Berlin, 20.
November 2003
Was ist los
mit der Kinderklinik in Schömberg
Renate
Gradistanac spricht mit dem Gesundheitsministerium: Bestand der
Kinderklinik auch im Jahr 2004 gesichert
„Das
Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung hat
mitgeteilt, dass eine Gefährdung der Kinderklinik in
Schömberg durch das DRG-System für das Jahr 2004 nicht
besteht“, erklärte Renate Gradistanac. Die
SPD-Bundestagsabgeordnete hat Unterlagen der Kinderklinik an das
Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung (BMGS)
zur Prüfung weiter geleitet und mit der Parlamentarischen
Staatssekretärin Marion Caspers-Merk ein langes und
ausführliches Gespräch bezüglich der Situation
geführt.
Entgegen der
Aussage der Kinderklinik verlieren die Krankenhäuser bei einer
budgetneutralen Einführung der DRG, der diagnosebezogenen
Fallpauschalen, in 2004 keine Budgetmittel. Auch droht der Klinik
keine Insolvenz wegen hoher Ausstände aufgrund fehlender
Zwischenrechnungen. Richtig ist hingegen, dass das Krankenhaus
einen Anspruch auf Zwischenrechnungen hat. Entsprechende
Vereinbarungen sind im Land Baden-Württemberg zwischen der
Landeskrankenhausgesellschaft und den Krankenkassen getroffen
worden.
Die von Dr.
Diener, dem leitenden Arzt der Kinderklinik, geschilderten Probleme
beruhen auf dem DRG-Katalog als Referentenentwurf. Inzwischen wurde
der DRG-Katalog für die Frührehabilitation grundlegend
überarbeitet. In dem endgültigen Katalog der
Fallpauschalenverordnung vom 13.10.03 werden Wachkomapatienten -
und damit auch die 25 Betten der Klinik Schömberg - von der
DRG-Abrechnung ausgenommen. Damit sind diese Betten auf Dauer
gesichert.
Darüber
hinaus werden die Vergütungen für langliegende Patienten
in der Bewertung angehoben und somit deutlich verbessert.
Außerdem wird ein Zusatzentgelt zugelassen, mit dem
krankenhausindividuelle Zuschläge für die Behandlung von
schwerstbehinderten Patienten vereinbart werden
können.
Die Klinik
Schömberg hat sich am Kalkulationsverfahren für das Jahr
2003 beteiligt. In 2004 hat sich die Klinik - so das BMGS - trotz
vertraglicher Vereinbarung mit dem DRG-Institut jedoch nicht am
Kalkulationsverfahren teilgenommen. Das Krankenhaus ist auch nicht
seiner gesetzlichen Verpflichtung nachgekommen, für die
DRG-Entwicklung Leistungsdaten über jeden Krankenhausfall an
das DRG-Institut zu liefern. Dies haben immerhin 95 Prozent
der Krankenhäuser getan. Die Klinik hat außerdem bis
heute noch keine Neugruppierung seiner DRG-Daten nach dem
DRG-Katalog für das Jahr 2004 vorgenommen.
Laut BMGS hat
der Geschäftsführer der Klinik, Nobert Pietsch, in einem
Gespräch mit dem Bundesministerium jedoch bekräftigt,
dass durch die Herausnahme von Leistungen und das Zusatzentgelt
für Behinderte weitreichende Änderungen für die
Klinik eingetreten sind. Dies werde beim weiteren Vorgehen seitens
der Klinik berücksichtigt.
Laut BMGS
könnte wirklichen Problemfällen bei spezialisierten
Krankenhäusern durch die Befreiungsvorschrift für
„besondere Einrichtungen“ geholfen werden, die in einer
eigenständigen Rechtsverordnung geregelt werden wird. Hierzu
könnte gegebenenfalls das Kinderkrankenhaus Schömberg
gehören. Dies setzt allerdings voraus, dass diese
Krankenhäuser bei den Verhandlungen die Besonderheit ihrer
Einrichtungen anhand von Datenanalysen beweisen
können.
„Die
Sorgen der Kinderklinik sind in Berlin aufgenommen worden.
Besondere Einrichtungen und Versorgungsangebote für kranke
Kinder sind eine große Errungenschaft unseres
Gesundheitssystems. Sie müssen erhalten und gestärkt
werden,“ äußerte Renate Gradistanac. Die
SPD-Bundestagsabgeordnete wird sich auch weiterhin für die
Belange der Kinderklinik einsetzen.
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