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Talk im Knast:
Ihre
Meinung ist gefragt. Diskutieren Sie auf
www.mitmischen.de mit den
Bundestagsabgeordneten Dieter Wiefelspütz
(SPD) und Roland Gewalt (CDU/CSU) sowie
mit jugendlichen Straftätern über Jugendstrafrecht und
Jugendkriminalität.
Termin: 16. Februar 2005, 17.15 bis 18.00 Uhr
Das Prämienmodell ist sozial gerechter
Das umlagefinanzierte System der gesetzlichen Krankenversicherung ist aus sich heraus nicht mehr reformierbar. Es ist nicht geeignet, die Herausforderungen aufgrund der demographischen Entwicklung, des medizinisch-technischen Fortschritts und des abnehmenden Anteils der Lohneinkommen am Bruttosozialprodukt zu bewältigen.
Eine Erweiterung des Kreises der Beitragszahler löst dieses Problem nicht. Denn die Einnahmen und Ausgaben der neu einzubeziehenden Versicherten halten sich die Waage. Deshalb verknüpfen die Anhänger einer Bürgerversicherung ihre Idee der Einbeziehung von Beamten und Selbstständigen in das System der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) mit der Forderung nach einer Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze. Studien haben indes ergeben, dass auch hierdurch keine signifikante Bei-tragsentlastung erfolgen kann. Vielmehr ist mit einer Mehrbelastung der bereits heute in der GKV Versicherten zu rechnen.
Dies ist beim Prämienmodell anders: Hier leisten alle GKV-Versicherten eine pauschale Prämie unabhängig von Einkommen und Familienstand. Auch die Kindergeldstelle führt für Kinder eine Prämie ab. Der bisherige Arbeitgeberanteil wird ausgezahlt und vollständig versteuert. Die hierdurch gewonnenen zusätzlichen Steuereinnahmen in Höhe von rund 17 Milliarden Euro werden zur Finanzierung der „Kinderprämie“ verwandt. Der übrige Einkommensausgleich erfolgt ebenfalls im Steuersystem und nicht mehr in der gesetzlichen Krankenversicherung. Wegen der Steuerprogression werden auf diese Weise alle (auch PKV-Versicherte) stärker zur Finanzierung der Gesundheitsausgaben herangezogen, die leistungsfähiger sind. Damit ist das Prämienmodell sozial gerechter als die Bürgerversicherung, weil es weder eine Versicherungspflichtgrenze noch eine Beitragsbemessungsgrenze kennt. Zudem ist das Prämienmodell unbürokratischer und reduziert den Risikostrukturausgleich.
Foto: Deutscher Bundestag