5. April
2004
Achtfünfzig im Monat
Renate
Gradistanac: Fakten zur Rente 2004
Neun von zehn
Anrufen im SPD-Bürgerbüro in Nagold gelten derzeit der
Rente. Die zum 1. April in Kraft getretenen Änderungen sind
auf einem Faltblatt zusammengefasst; dies kann über ein
Bürgertelefon unter der kostenfreien Telefonnummer 0800/15 15
15 0 angefordert werden.
Dort werden
auch Fragen beantwortet. Ausführliche Informationen gibt es
zudem unter www.die-rente.info im Internet. Dies teilt die
SPD-Bundestagsabgeordnete Renate Gradistanac mit. „Die
Menschen sind durch eine teils aggressiv geführte Diskussion
um die doch gemeinsam von SPD und CDU beschlossene
Gesundheitsreform verunsichert“, sagt die Abgeordnete.
„Jetzt liefert die Opposition das Geschrei, wir die
Fakten.“
Die Reform ist
vor allem auch deswegen in der Diskussion, weil die Rentnerinnen
und Rentner künftig den Beitrag zur Pflegeversicherung in
voller Höhe tragen müssen. Dies ist nötig, um den
Beitragssatz zur Rentenversicherung in diesem Jahr stabil zu
halten. Für die Rentner steigt die Beitragsbelastung um 0,85
Prozent. Bei einer Durchschnittsrente von 1000 Euro sind das 8,50
Euro im Monat. Gleichzeitig steigt die 1000-Euro-Durchschnittsrente
monatlich um 2,50 Euro (und um 22,50 Euro in diesem Jahr), sofern
die Rentner bei Krankenkassen versichert sind, die ihre
Beitragssätze zum 1. Januar 2004 um 0,5 Prozentpunkte gesenkt
haben.
In der
öffentlichen Debatte um eine Nullrunde, so Renate Gradistanac,
werde im übrigen „geflissentlich unterschlagen“,
dass nach der alten Rentenformel die Rente 2004 um 0,1 Prozent
gekürzt worden wäre. Warum? Löhne und Gehälter
sind 2003 langsamer gestiegen als erwartet - um 1,1 Prozent anstatt
wie erwartet um 1,8 Prozent. Daraus hätte sich für
Rentner - nach Berücksichtigung der privaten Vorsorge der
Aktiven und des Beitragsanstiegs Anfang 2003 - ein Plus von 0,5 bis
1 Prozent zum 1. Juli 2004 errechnet. Der Zuschlag sollte kassiert
werden, die Rente wäre um 0,1 Prozent gesunken.
Dank der
Gesundheitsreform profitieren die Rentner schneller als bisher von
möglichen weiteren Beitragssenkungen der Kassen. Für die
Berechnung des Beitrags der Rentner zur Krankenversicherung zum 1.
April gilt der Beitragssatz der Krankenkasse vom 1. Januar. Nach
der bisherigen gesetzlichen Regelung galt der Beitragssatz für
die Krankenversicherung der Rentner ein Jahr lang, sprich: Der Satz
vom 1. Januar galt vom 1. Juli an bis Ende Juni des Folgejahres.
Dies hatte zur Konsequenz, dass Beitragssenkungen der Kassen den
Rentnern nicht sofort gutgeschrieben werden konnten.
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