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Renate Gradistanac
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Rede im Deutschen Bundestag am 25. Januar 2001

zum Thema:

1.Lesung zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gaststättengesetzes

Frau Präsidentin,

werte Kolleginnen und Kollegen,

meine sehr verehrten Damen und Herren,

wir wollten nicht alles anders, sondern vieles besser machen - so unser Arbeitsmotto

im Deutschen Bundestag.

In der letzten Legislaturperiode wurde das Gaststättengesetz dahingehend geändert, dass alle Gastwirte mindestens ein alkoholfreies Getränk anbieten müssen, das nicht teurer sein darf als das preiswerteste alkoholhaltige Getränk. Leider mussten wir feststellen, dass diese für den Jugendschutz und auch die Verkehrssicherheit wichtige Regelung in der Praxis - um es vorsichtig auszudrücken - zu Unklarheiten geführt hat und zum Teil leer läuft. Nach wie vor ist der Konsum alkoholischer Getränke günstiger, als der alkoholfreier. Das haben die Überprüfungen von Gaststätten durch verschiedene Verbraucherzentralen gezeigt. Dabei sind die Gaststätten vornehmlich dazu übergegangen, die Vorschrift formal nach Maßgabe der Einzelverkaufspreise der Getränke zu erfüllen, hinsichtlich der Mengenpreise aber zu unterlaufen. Hinzu kommt, dass dieses Vorgehen auch durch die Rechtsprechung bestätigt wurde.

Wir stellen nun klar, dass die vorgeschriebene Preisrelation auf der Grundlage des hochgerechneten Preises für einen Liter der betreffenden Getränke zu gewährleisten ist, so dass zumindest ein alkoholfreies Getränk sowohl vom spezifischen als auch vom absoluten Preis her nicht teurer sein darf als das billigste alkoholische Getränk. Dies ist ein kleiner, aber meiner Meinung nach wesentlicher Schritt, um gerade Jugendlichen, die mit ihrem Geld oft knapp kalkulieren müssen, zu ermöglichen, ein alkoholfreies Erfrischungsgetränk statt Bier zu wählen, das in Gaststätten zumeist als das billigste Getränk angeboten wird.

Soweit der Inhalt der Gesetzesänderung.

Lassen Sie mich als Mitglied im Ausschuss Familie, Senioren, Frauen, Jugend und im Tourismusausschuss zwei Punkte aufgreifen: Eindämmung des Alkoholkonsums, besonders bei Jugendlichen und die Erhöhung der Verkehrssicherheit. Wie allgemein bekannt gehört Deutschland zur europäischen Spitzengruppe beim Alkoholkonsum. Das heutige Gesetz kommt unserem, meinem Anspruch nach Suchtprävention ein Stück entgegen.

Seit Anfang der neunziger Jahre ist der Anteil alkoholbedingter Unfälle deutlich zurückgegangen. Erfreulicherweise gab es ein Umdenken bei den Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern. Dennoch ist die Zahl der Verkehrsopfer immer noch zu hoch. 14 Prozent aller Verkehrstoten starben an den Folgen eines Alkoholunfalls. So die Zahlen des Statistischen Bundesamtes aus dem Jahr 1999. Dabei fällt auf, dass sich die meisten Autounfälle an den Wochenenden ereigneten. Noch deutlichere Unterschiede zeigten sich in der tageszeitlichen Verteilung. Zwischen 18.00 Uhr abends und 4.00 Uhr morgens stieg der Anteil der Unfälle mit Personenschaden, die auf Alkohol zurückzuführen sind, auf 64 Prozent an, mit einem deutlichen Schwerpunkt in den Stunden nach Mitternacht. Die Absenkung der Promillegrenze auf 0,5 und die Änderung des Gaststättengesetzes, werden, so meine Erwartung, bestimmt zur Erhöhung der Verkehrssicherheit beitragen.

Immer wieder höre ich aus uninformierten Kreisen, dass diese Gesetzesänderung Kosten bei den Gastwirten verursachen würde. Das stimmt nicht! Das Gesetz tritt mit der Einführung des Euro am 01.01.2002 in Kraft. Die Getränkekarten müssen dann sowieso auf die neue Währung umgestellt werden.

Meine Damen und Herren, nicht nur in der Politik sollte gelten: wenn wir Erkenntnisse haben, besteht die Notwenigkeit zu handeln. Denn wenn man den Kopf in den Sand steckt, so ein afrikanisches Sprichwort, bleibt doch der Hintern, bei uns im Schwarzwald sagt man Ärschle, zu sehen.