ZU WOHNUNGSPOLITISCHEN ZIELSETZUNGEN AUSKUNFT GEBEN (KLEINE ANFRAGE)
Berlin: (hib/BOB-vb) Die CDU/CSU möchte wissen, welche Gründe die Bundesregierung bewogen haben, an der wohnungspolitischen Zielsetzung ihrer Vorgängerin nicht mehr festzuhalten, in Deutschland eine Wohnungseigentümerquote von mindestens 50 Prozent anzustreben. Mit einer Kleinen Anfrage (14/1646) erwartet die Union auch Auskunft darüber, wie die Regierung die weitere Entwicklung des selbstgenutzten Wohneigentums beurteilt. Die Abgeordneten verweisen in diesem Zusammenhang auf einen Rückgang der Baugenehmigungen für Ein-/Zweifamilienhäuser im ersten Halbjahr 1999 um 0,7 Prozent gegenüber dem Vorjahr sowie einen Rückgang um 13,7 Prozent im gleichen Zeitraum bei Eigentumswohnungen. Sie machen zudem auf den sich abzeichnenden weiteren Hypothekenzinsanstieg (Verteuerung um 15 Prozent seit diesem Frühjahr) und den eingeleiteten Abbau staatlicher Förderleistungen aufmerksam.
Die Regierung soll sich zudem dazu äußern, welche zeitlichen und sachlichen Vorstellungen sie bei der Umsetzung der Koalitionsvereinbarung verfolgt, die Eigenheimförderung beim genossenschaftlichen Wohnen in Ballungsgebieten und bei der Mieterprivatisierung weiterzuentwickeln. Die Oppositionsfraktion verlangt ferner eine Auskunft darüber, wie die Regierung ihre Aussage rechtfertigt, durch Absenkung der Einkommensgrenzen bei der Eigenheimzulage freiwerdende Mittel würden für die Wohngeldnovelle eingesetzt. Sie verweist dabei auf den Regierungsentwurf eines Wohngeldänderungsgesetzes, das den Angaben zufolge per Saldo dem Bund Mehreinnahmen in Höhe von 2,9 Milliarden DM im Jahr 2000 und 2,5 Milliarden DM in 2001 erbringen soll.
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