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Talk im Knast:
Ihre
Meinung ist gefragt. Diskutieren Sie auf
www.mitmischen.de mit den
Bundestagsabgeordneten Dieter Wiefelspütz
(SPD) und Roland Gewalt (CDU/CSU) sowie
mit jugendlichen Straftätern über Jugendstrafrecht und
Jugendkriminalität.
Termin: 16. Februar 2005, 17.15 bis 18.00 Uhr
Ein Verfahren für die Sitzverteilung
Das d’Hondt’sche Höchstzahlverfahren ist eines von mehreren Verfahren, Wählerwillen in Sitzverteilung zu übersetzen.
Wahlergebnisse sind nur dann mathematisch immer ganz einfach zu fassen, wenn jedes einzelne Mandat in einem einzelnen Wahlkreis durch Mehrheitsentscheid vergeben wird. Der Nachteil: Die jeweils unterlegenen Minderheiten fallen unter den Tisch. Damit das nicht passiert, gibt es die Stimmverteilung nach den Grundsätzen der Verhältniswahl. Die entscheidende Frage dafür: Wie macht man aus Kommazahlen ganze Zahlen?
Schon Thomas Jefferson hatte 1792 eine Berechnungsart vorgelegt, die als „Jefferson Method“ anerkannt wurde. 1882 entwickelte der belgische Mathematiker Victor d'Hondt auf dieser Grundlage das nach ihm benannte Höchstzahlverfahren. Dabei wird die Zahl der abgegebenen gültigen Stimmen jeder Partei, die bei der Mandatsverteilung berücksichtigt wird, nacheinander durch 1, 2, 3, 4, 5, 6 und so weiter geteilt. Es entsteht eine lange Liste, aus der nacheinander alle Mandate abgelesen werden können: Denn der erste Sitz geht an die Partei mit der höchsten Zahl aus der Liste, der zweite an die Partei mit der zweithöchsten Zahl und so weiter, bis alle Mandate vergeben sind. So ist eine Übersetzung des Wahlergebnisses auf alle Gremien möglich, auch wenn sie – wie etwa Ausschüsse – verschieden große Mitgliederstärken haben.
Für die Bundesversammlung, die am 23. Mai das neue Staatsoberhaupt wählen wird, wird die Zahl der Wahlleute in einem zweistufigen Höchstzahlverfahren ermittelt: Zunächst wird berechnet, wie viele Sitze jedem einzelnen Bundesland entsprechend der Zahl seiner Bürger zustehen. Danach geht es darum, wie viele dieser Sitze entsprechend der jeweiligen Stärkeverhältnisse die einzelnen Landtagsfraktionen besetzen können.
Die Eigenart des d’Hondt’schen Verfahrens besteht darin, dass es große Parteien und Fraktionen begünstigt. Aus diesem Grund wird es nach Bundestagswahlen inzwischen in modifizierter Form nach dem ebenfalls nach ihrem Erfinder benannten Berechnungsverfahren Saint Laguë-Schepers angewandt.
Text: Gregor Mayntz
Grafik: Deutscher Bundestag
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