Berlin, 23.
Oktober 2003
Zwölfte
Rede im Deutschen Bundestag
Keine
Lockerung beim Jugendarbeitsschutzgesetz
„Als
Jugend- und Tourismuspolitikerin freut es mich, dass die
Ausbildungsquote gerade im Gastgewerbe mit circa 12 Prozent
deutlich über dem Durchschnitt der Wirtschaft liegt. Im Jahr
2002 gab es im Hotel- und Gaststättengewerbe 91.968
Ausbildungsverhältnisse. Während die
Beschäftigtenzahlen in der Branche deutlich
zurückgegangen sind, wurde die Zahl der Ausbildungsplätze
in den vergangenen 10 Jahren um fast 50 Prozent
gesteigert“, erklärte Renate Gradistanac in ihrer Rede
im Deutschen Bundestag.
In einem
FDP-Antrag zur Änderung des Jugendarbeitsschutzgesetzes werde
gefordert, die Arbeitszeit von Jugendlichen im Gaststätten-
und Schaustellergewerbe auf 24 Uhr heraufzusetzen. Als
Begründung werde angeführt, dass durch das starre
Arbeitsrecht das Ausbildungspotenzial im Gaststätten- und
Schaustellergewerbe nicht ausgeschöpft werden
könne.
„Der
angebliche Bedarf für diese Gesetzesänderung ist
völlig aus der Luft gegriffen“, so die
SPD-Bundestagsabgeordnete. Dies zeige sich darin, dass fast drei
Viertel aller Auszubildenden Haupt- und Realschülerinnen und
-schüler seien. „Diese Daten belegen, dass
volljährige Auszubildende - also Abiturientinnen und
Abiturienten - im Hotel- und Gaststättengewerbe nicht
bevorzugt werden.“ Nach der bestehenden Ausnahmeregelung
dürften Jugendliche ab 16 Jahren zudem bereits jetzt bis 22
Uhr arbeiten, im Schichtbetrieb sogar bis 23 Uhr.
„Anstatt
einer Flexibilisierung beim Jugendarbeitsschutzgesetz
anzuhängen, könnte ich mir eine Zusammenarbeit bei der
Bekämpfung der Schwarzarbeit, die gerade im Hotel- und
Gaststättenbereich beschämend ist, vorstellen“,
verdeutlichte Renate Gradistanac zur Ablehnung des Antrages durch
die rot-grünen Koalitionsfraktionen. „Hat doch die
bundesweite Schwerpunktaktion von Zoll und Bundesanstalt für
Arbeit Ende August 2003 ergeben, dass bei jeder vierten
beschäftigten Person Anhaltspunkte auf
Unregelmäßigkeiten bestehen.“
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