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Oktober 09/1999
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UMWELTAUSSCHUSS

Umweltrecht muss neu zusammengefasst werden

(um) Das in vielen Bereichen verzweigte Umweltrecht soll nach Auffassung der Bundesregierung vereinfacht und zusammengefasst werden. Das sagte am 29. September der Minister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Jürgen Trittin(Bündnis90/Die Grünen), im Fachausschuss.

Einerseits sind nach Feststellungen des Umweltministers "Aufräumarbeiten" erforderlich, deren Ursachen sich vielfach durch eine fehlende Umsetzung des europäischen Rechts durch die frühere Bundesregierung begründeten, und zum anderen ergäben sich Schwierigkeiten durch unterschiedliche Festlegung von Zuständigkeiten bei Bund und Ländern. So lägen Umweltkompetenzen, wie beispielsweise im Wasserrecht, bei den Bundesländern. In Gesprächen mit den Ländern solle nun versucht werden, grundgesetzlich festgelegte Regelungen so zu verändern, dass der Bund ein vereinfachtes Umweltrecht konzipieren kann.

Umfassende Planung vorgestellt

Trittin stellte einen Überblick über die von der Bundesregierung in dieser Legislaturperiode geplanten Vorhaben vor. Entsprechende Planungen gibt es im Bereich des Klimaschutzes, der Energieversorgung, des Natur­ und Landschaftsschutzes, aber auch zur Unterstützung nachhaltiger ökologischer Entwicklungen und zur Verbesserung der Kreislaufwirtschaft.

Trittin bedauerte, dass die frühere Regierung in Europa die Einführung einer europäischen Ökosteuer zur Verbesserung des Klimaschutzes verhindert habe. Die positiven Beispiele in Dänemark und den Niederlanden bestätigten die rot­grüne Regierung in ihrer Konzeption. Dabei werde auf die Energieversorgung mit einer Kraft­Wärme­Kopplung sowie auf hocheffiziente Anlagen mehr als bisher Rücksicht genommen. Trittin setzte sich auch für ein Vorhaben ein, mit dem die von Kraftfahrzeugen verursachte Schwefelbelastung durch eine Veränderung der Treibstoffe verringert werden könnte und sollte.

Hinsichtlich der Energieversorgung vertrat Trittin die Auffassung, es müssten Überkapazitäten abgebaut werden, während gleichzeitig vermieden werden müsse, Deutschland nur noch zu einem Stromhandelsland werden zu lassen ­ mit möglichen Konsequenzen für den qualifizierten Arbeitsmarkt.

Die Industrie brauche verlässliche Daten, deshalb befürworte er eine Befristung von Betriebserlaubnissen, so dass die Unternehmen innerhalb dieser Fristen flexibel handeln könnten. Wichtig sei, unnötige Transporte von atomaren Brennelementen und Abfall zu vermeiden. Trittin plädierte daher für Zwischenlager bei den Kernkraftwerken.

Im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit befürworte er die Einrichtung eines Rates für Nachhaltigkeit, um ökologische Modernisierungen in Europa zu fördern. Vorbilder gäbe es in europäischen Ländern. Sie sollten zum Maßstab genommen werden. Im Rahmen der Kreislaufwirtschaft sprach sich Trittin für Maßnahmen aus, die dazu führen, dass unbehandelte Siedlungsabfälle nach dem Jahr 2020 nicht mehr deponiert werden. In diesem Zusammenhang begrüßte er die

europäischen Regelungen für die Rücknahme von Altautos. Andererseits bedauerte er, dass die Verordnung über sogenannten Elektroschrott zur Zeit noch im Bundesrat liege.

SPD: Seit 1991 nichts realisiert

In der ausführlichen Diskussion über das Programm der Bundesregierung kritisierte insbesondere die CDU/CSU, gegenüber den Ankündigungen nach der Regierungsbildung sei nichts Neues und teilweise ein Rückschritt erfolgt. Dem stellte die SPD entgegen, dass die neue Regierung erst ein Jahr im Amt sei und die frühere Bundesregierung im Bereich des Umweltrechts innerhalb einer Legislaturperiode gerade eineinhalb Gesetzgebungsvorgänge realisiert habe. Die meisten Vorhaben, wie beispielsweise die Produktverordnung und Abfallbeseitigung, seien seit 1991 nicht realisiert worden.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1999/bp9909/9909045a
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