ALTENPFLEGEAUSBILDUNG KÜNFTIG BUNDESEINHEITLICH (GESETZENTWURF)
Berlin: (hib/ALD-fa) Ab August 2000 soll die Ausbildung zur Altenpflegerin oder zum Altenpfleger sowie zur Altenpflegehelferin oder zum Altenpflegehelfer bundeseinheitlich geregelt sein. Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung (14/1578) sieht vor, dass die Ausbildung in der Altenpflege drei Jahre und in der Altenpflegehilfe ein Jahr betragen soll. In beiden Ausbildungszweigen wird es eine theoretische und eine praktische Ausbildung geben, wobei der Anteil der praktischen Ausbildung in der Altenpflege überwiegen wird. Die Ausbildung soll in Altenpflegeschulen durchgeführt werden. Durch die bundeseinheitliche Regelung sollen Ländervorschriften außer Kraft treten. Der Bundesrat hat eine Reihe von Änderungen gewünscht, denen zum Teil die Regierung gefolgt ist.
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