14. April
2004
Wider
die alte, teure Doppelstruktur
Renate
Gradistanac: Kommunen und die Bundesagentur für Arbeit sollen
Langzeitarbeitslose gemeinsam betreuen
Kommunen und
Bundesagentur für Arbeit sollen künftig als
gleichberechtigte Partner in einer Arbeitsgemeinschaft
Langzeitarbeitslose betreuen. Bislang waren die Kommunen lediglich
für Sozialhilfeempfänger zuständig. Dies ändert
sich mit der Zusammenführung von Arbeitslosengeld und
Sozialhilfe zu dem neuen Arbeitslosengeld II zum 1. Januar
2005.
Die
SPD-Bundestagsabgeordnete Renate Gradistanac warb in einem
Gespräch mit Calws Landrat Werner Köblitz für die
Kooperation: „Nur die Einrichtung von Arbeitsgemeinschaften
gewährleistet, dass kommunale Träger und Agenturen
für Arbeit auf gleicher Augenhöhe handeln.“ Die
Leistungsgewährung erfolge aus einer Hand und unter einem
Dach. „Dann werden auch nicht mehr die Interessen von
Institutionen im Vordergrund stehen, sondern der Kunde, der
Mensch.“ Wenn Kommune und Agentur sich die Verantwortung
teilen („Jeder tut, was er am besten kann“),
erhält der Kunde ortsnah und dezentral Zugang zu Geld und
Jobvermittlung. „Die Kooperation gewährleistet eine
optimale und bedarfsgerechte Leistungserbringung.“
Renate
Gradistanac verweist auf erste positive Erfahrungen mit
Arbeitsgruppen aus Bundesagentur und Kommunen in zwanzig
Pilotstädten. Der Deutsche Städte- und Gemeindebund, so
Gradistanac, halte die Kooperation für „konsequent und
sinnvoll“: „Wenn Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe
verschmolzen werden, macht es doch Sinn, auch die
Zuständigkeit für diese Hilfszahlungen zu
verschmelzen.“
SPD und
CDU/CSU haben sich im Vermittlungsausschuss auf eine Optionsklausel
geeinigt. Danach sollen die Kommunen wählen können, ob
sie sich für die Kooperation mit der Bundesagentur für
Arbeit entscheiden oder ob sie die Empfänger von
Arbeitslosengeld in Eigenregie betreuen wollen. Renate Gradistanac
rät von einer solchen Alleinzuständigkeit, wie sie die
Union vertritt, ab: „Es würde eine unnötige,
verwaltungsaufwändige und teure Doppelstruktur
fortbestehen.“ Parallel würden weiterhin zwei Systeme
existieren, eines für die Bezieher von Arbeitslosengeld, eines
für die Empfänger von Arbeitslosengeld II.
Die Forderung
der Union nach unabhängigem Agieren der Kommunen, sagt
Gradistanac, sei in einer Kooperation mit der Bundesagentur genauso
gegeben: Die Kommunen sind zwar faktisch an die Vorgaben der
Agentur gebunden. „Die vertraglich vereinbarte Zusammenarbeit
regelt aber eine weitgehend weisungsfreie und eine faire
Partnerschaft.“
Der Kritik des
CDU-Bundestagsabgeordneten Hans-Joachim Fuchtel, wonach das Gesetz
in eine „falsche Richtung“ laufe, widerspricht Renate
Gradistanac: „Es ist im Gegenteil die Union, die -
ähnlich wie bei der Gesundheitsreform - den von ihr mit
ausgehandelten Kompromiss verrät.“
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