LÖSCHUNG VON PUBLIKATIONEN IM BUNDESAMT ERLÄUTERN (KLEINE ANFRAGE)
Bonn: (hib) um- Die Löschung von sechs Texten auf der Internetseite des Bundesamtes für Strahlenschutz auf Anweisung des Bundesumweltministeriums hat die F.D.P.-Fraktion zum Gegenstand einer Kleinen Anfrage (14/489) gemacht. Bisher habe die Behörde für Veröffentlichungen im Internet stets freie Hand gehabt, so die Fraktion. Wissenschaftliche Texte seien nie abgestimmt worden, da diese eine fachliche Aussage des Bundesamtes darstellten und politisch nicht abgestimmt werden müßten. Der Bundesumweltminister sei mit seiner Anweisung "deutlich von der bisherigen Verfahrenspraxis abgewichen" und habe damit auch gegen das Errichtungsgesetz für das Bundesamt für Strahlenschutz verstoßen. Die Texte hätten sich mit der Sicherheit der Endlager, der Verseuchungsgefahr bei Castor-Transporten, mit Transporten radioaktiver Stoffe, der Neutronenstrahlung am Castor-Behälter und der Leukämie in der Umgebung des Kernkraftwerks Krümmel befaßt.
Die Abgeordneten wollen von der Regierung im einzelnen wissen, ob der Regierung das Vorgehen des Bundesumweltministers bekannt gewesen ist, ob es sich dabei um eine Zensur und Behinderung wissenschaftlicher Arbeit handelt, ob die Anweisung rückgängig gemacht wird und was die Regierung unternimmt, um ein solches Vorgehen künftig zu verhindern. Die Regierung soll sagen, ob sie den Bundesumweltminister auf die Notwendigkeit hinweisen wird, daß Bundesoberbehörden fachlich selbständig arbeiten und dazu auch die Veröffentlichungsfreiheit der wissenschaftlichen Erkenntnisse gehört.
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