Berlin, 2.
Dezember 2003
„Aktion
Sozialkonferenz“ schlägt falschen Alarm
Renate
Gradistanac: Arbeitslose müssen weder Auto verkaufen noch
Lebensversicherung kündigen
„Arbeitslose müssen weder ihr Auto verkaufen noch
ihre Lebensversicherung kündigen“, betonte die
SPD-Bundestagsabgeordnete Renate Gradistanac. Es freue sie zwar,
dass die Mitglieder der „Aktion Sozialkonferenz“ die
Zusammenlegung von Sozial- und Arbeitslosenhilfe zum
Arbeitslosengeld II begrüßten. Ärgerlich sei es
aber, wenn gleichzeitig eine falsche Information der Bürger
erfolge.
„Das
Wohneigentum, das Auto und die staatlich geförderte
Altersvorsorge, die „Riester-Rente“, bleiben
anrechnungsfrei,“ so Renate Gradistanac. Zusätzlich zum
Vermögensfreibetrag von 200 Euro je Lebensjahr und Partner
werde Vermögen, das für die Altersvorsorge bestimmt sei
und vor Eintritt in den Ruhestand nicht verwertet werden
könne, bis zu einem Betrag von 200 Euro je Lebensjahr und
Partner von der Anrechnung ausgenommen. Damit bleibe die
Lebensversicherung ebenso anrechnungsfrei wie der Rentensparvertrag
bei einer Bank. Der Vermögensfreibetrag und der Freibetrag
für die private Altersvorsorge hätten eine Obergrenze von
jeweils 13.000 Euro pro Person und könnten zusammengerechnet
werden.
„Anrechnungsfrei sind also maximal 400 Euro pro
Lebensjahr für einen Empfänger der Arbeitslosenhilfe II
und seinen Partner. Bei einem ledigen 30-Jährigen sind dies
12.000 Euro, bei einem verheirateten 50-Jährigen 40.000
Euro“, verdeutlichte die SPD-Bundestagsabgeordnete. Durch die
Zusammenlegung werde das bisherige Nebeneinander von zwei
staatlichen Fürsorgeleistungen und den daraus folgenden
Verschiebebahnhöfen beendet. Zur Vermeidung von finanziellen
Härten erhielten vormalige Bezieher von Arbeitslosengeld
für zwei Jahre nach dem Auslaufen des Arbeitslosengeldbezugs
einen Zuschlag zum Arbeitslosengeld II.
„Wer
Arbeitslosengeld II bezieht, wird voll in die Sozialversicherung
einbezogen, indem der Bund die Beiträge zur gesetzlichen
Krankenversicherung, zur sozialen Pflegeversicherung sowie zur
Rentenversicherung zahlt. Die bisherigen Arbeitslosenhilfebezieher
werden nicht zu Sozialhilfeempfängern“,
äußerte Renate Gradistanac. Das Arbeitslosengeld II
liege nämlich über dem Niveau der bisherigen
Sozialhilfe.
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