ANONYMISIERUNGSANTRÄGE ZU STASI-AKTEN ERST AB 2003 ZULASSEN (GESETZENTWURF)
Bonn: (hib) in- Anonymisierungsanträge hinsichtlich Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR sollen erst ab 2003 gestellt werden können. Die fordern SPD, Bündnis 90/Die Grünen und F.D.P. in einem gemeinsamen Gesetzentwurf (14/92). Nach geltendem Recht sei der zuständige Bundesbeauftragte verpflichtet, ab dem 1. Januar 1999 auf Antrag bestimmte personenbezogene Informationen in den Unterlagen unkenntlich zu machen. Da die Unterlagen aber noch immer nicht vollständig erschlossen seien, würden sich daraus aber "erhebliche praktische Schwierigkeiten" in der Bearbeitung ergeben, die einen zur Zeit nicht überschaubaren Arbeitsaufwand zur Folge haben könnten. Daneben bestehe eine Konfliktsituation zwischen den zahlreichen noch anhängigen Akteneinsichtsanträgen und den künftigen Anonymisierungsanträgen in Bezug auf den Inhalt und den zeitlichen Vorgang.
In einem weiteren Gesetzentwurf (14/91) zu diesem Thema fordert die CDU/CSU, Anträge auf Anonymisierung in den Stasi-Unterlagen erst ab dem 1. Januar 2005 zuzulassen.
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