22. November
2004
Kinderzuschlag jetzt beantragen!
Renate
Gradistanac: Bis zu 140 Euro pro Kind für
Geringverdiener
Vom 1. Januar
2005 an haben gering verdienende Eltern Anspruch auf den
Kinderzuschlag. Aber der Zuschlag muss beantragt werden. Darauf
weist die SPD-Bundestagsabgeordnete Renate Gradistanac
hin.
Ein Thema des
Gesprächs in der Agentur für Arbeit in Nagold Anfang des
Monats, war die zögerliche Antragsstellung bei den
künftigen Beziehern des neuen Arbeitslosengelds II. Der
Kinderzuschlag wird zum 1. Januar 2005 mit dem Arbeitslosengeld II
eingeführt. Er muss bei der Familienkasse der Agentur für
Arbeit schriftlich beantragt werden.
Familienpolitikerin Renate Gradistanac: „Wir führen
den Kinderzuschlag als neue gezielte familienpolitische Leistung
ein.“ Bis zu 140 Euro pro Kind und Monat können Eltern
mit geringem Einkommen per Kinderzuschlag bekommen.
Anspruchsberechtigt sind Eltern, die mit ihrem Einkommen ihren
eigenen Lebensunterhalt finanzieren können, nicht aber den
Unterhalt ihrer minderjährigen Kinder. Der Zuschlag
verhindert, dass diese Eltern ihrer Kinder wegen zu
Arbeitslosengeld II-Beziehern werden. Zusammen mit monatlich 154
Euro Kindergeld und gegebenenfalls dem Wohngeld deckt der
Kinderzuschlag den durchschnittlichen Bedarf von
Kindern.
Der
Kinderzuschlag bietet einen Anreiz zur Erwerbstätigkeit. Das
Einkommen der Eltern, das den eigenen Bedarf übersteigt, wird
nur teilweise auf den Kinderzuschlag angerechnet. Die Höhe des
Zuschlags hängt von den individuellen Verhältnissen,
unter anderem auch von der Höhe der Miete und etwaigem
Mehrbedarf, ab.
Allgemeine
Informationen gibt es im Internet unter www.kinderzuschlag.de, die
Familienkasse der Agentur für Arbeit prüft konkret, wer
wie viel Zuschlag bekommt. Renate Gradistanac: „Wichtig ist,
den Antrag so schnell wie möglich zu stellen, damit es zum 1.
Januar 2005 Geld gibt.“
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