Bericht zur Lohnungleichheit kritisiert – Mehr Information nötig(as) In der vorliegenden Form ist der elfte Bericht der Bundesregierung über die Art, den Umfang und den Erfolg der von ihr oder den Länderregierungen vorgenommenen Beanstandungen betreffend die Anwendung des EG-Vertrags über gleiches Entgelt für Männer und Frauen "kaum" geeignet, die geschlechterbezogene Lohnungleichheit wiederzugeben. Das betonte der Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung in einem Entschließungsantrag zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung (14/227), den er am 23. Juni annahm. Auf Empfehlung des mitberatenden Familienausschusses beschloß der Ausschuß zudem, die Regierung aufzufordern, den Bericht von seinem Untersuchungsansatz her zu erweitern und einmal pro Legislaturperiode ein Papier vorzulegen, das umfassende Aussagen über die Berufs- und Einkommenssituation von Frauen und Männern in der Bundesrepublik macht. Dargelegt werden müßten darin die geschlechtsspezifische Verteilung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen, die Aufstiegschancen und das Lohn- und Gehaltsniveau von Frauen und Männern, einschließlich des Vergleichs zwischen den verschiedenen Sektoren der Wirtschaft. Der Bericht für die laufende Legislaturperiode soll im Jahr 2001 vorgelegt werden. |