AKTIEN BEI NEUEMISSIONEN TRANSPARENT VERTEILEN (KLEINE ANFRAGE)
Berlin: (hib/VOM-fi) Die F.D.P.-Fraktion will von der Bundesregierung wissen, ob sie es für notwendig hält, den Verbraucherschutz bei Neuemissionen von Aktien zu verbessern.
In einer Kleinen Anfrage (14/3124) verweist sie auf das Verteilungsverfahren bei der Neuemission der Infineon-Aktie durch die Siemens-AG, das in der Öffentlichkeit kritisiert worden sei.
Viele Privatanleger hätten sich mit ihren Zuteilungswünschen nicht ausreichend berücksichtigt gefühlt.
Um die Aktionärsinteressen zu wahren und die funktionierenden Kapitalmärkte zu schützen sollten Aktienemittent und Banken ein transparentes, nachvollziehbares Zuteilungsverfahren wählen und die Anleger im Sinne des Verbraucherschutzes möglichst früh darüber informieren, betont die F.D.P. Sie fragt ebenso, welche Möglichkeiten der Regierung geeignet erscheinen, um Einfluss auf die Zuteilung der Aktien zu nehmen und damit den Zuteilungswünschen der Privatanleger entgegenzukommen.
Die Regierung soll berichten, ob sie eine Ausweitung der Informationspflicht der Emissionsbanken für notwendig hält, ob die Möglichkeit, bestimmte Anleger zu privilegieren, bei Neuemissionen gegeben sein sollte und welche Möglichkeiten die Regierung sieht, bei der Emission und Verteilung von Aktien der Telekom AG und der Post AG im Interesse privater Anleger Einfluss zu nehmen.
Schließlich wollen die Liberalen wissen, welche Chancen die Regierung dem Internet im Hinblick auf Transparenz und Nachvollziehbarkeit des Platzierungsprozesses einräumt.
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