18. Juni
2004
Erleichterung für allein
Erziehende
Versprochen, gehalten: Renate Gradistanac (SPD) meldet
Vollzug
Auch allein
Erziehende mit Kindern über 18 Jahren können bereits bei
der Steuererklärung 2004 einen Entlastungsbetrag von 1308 Euro
geltend machen. Dies hat die SPD-geführte Bundesregierung im
Bundestag durchgesetzt. Die SPD-Bundestagsabgeordnete Renate
Gradistanac hatte bei einer Veranstaltung mit der Parlamentarischen
Staatssekretärin Ute Vogt (SPD) zum Internationalen Frauentag
am 8. März in Nagold diese Steuererleichterung
angekündigt. „Dieses Versprechen“, so Gradistanac,
„haben wir gehalten. Wer kindergeldberechtigte Kinder
über 18 hatte, ist bislang leer ausgegangen. Wir haben
Gerechtigkeit hergestellt.“
Die im
Finanzausschuss durchgesetzte Gesetzesänderung gilt auch
für Stief- und Enkelkinder, soweit sie zum Haushalt des oder
der allein Erziehenden gehören. Die Steuerklasse II beim
laufenden Lohnabzugsverfahren bleibt gewährt. Verwitwete
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bekommen den Freibetrag auch in
der Steuerklasse III; der Betrag muss auf der Lohnsteuerkarte
eingetragen werden.
Leichter haben
es künftig allein Erziehende, die nachweisen, dass sie auch im
Falle einer Hausgemeinschaft als allein Erziehende anzusehen sind,
besonders dann, wenn die andere Person schwerbehindert ist oder
pflegebedürftig, über kein nennenswertes oder eigenes
Einkommen verfügt. Die Neuregelung dehnt den Kreis der allein
Erziehenden nicht nur aus, sie erleichtert auch dem Finanzamt die
bislang schwierige Abgrenzung, wann eine Hausgemeinschaft besteht
und wann nicht.
Bis zu 4000
Euro können künftig - als Sonderausgabe deklariert -
für Berufsausbildung oder Studium bei der Steuererklärung
abgeschrieben werden. Kosten für die Fortbildung können
künftig in vollem Umfang als Werbungskosten oder
Betriebsausgaben abgezogen werden. „Damit“, so Renate
Gradistanac, „tragen wir der veränderten
Lebenswirklichkeit in der Berufs- und Arbeitswelt
Rechnung.“
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