”IMPFUNG” VON JOURNALISTEN DURCH DEN BND BEWERTEN (KLEINE ANFRAGE)
Berlin: (hib/SIW-in) Mit der Feststellung, der Bundesnachrichtendienst (BND) würde Seminare zur ”Impfung” ausgewählter Journalisten über mutmaßliche neue Gefahren für die innere Sicherheit der Bundesrepublik veranstalten, verbindet die PDS eine Kleine Anfrage (14/1769) über die Vereinbarkeit solcher Maßnahmen mit dem gesetzlichen Auftrag des BND. Die Fraktion zitiert in diesem Zusammenhang ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Juli 1999 (Az. 1 BvR 2226/94, 2420/95 und 2437/95) zu den vorgenommenen erweiterten Befugnissen des BND nach dem Verbrechensbekämpfungsgesetz von 1994. Die Abgeordneten wollen wissen, wie viele solcher Seminare bereits stattgefunden haben oder geplant sind, in welcher Höhe
Haushaltsmittel dafür bereitgestellt oder verwendet wurden und seit wann die Auswertung von Migrationsbewegungen und die Aufklärung darüber zum Aufgabengebiet des BND gehört.
Auch möchte die PDS in Erfahrung bringen, ob und wieviele Mitarbeiter in welchen Ländern und mit welcher finanziellen Ausstattung der BND für diese Aufgabe einsetzt, ob die Bundesregierung illegale Migration für eine schwere Beeinträchtigung der inneren Sicherheit hält, ob dazu eine Unterrichtung des Bundestages beabsichtigt ist und ob es weitere Gefahrenquellen gibt, die nach Auffassung der Regierung zu aktuellen oder künftigen Aufgaben des BND gehören.
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