SITUATION VON BEHINDERTEN IN WERKSTÄTTEN VERBESSERN (KLEINE ANFRAGE)
Bonn: (hib) as- Mit dem Hinweis auf die Koalitionsvereinbarung zwischen SPD und Bündnis 90/Die Grünen, in der die neue Bundesregierung festhalte, sie wolle "alle Anstrengungen unternehmen", um "die Selbstbestimmung und gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe zu fördern und dem im Grundgesetz verankerten Benachteiligungsverbot für Behinderte Geltung zu verschaffen", legt die PDS zu dieser Thematik eine Kleine Anfrage (14/352) vor. Die Bundesregierung wird aufgefordert darzulegen, wie sie das Benachteiligungsverbot für Behinderte im Rahmen der Werkstätten für Behinderte umsetzen wird und welche Schritte geplant sind, um die mit dem Gebot der Nachrangigkeit von Leistungen gemäß Bundessozialhilfegesetz (BSHG) verbundenen Benachteiligungen behinderter Werkstattmitarbeiterinnen und -mitarbeiter bei der Integration in das Arbeitsleben auszugleichen. Von Interesse ist zudem, welche rechtlichen Möglichkeiten bzw. Probleme die Bundesregierung sieht, Arbeits- und Förderbereiche innerhalb von Werkstätten für Behinderte als gleichrangige Bestandteile integrativ existieren und auch rechtlich gleichgestellt zu lassen sowie finanztechnisch über einen Leistungsträger laufen zu lassen.
Die Bundesregierung soll erläutern, wie sie zu der Forderung von Behindertenverbänden steht, den in den Werkstätten beschäftigten behinderten Menschen ein existenzsicherndes Arbeitsentgelt zu gewähren. Mitgeteilt werden soll auch, wie die Regierung vorgehen wird, um Arbeitnehmerrechte in den Werkstätten für Behinderte gesetzlich zu verankern und wie sie ihre EU-Ratspräsidentschaft nutzen wird, um das Beschäftigungsniveau für Menschen mit Behinderungen aller Art anzuheben.
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