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Talk im Knast:
Ihre
Meinung ist gefragt. Diskutieren Sie auf
www.mitmischen.de mit den
Bundestagsabgeordneten Dieter Wiefelspütz
(SPD) und Roland Gewalt (CDU/CSU) sowie
mit jugendlichen Straftätern über Jugendstrafrecht und
Jugendkriminalität.
Termin: 16. Februar 2005, 17.15 bis 18.00 Uhr
Falsche Zahlen und Fakten
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion steht zu dem Gesundheitskompromiss. Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt nutzt ein technisches Problem bei der Umsetzung des Kompromisses, um den zwischen dem Bundeskanzler und der Vorsitzenden der CDU/CSU-Bundestagsfraktion gefundenen politischen Konsens aufzukündigen.
Seit Mai dieses Jahres wird Bundesgesundheitsministerin Schmidt sowohl von den Spitzenverbänden der Krankenkassen als auch von der CDU/CSU-Bundestagsfraktion aufgefordert, den Beitragseinzug bei Rentnern, Beziehern von Arbeitslosengeld I und anderen Gruppen unbürokratisch zu regeln. Die Ministerin hat der CDU/CSU-Bundestagsfraktion gegenüber schriftlich erklärt, es bestehe kein Handlungsbedarf. Statt zu handeln, hat Rot-Grün die Dinge treiben lassen und dabei billigend eine große Verunsicherung der Bevölkerung in Kauf genommen.
Die jetzt von Rot-Grün vorgeschlagene Regelung verteuert den Zahnersatz. Mit einer Pauschalprämie hätten die Mitglieder allenfalls 6,70 Euro bei einem unbürokratischen Quellenabzugsverfahren gezahlt. Bundesministerin Schmidt und die rot-grüne Koalition arbeiten mit falschen Zahlen und Fakten, wenn sie behaupten, der Zahnersatz werde durch die Verwaltungskosten bei der Pauschalprämie verteuert.
Richtig ist vielmehr, dass sich laut Aussagen der Spitzenverbände der Krankenkassen die Leistungsausgaben für den Zahnersatz je Mitglied bei 6,22 Euro bewegen und darauf noch 0,50 Euro Verwaltungsgebühren zu erheben sind, so dass insgesamt die Zahnersatzpauschale rund 6,70 Euro kostet. Teurer wird es nur dann, wenn Frau Schmidt die Dinge weiter treiben lässt oder aber auf einen prozentualen Beitrag umschwenkt. Dies bedeutet bereits für den Durchschnittsverdiener eine Belastung mit 9,66 Euro. Rechnet man den Sonderbeitrag Krankengeld noch dazu, beläuft sich die Belastung auf insgesamt 21,73 Euro.
annette.widmann-mauz@bundestag.de