TAUSCH VON NATURSCHUTZ- MIT NUTZFLÄCHEN WIRD GEPRÜFT (ANTWORT)
Berlin: (hib/VOM-nl) Das Bundesfinanzministerium prüft, inwieweit in Ostdeutschland ein Tausch von Naturschutzflächen, die im Eigentum der Bodenverwertungs- und -verwaltungsgesellschaft mbH (BVVG) stehen, mit Nutzflächen im Eigentum der Länder in Betracht kommt.
Darauf verweist die Bundesregierung in ihrer Antwort (14/3139) auf eine Kleine Anfrage der PDS (14/2955).
Die Befürchtungen des Ministeriums, wonach es Vorbehalte der Europäischen Kommission gegen eine kostenlose Abgabe von ostdeutschen Naturschutzflächen an Naturverbände und Bundesländer gebe, richten sich der Antwort zufolge vor allem gegen eine zu weitgehende ersatzlose Herausnahme von Naturflächen aus der Privatisierung.
Durch eine solche ersatzlose Herausnahme der Grundstücke werde der Umfang der Flächen verringert, die - im Widerspruch zum EG-Recht - bislang nicht zum Kauf zur Verfügung stehen, so die Regierung.
Die Bedenken des Ministeriums beruhten auf den bisherigen Verhandlungen mit der Europäischen Kommission, vor allem aber auf einer Entscheidung vom Januar dieses Jahres, mit der die Kommission den von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf des Vermögensrechtergänzungsgesetzes genehmigt habe.
Die Kommission habe festgestellt, dass "genügend Land vorhanden ist, um jegliche Diskriminierung ohne Rückabwicklung der nach dem ursprünglichen Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz abgeschlossenen Verträge zu korrigieren".
Gleichzeitig habe sie die deutschen Behörden verpflichtet, sie über alles zu unterrichten, was sich auf Quantität und Qualität der zum Verkauf stehenden landwirtschaftlichen und Waldflächen auswirken könnte.
Bei einer zu weit gehenden Reduzierung der gemeldeten Flächen wäre nach Regierungsangaben mit einem Widerruf der Kommissionsentscheidung und als Folge davon mit einer Rückabwicklung von Verträgen zu rechnen, die gegen EG-Recht verstoßen.
Auch wäre eine Bedrohung zahlreicher land- und forstwirtschaftlicher Betriebe zu befürchten, so die Regierung.
Anzustreben sei daher eine "vermittelnde Regelung", die eine Bewertung der Europäischen Kommission zulässt, dass keine bedeutsame Verringerung der zur Verfügung stehenden Flächen vorliegt.
Bei einer Herausnahme von 40.000 Hektar aus den zu privatisierenden Flächen wäre dies noch denkbar. Der Kommission soll ein Vorschlag zur Herausnahme von Naturschutzflächen aus der Privatisierung vorgelegt werden, sobald ein Regelungsentwurf vorliegt.
Sie habe keine Angaben gemacht, ob und wie viele Hektar land- und forstwirtschaftliche Flächen für Naturschutzzwecke aus der Privatisierung herausgenommen werden können, erwarte aber, dass die ihr genannten Flächen diskriminierungsfrei allen Bewerbern einschließlich der Bewerber aus der Europäischen Union zur Verfügung stehen werden.
Bei der Entscheidung über den Umfang der kostenlos abzugebenden Flächen muss laut Regierung auch an die finanziellen Belastungen des Bundes, die bisher weder im Haushalt 2000 noch im Finanzplan berücksichtigt seien, gedacht werden.
Im Übrigen liege die Finanzierungsverantwortung für den Naturschutz bei den Ländern.
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