NACH DEN HAUSHALTSBERATUNGEN Bund kann im kommenden Jahr 478,8 Milliarden DM ausgeben(hh) Der Deutsche Bundestag hat am 26. November nach viertägiger Debatte den Bundeshaushalt für das Jahr 2000 verabschiedet. Für den Etat stimmten in namentlicher Abstimmung 322 Abgeordnete, 282 Parlamentarier stimmten dagegen. Zwei Abgeordnete enthielten sich der Stimme. Der Haushalt 2000 sieht Ausgaben in Höhe von 478,8 Milliarden DM vor. Damit werden die Ausgaben um 6,9 Milliarden DM geringer sein als im laufenden Haushaltsjahr (1999: 485,7 Milliarden DM). Den größten Teil der Ausgaben machen die Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) aus, für die 260,85 Milliarden DM etatisiert wurden. Es folgten der Schuldendienst mit 78,54 Milliarden DM und die Ausgaben für Investitionen, die im kommenden Jahr 57,5 Milliarden DM ausmachen werden. Für Personalausgaben sind 51,77 Milliarden DM bereitgestellt und für sächliche Verwaltungsausgaben 16,12 Milliarden DM. Der Ansatz für militärische Beschaffungen und Anlagen beträgt 14,85 Milliarden DM. Die Neuverschuldung soll im kommenden Jahr 49,5 Milliarden DM betragen. Damit liegt der Ansatz um 4 Milliarden DM unter den geplanten Krediten für dieses Jahr. Im Regierungsentwurf (14/1400) waren noch 478,2 Milliarden DM vorgesehen. Während der Haushaltsberatungen wurde somit der Ansatz insgesamt um 600 Millionen DM erhöht. Den größten Einzeletat hat in diesem Jahr das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung mit 170,46 Milliarden DM (172,41 Milliarden DM). Der zweithöchste Etatposten ist die Bundesschuld mit 83,77 Milliarden DM (85,85 Milliarden DM). Es folgen der Etat des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Wohnungswesen mit 49,72 Milliarden DM (47,96 Milliarden DM) und das Verteidigungsministerium, das im kommenden Jahr über 45,33 Milliarden DM (47,05 Milliarden DM) verfügen kann. Bei den Einnahmen sind im kommenden Jahr 387,46 Milliarden DM eingeplant. Die sonstigen Einnahmen sollen 41,84 Milliarden DM betragen. Um den Haushalt auszugleichen, ist deshalb eine Nettokreditaufnahme von 49,5 Milliarden DM notwendig. Das Plenum folgte bei der Abstimmung den Beschlussempfehlungen des Haushaltsausschusses (14/1901 bis 14/1922). Nicht durchsetzen konnte sich die PDSFraktion mit ihrem Entschließungsantrag (14/2186), mit dem die Bundesregierung aufgefordert wurde, sich erstens in ihrer finanzpolitischen Strategie auf die Koalitionsvereinbarung zu besinnen und zur Linie der Konsolidierung des Bundeshaushaltes durch den Abbau der Arbeitslosigkeit, die Stärkung des wirtschaftlichen Wachstums, durch ökologischen Umbau sowie eine sozial gerechte Steuer und Abgabepolitik zurückzukehren. Zweitens sollte die Regierung im Haushalt 2000 Veränderungen für mehr soziale Gerechtigkeit und eine energische Bekämpfung der Massenarbeitslosigkeit einleiten und drittens bei der Konsolidierung des Bundeshaushaltes auf der Ausgabenseite zumindest die Forderungen umsetzen, für die die heutigen Regierungsparteien zu ihrer Oppositionszeit bis zur Bundestagswahl 1998 eingetreten seien. Dazu zählt die PDSFraktion im Antrag unter anderem den Ausstieg aus den Verträgen zum Eurofighter. Ebendo solle die Regierung laut der PDSFraktion wirksame Schritte zur Senkung der noch beeinflussbaren Ausgaben und Mehrkosten für den Umzug von Regierung und Parlament nach Berlin gehen, unverzüglich Schlussfolgerungen aus den Kontrollen des Bundesrechnungshofes ziehen und für eine nachhaltige Konsolidierung der öffentlichen Finanzen sozial gerechte Sparbemühungen mit erheblichen Anstrengungen zu Verbesserungen der Einnahmen des Bundes verbinden. Ebenfalls keinen Erfolg hatte die F.D.P. mit ihrem Änderungsantrag (14/2172), in dem bei den Einsparungen im Personalhaushalt die Planstellen und Stellen der Rechtspflege, die Planstellen der Polizei und Vollzugsbeamten und die Stellen des vollzugszuarbeitenden Fachpersonals im Bundesgrenzschutz, beim Bundeskriminalamt, im Grenzzolldienst, im Zollfahndungsdienst und beim Zollkriminalamt, sowie die Planstellen und Stellen des Rechts und Konsulardienstes in den Vertretungen des Bundes im Ausland und die Planstellen und Stellen beim Bundespatentamt ausgenommen werden sollten. |