Anfang 2003 - ein Plus von 0,5 bis 1 Prozent zum 1. Juli 2004 errechnet. Der Zuschlag sollte kassiert werden, die Rente wäre um 0,1 Prozent gesunken.

Dank der Gesundheitsreform profitieren die Rentner schneller als bisher von möglichen weiteren Beitragssenkungen der Kassen. Für die Berechnung des Beitrags der Rentner zur Krankenversicherung zum 1. April gilt der Beitragssatz der Krankenkasse vom 1. Januar. Nach der bisherigen gesetzlichen Regelung galt der Beitragssatz für die Krankenversicherung der Rentner ein Jahr lang, sprich: Der Satz vom 1. Januar galt vom 1. Juli an bis Ende Juni des Folgejahres. Dies hatte zur Konsequenz, dass Beitragssenkungen der Kassen den Rentnern nicht sofort gutgeschrieben werden konnten.