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Mai 04/1999
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"Sondervermögen" erstmals in den Etat eingegliedert

(hh) Der Bund wird als Mitschuldner die Schulden des Erblastentilgungsfonds, des Bundeseisenbahnvermögens sowie des Ausgleichsfonds zur Sicherung des Steinkohleneinsatzes in Höhe von insgesamt rund 390 Milliarden übernehmen. Dem entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung (14/513) stimmte der Haushaltsausschuß mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen am 22. April zu. Dadurch wird sich die Bundesschuld Ende 1999 auf rund 1,4 Billionen DM erhöhen.

Die Verpflichtungen für diese Schulden sollen im Rahmen des allgemeinen Schuldendienstes des Bundes erfüllt werden. Der Bundesbankgewinn, der über 7 Milliarden DM hinausgeht, wird wie bisher zur Schuldentilgung beim Erblastentilgungsfonds verwendet. Darüber hinaus sollen die von den neuen Ländern geleisteten Zahlungen für Verbindlichkeiten aus den Altschulden gesellschaftlicher Einrichtungen ebenfalls nur noch zur Schuldentilgung beim Erblastentilgungsfonds eingesetzt werden.

Mehr Haushaltsklarheit

Zu den Kosten heißt es im Gesetzentwurf, daß gegenüber der geltenden mittelfristigen Finanzplanung eine Entlastung des Bundeshaushalts im Jahr 1999 noch nicht erreicht werde. Im kommenden Jahr soll die Entlastung 0,5 Milliarden DM betragen. Erst in den Jahren 2001 und 2002 würden Tilgungen beim Bundeseisenbahnvermögen und beim Ausgleichsfond zur Sicherung des Steinkohleneinsatzes von insgesamt jährlich 3,3 Milliarden DM entfallen. Mit der im Gesetzentwurf vorgesehenen Neuregelung würde auch das Kreditmanagement und die Schuldenverwaltung vereinfacht. Durch den vorliegenden Gesetzentwurf werde mehr Haushaltswahrheit und Haushaltsklarheit geschaffen, heißt es.

Die CDU/CSU­Fraktion lehnte im Ausschuß das Gesetz ab, weil gerade der Erblastentilgungsfonds die Folgen der Einheit zeige. Demgegenüber sind dies für die SPD die "Schulden des gesamten Volkes". Die F.D.P. sah die Gefahr, daß mit der Übernahme nur der Kreditspielraum ausgeweitet werden solle. Weiter wies die Opposition darauf hin, daß mit dem Gesetz drei Sondervermögen übernommen würden – aber immer noch 15 Schattenhaushalte bestehen blieben.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1999/bp9904/9904038c
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