Berlin, 4.
Juli 2003
Rede im
Bundestag zur Reform des Sexualstrafrechts
Strafrechtlicher Schutz von Kindern und Jugendlichen vor
sexueller Gewalt und Ausbeutung umfassend
verstärkt
„Sexueller
Missbrauch von Kindern sowie Kinderpornografie im Internet,
Kinderhandel und Kinderprostitution sind abscheuliche Straftaten
und müssen konsequent verfolgt und bestraft werden,“
erklärte Renate Gradistanac in ihrer Rede im Bundestag.
„Diesem Ziel kommen wir mit der heute verabschiedeten Reform
des Sexualstrafrechts ein großes Stück
näher.“
Die Reform sei
ein wichtiger Beitrag zur Umsetzung des „Nationalen
Aktionsplanes zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller
Gewalt und Ausbeutung“. Der strafrechtliche Schutz von
Kindern gegen sexuellen Missbrauch werde durch neue
Straftatbestände verbessert. Das so genannte Erzieherprivileg
werde eingeschränkt. Hiermit werde die Verantwortung der
Eltern und Sorgeberechtigten, die z.B. pornografische Schriften
zugänglich machen, eingefordert. Die Reform umfasse auch den
wichtigen Bereich des Kinderhandels. Mündel und Pfleglinge
würden in den Kreis der geschützten Personen aufgenommen.
Die Schutzaltersgrenze werde von 14 auf 18 Jahre
angehoben.
„Im
EU-Jahr der Menschen mit Behinderungen freut es mich, dass wir die
Forderung der Behindertenverbände aufgenommen haben und
erfüllen. Angeglichen werden die Strafrahmen des sexuellen
Missbrauchs widerstandsunfähiger Personen an die Strafrahmen
der sexuellen Nötigung beziehungsweise der Vergewaltigung nach
Paragraf 177“, so die SPD-Bundestagsabgeordnete.
„Auf die
Anzeige- bzw. Mitteilungspflicht wurde verzichtet. Die Bedenken der
Praktikerinnen und Praktiker wurden ernst genommen,“
begrüßte Renate Gradistanac und dankte den in der Praxis
Tätigen. Noch in diesem Jahr werde eine breit angelegte
Präventionskampagne gestartet. Damit solle das Bewusstsein
für das drängende Problem des sexuellen Missbrauchs von
Kindern und Jugendlichen geschärft und die Bereitschaft
gefördert werden, hinzuschauen anstatt wegzusehen.
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