Schlechtwettergeld am Bau wieder eingeführt – Union: Rückschritt(as) Das Schlechtwettergeld am Bau wird ab dem 1. November wieder eingeführt. Das beschloss der Bundestag, als er den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zur Neuregelung der Förderung der ganzjährigen Beschäftigung in der Bauwirtschaft (14/1516, 14/1699) auf Empfehlung des Fachausschusses (14/1711) am 7. Oktober annahm. Gleichzeitig wurde der Antrag der Koalitionsfraktionen zur Neuregelung des Schlechtwettergeldes (14/1215) für erledigt erklärt. Der Arbeitsausschuss hatte die Initiative von SPD und Bündnis 90/Die Grünen am 29. September und 5. Oktober beraten und angenommen. Während die Koalitionsfraktionen ihren Gesetzentwurf als "gelungenen Kompromiss", der die Risiken gleichmäßig auf Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Bundesanstalt für Arbeit verteile und der Winterarbeitslosigkeit entgegenwirke, bezeichnete, erklärten die CDU/CSU und F.D.P. im Ausschuss, die Initiative sei "rückwärts gewandt". Mit ihr würden keine neuen Arbeitsplätze geschaffen und das Wahlversprechen der SPD, das alte "Schlechtwettergeld" wieder einzuführen, nur halb eingelöst. Ursprüngliches Ziel sei es gewesen, so die Union, Saisonarbeit ganz abzubauen und zu einer ganzjährigen Beschäftigung beim Bau zu kommen. Dies sei aber nicht gelungen. Auch werde die Auftragslage am Bau nicht gefördert. Durch den Rückgang der Bundesinvestitionen werde sich die Arbeitslosigkeit beim Bau noch erhöhen. Zudem bringe das Gesetz einen erhöhten Verwaltungsaufwand und bedeute eine Belastung der Sozialkassen. Dadurch werde die internationale Konkurrenzfähigkeit reduziert. Die Freien Demokraten warfen SPD und Bündnisgrünen vor, die Neuregelung schreibe fest, dass die öffentliche Hand in Form der Bundesanstalt für Arbeit schützend im Bauwesen eingreife, wodurch eine Eigensicherung jedoch eingeschränkt werde. Auch sei zu befürchten, dass nun die Weiterentwicklung des Winterbaus nicht fortgeführt werde. Die PDS begrüßte den Gesetzentwurf, gab jedoch zu bedenken, dass es lediglich ein Kompromiss sei und man einen eigenen Lösungsvorschlag vorgelegt habe. Die Kritik von Union und Liberalen, das Gesetz sei rückwärts gewandt, sei nicht nachzuvollziehen. In den letzten Jahren habe es eine hohe Arbeitslosenquote am Bau gegeben. Das jetzige Gesetz bedeute eine Entlastung für die Betroffenen. Allerdings sei mit Blick auf die angestrebte Flexibilisierung zu befürchten, dass die Bauarbeiter in den Sommermonaten "ranklotzen", um für die Wintermonate vorzuarbeiten. Dies sei jedoch problematisch. Auch sei zu klären, was mit den angesammelten Überstunden passiere, wenn der Betrieb Konkurs anmelde oder die zusätzlich geleisteten Stunden nicht aus witterungsbedingten Gründen abgebaut werden können. Im Übrigen, so die PDS, sei nicht zu verstehen, warum in der Bundesrepublik noch immer nicht ganzjährig gebaut werden könne. SPD und Bündnisgrüne hatten zuvor dargelegt, ihr Gesetzentwurf sei ein Kompromiss zwischen Arbeitgebern, Arbeitnehmern und der Bundesanstalt für Arbeit (BfA). Damit werde eine tarifvertragliche Vereinbarung der Tarifpartner gesetzlich flankiert. Man hoffe, dass die jetzige Lösung zufriedenstellend für alle sei. Wichtig sei unter anderem gewesen, witterungsbedingte Kündigungen am Bau zu verhindern. Habe der Bauarbeiter Überstunden geleistet und der Betrieb melde Konkurs an, so gelte für ihn die Konkursausfallregelung. Zu dem Vorwurf der CDU/CSU, der Bund reduziere seine Investitionen in den Straßenbau, erklärte die SPD, mit dem Straßenbau schaffe man kaum Arbeitsplätze. Um diesen Effekt zu bekommen, müsse im Wohnungsbau investiert werden. Bund und Ländern fehle dazu jedoch angesichts der Schuldensituation der finanzielle Spielraum. Mit der jetzigen Lösung würden die Kosten auf alle Beteiligten gleichmäßig verteilt. Die Initiative von SPD und Bündnis 90/Die Grünen sieht vor, den Pflichtbeitrag der Arbeitnehmer zum Ausgleich witterungsbedingter Ausfallstunden in der Schlechtwetterzeit von bisher 50 auf künftig 30 Stunden zu verringern. Von der 31. bis zur 100. Ausfallstunde wird ein Winterausfallgeld aus der arbeitgeberfinanzierten WinterbauUmlage gezahlt. Um Kündigungen zu verhindern, sollen künftig bei Zahlung von Winterausfallgeld für die 31. bis 100. Ausfallstunde dem Arbeitgeber die Beiträge zur Kranken, Renten und Pflegeversicherung vollständig aus der WinterbauUmlage erstattet werden. |