Entwicklung der Bargeldkontrollen skizzieren
Berlin: (hib/VOM) Die Entwicklung der Bargeldkontrollen durch Zoll und Bundesgrenzschutz hat die FDP-Fraktion zum Gegenstand einer Kleinen Anfrage (15/3020) gemacht. Auf Verlangen der Beamten müssten Reisende Zahlungsmittel im Wert ab 15.000 Euro anzeigen sowie Auskunft über deren Herkunft, Verwendungszweck und die Person des wirtschaftlich Berechtigten erteilen. Bei Reisenden sei vielfach der Eindruck entstanden, Ziel der Kontrolle sei in Wahrheit nicht die Bekämpfung von Geldwäsche als Erscheinungsform organisierter Kriminalität, sondern die Aufdeckung von Steuerhinterziehung. Viele Reisende fühlten sich unter eine Art "Generalverdacht" gestellt.
Die Regierung soll berichten, wie viele Bargeldkontrollen seit 1998 stattgefunden haben, in wie vielen Fällen ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Geldwäsche eingeleitet wurde und wie sich der Wert der aufgefundenen Zahlungsmittel entwickelt hat. Die Abgeordneten wollen wissen, wie häufig es zu Kontrollmitteilungen an Finanzbehörden kam und wie oft daraufhin Steuern nacherhoben wurden. Die Regierung soll sagen, was Inhalt der Kontrollmitteilungen ist, wer sie erhält und welche Daten übermittelt werden. Gefragt wird überdies, ob die Beamten auch befugt sind, Personen am Körper zu durchsuchen und ob die Untersuchungen auf mitgeführte Unterlagen wie Kontoauszüge oder Korrespondenz ausgedehnt werden dürfen. Schließlich will die Fraktion erfahren, was die Gründe für die verschärften Kontrollen an der Schweizer Grenze sind.