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Renate Gradistanac
Mitglied des Deutschen Bundestages
SPD
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18. Juni 2004

Erleichterung für allein Erziehende

Versprochen, gehalten: Renate Gradistanac (SPD) meldet Vollzug

Auch allein Erziehende mit Kindern über 18 Jahren können bereits bei der Steuererklärung 2004 einen Entlastungsbetrag von 1308 Euro geltend machen. Dies hat die SPD-geführte Bundesregierung im Bundestag durchgesetzt. Die SPD-Bundestagsabgeordnete Renate Gradistanac hatte bei einer Veranstaltung mit der Parlamentarischen Staatssekretärin Ute Vogt (SPD) zum Internationalen Frauentag am 8. März in Nagold diese Steuererleichterung angekündigt. „Dieses Versprechen“, so Gradistanac, „haben wir gehalten. Wer kindergeldberechtigte Kinder über 18 hatte, ist bislang leer ausgegangen. Wir haben Gerechtigkeit hergestellt.“

Die im Finanzausschuss durchgesetzte Gesetzesänderung gilt auch für Stief- und Enkelkinder, soweit sie zum Haushalt des oder der allein Erziehenden gehören. Die Steuerklasse II beim laufenden Lohnabzugsverfahren bleibt gewährt. Verwitwete Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bekommen den Freibetrag auch in der Steuerklasse III; der Betrag muss auf der Lohnsteuerkarte eingetragen werden.

Leichter haben es künftig allein Erziehende, die nachweisen, dass sie auch im Falle einer Hausgemeinschaft als allein Erziehende anzusehen sind, besonders dann, wenn die andere Person schwerbehindert ist oder pflegebedürftig, über kein nennenswertes oder eigenes Einkommen verfügt. Die Neuregelung dehnt den Kreis der allein Erziehenden nicht nur aus, sie erleichtert auch dem Finanzamt die bislang schwierige Abgrenzung, wann eine Hausgemeinschaft besteht und wann nicht.

Bis zu 4000 Euro können künftig - als Sonderausgabe deklariert - für Berufsausbildung oder Studium bei der Steuererklärung abgeschrieben werden. Kosten für die Fortbildung können künftig in vollem Umfang als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abgezogen werden. „Damit“, so Renate Gradistanac, „tragen wir der veränderten Lebenswirklichkeit in der Berufs- und Arbeitswelt Rechnung.“