Pfändungsfreigrenzen ändern(re) Nach dem Willen der PDS sollen die Freigrenzen für Pfändungen an die seit dem 1. Juli 1992 eingetretene wirtschaftliche und soziale Entwicklung angepasst werden. Die Fraktion hat dazu einen Antrag (14/1627) vorgelegt. Die Regierung müsse entsprechende Bestimmungen der Zivilprozessordnung (ZPO) ändern. Dies soll insbesondere mit Blick auf festgesetzte Summen von Weihnachtsverfügungen sowie bedingt pfändbare Bezüge aus Witwen, Waisen, Hilfs und Krankenkassen sowie LebensversicherungsAnsprüchen geschehen. Die PDS plädiert außerdem dafür, die ZPO dahin gehend zu ändern, dass einem Schuldner, der nachweist, dass bei Anwendung der Pfändungsfreigrenzen der notwendige Lebensunterhalt für sich und für die Personen, denen er Unterhalt zu gewähren hat, nicht gedeckt ist, auf Antrag durch das Vollstreckungsgericht der pfändbare Teil seines Arbeitseinkommens zu belassen ist. |