Donaukonvention beitreten(vb) Einstimmig hat sich der Verkehrs und Bauausschuß am 23. Juni dafür ausgesprochen, daß die Bundesrepublik Deutschland Vollmitglied in der Donaukommission werden und dem Übereinkommen über die Regelung der Schiffahrt auf der Donau vom August 1948, der sogenannten Belgrader Donaukonvention, beitreten kann. Die Bundesregierung hatte dazu einen Ratifikationsgesetzentwurf (14/1007) vorgelegt. Laut Regierung wurde im März 1998 in Budapest ein Zusatzprotokoll unterzeichnet, mit dem der deutsche Beitritt zur Donaukonvention vorbereitet worden sei. Für den Bund entstehen den Angaben zufolge im Jahr 1999 Kosten in Höhe von 280.000 DM. 40.000 DM davon werden für den Kauf einer Simultandolmetscheranlage benötigt, die restlichen 240.000 DM als Mitgliedsbeitrag. In den kommenden Jahren wird der Mitgliedsbeitrag nach Mitteilung der Regierung durch Beschluß der Donaukommission jährlich neu festgelegt. Dessen Höhe richte sich dabei im wesentlichen nach dem Vorjahresbetrag. Länder und Gemeinden würden durch das Gesetz nicht mit Kosten belastet. |