Berlin, 17.
Juni 2003
Hochstufung
von Projekten im Entwurf des Bundesverkehrswegeplans
Erfolgreiche
Nachverhandlungen im Detail
„Ich bin
hoch erfreut, dass sowohl die Horber Ortsumgehung und die
Neckartalbrücke als auch die Schopflocher Ortsumgehung in den
vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans hoch gestuft
wurden. Als Tourismuspolitikerin freue ich mich auch besonders
über die beiden Baiersbronner Sternchen, die Hochstufung
zweier Verkehrsprojekte vom weiteren Bedarf in den weiteren Bedarf
mit Planungsrecht“, erklärte die
SPD-Bundestagsabgeordnete Renate Gradistanac zu den erfolgreichen
Nachverhandlungen beim Entwurf des Bundesverkehrswegeplans.
Mit der
Aufnahme der Ortsumgehungen von Schopfloch und Horb (beide
B 28 neu) sowie der Horber Brücke (B 32) in den
vordringlichen Bedarf stehen dort zusätzliche 28,7 Millionen
Euro für den Wahlkreis zur Verfügung. „Die
Baiersbronner Maßnahmen im Rahmen der B 462, die Verlegung im
Mutterort Baiersbronn und der Schwarzenberg-Durchstich, können
innerhalb der Geltungsdauer des neuen Bundesverkehrswegeplans bis
zum Jahr 2015 geplant werden“, informierte Renate Gradistanac
zur Bedeutung der Hochstufung in die so genannte
Sternchen-Kategorie.
Der
geänderte Entwurf des neuen Bundesverkehrswegeplans werde in
den nächsten Wochen vom Bundeskabinett gebilligt und
voraussichtlich Ende 2003 nach der parlamentarischen Beratung durch
den Bundestag als Gesetz verabschiedet werden. „Es ist sehr
wichtig, dass die Region weiterhin Einigkeit zeigt, denn nunmehr
gilt es, das Erreichte zu sichern,“ betonte die
glückliche SPD-Bundestagsabgeordnete.
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