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Renate Gradistanac
Mitglied des Deutschen Bundestages
SPD
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Berlin, 2. Dezember 2003

„Aktion Sozialkonferenz“ schlägt falschen Alarm

Renate Gradistanac: Arbeitslose müssen weder Auto verkaufen noch Lebensversicherung kündigen
„Arbeitslose müssen weder ihr Auto verkaufen noch ihre Lebensversicherung kündigen“, betonte die SPD-Bundestagsabgeordnete Renate Gradistanac. Es freue sie zwar, dass die Mitglieder der „Aktion Sozialkonferenz“ die Zusammenlegung von Sozial- und Arbeitslosenhilfe zum Arbeitslosengeld II begrüßten. Ärgerlich sei es aber, wenn gleichzeitig eine falsche Information der Bürger erfolge.

„Das Wohneigentum, das Auto und die staatlich geförderte Altersvorsorge, die „Riester-Rente“, bleiben anrechnungsfrei,“ so Renate Gradistanac. Zusätzlich zum Vermögensfreibetrag von 200 Euro je Lebensjahr und Partner werde Vermögen, das für die Altersvorsorge bestimmt sei und vor Eintritt in den Ruhestand nicht verwertet werden könne, bis zu einem Betrag von 200 Euro je Lebensjahr und Partner von der Anrechnung ausgenommen. Damit bleibe die Lebensversicherung ebenso anrechnungsfrei wie der Rentensparvertrag bei einer Bank. Der Vermögensfreibetrag und der Freibetrag für die private Altersvorsorge hätten eine Obergrenze von jeweils 13.000 Euro pro Person und könnten zusammengerechnet werden.

„Anrechnungsfrei sind also maximal 400 Euro pro Lebensjahr für einen Empfänger der Arbeitslosenhilfe II und seinen Partner. Bei einem ledigen 30-Jährigen sind dies 12.000 Euro, bei einem verheirateten 50-Jährigen 40.000 Euro“, verdeutlichte die SPD-Bundestagsabgeordnete. Durch die Zusammenlegung werde das bisherige Nebeneinander von zwei staatlichen Fürsorgeleistungen und den daraus folgenden Verschiebebahnhöfen beendet. Zur Vermeidung von finanziellen Härten erhielten vormalige Bezieher von Arbeitslosengeld für zwei Jahre nach dem Auslaufen des Arbeitslosengeldbezugs einen Zuschlag zum Arbeitslosengeld II.

„Wer Arbeitslosengeld II bezieht, wird voll in die Sozialversicherung einbezogen, indem der Bund die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung, zur sozialen Pflegeversicherung sowie zur Rentenversicherung zahlt. Die bisherigen Arbeitslosenhilfebezieher werden nicht zu Sozialhilfeempfängern“, äußerte Renate Gradistanac. Das Arbeitslosengeld II liege nämlich über dem Niveau der bisherigen Sozialhilfe.