ÜBER GESETZESVERSTÖSSE AUF BUNDESBAUSTELLEN BERICHTEN (KLEINE ANFRAGE)
Bonn: (hib) as- Die Ahndung von Verstößen gegen das Arbeitnehmer-Überlassungsgesetz und das Arbeitnehmer-Entsendegesetz auf Bundesbaustellen hat die PDS zum Gegenstand einer Kleinen Anfrage (14/223) gemacht. Die Fraktion erläuterte darin, in Berlin, das als größte Baustelle Europas gelte, komme es offensichtlich trotz gesetzlicher Regelung immer wieder zu Verstößen sowohl gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz als auch gegen das Arbeitnehmer-Überlassungsgesetz. Selbst auf Baustellen des Bundes würden die gesetzlichen Pflichten zur Zahlung von Löhnen nach Tarif nicht eingehalten. Ein Erlaß des Bundesministeriums für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau vom Februar 1997 fordere jedoch von den Unternehmen auf Bundesbaustellen die Tariftreue-Erklärung. Die Bundesbaudirektion sei bereits damals angewiesen worden, in alle neu abzuschließenden Verträge Bestimmungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes mit aufzunehmen. Dies sollte für alle Auftragnehmer und Subunternehmen gelten. Die Bundesregierung soll nun erläutern, wann und wie oft diese Festlegungen geprüft worden sind, wie viele Verstöße auf Bundesbaustellen 1997 und 1998 festgestellt und wie viele Strafverfahren und Bußgeldverfahren daraufhin eingeleitet wurden. Die Fraktion interessiert darüber hinaus, welche Strafen bzw. Sanktionen gegen rechtsuntreue Arbeitgeber und Unternehmen dabei verhängt wurden, wie hoch die Bußgelder und Strafen waren und in wie
vielen Fällen die maximal mögliche Strafsumme von 500.000 DM verhängt wurde. Zudem soll die Regierung darlegen, was sie zu tun gedenkt, um ab sofort Verstöße gegen die gesetzlichen Vorschriften auf den Baustellen des Bundes auszuschließen.
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