BUNDESKANZLERAMT Weniger Mittel für das Programm "Kultur in den neuen Ländern"(hh) Der Etat des Bundeskanzleramtes soll im kommenden Jahr über 113,31 Millionen DM weniger verfügen können als im laufenden Haushaltsjahr (1999: 2,92 Milliarden DM). Damit stehen für den Bundeskanzler, das Kanzleramt, das Presse und Informationsamt der Bundesregierung (BPA), den Bundesnachrichtendienst (BND) und den Kulturbeauftragten insgesamt 2,82 Milliarden DM zur Verfügung. Im Regierungsentwurf waren nur 2,79 Milliarden DM vorgesehen. Im Laufe der parlamentarischen Beratungen wurde dieser Ansatz um rund 18,16 Millionen DM erhöht. Den größten Anteil im Etat des Kanzleramtes hat der Etat des Bundesbeauftragten der Bundesregierung für die Angelegenheiten der Kultur und der Medien. Er kann im kommenden Jahr über rund 1,7 Milliarden DM verfügen. Gegenüber dem Regierungsentwurf wurde dabei während der Beratungen der Zuschuss an die Stiftung für das sorbische Volk um 1,19 Millionen DM auf nunmehr 16 Millionen DM erhöht. Gekürzt wurden gegenüber dem Regierungsentwurf die Mittel für das Aufbauprogramm "Kultur in den neuen Ländern". Hier sollen statt 90 Millionen DM im vergangenen Jahr nun 60 Millionen DM bereitgestellt werden. Die nicht weiter erläuterten Ausgaben für den Bundesnachrichtendienst wurden auf 676,55 Millionen DM (664,6 Millionen DM) festgelegt. Fast unverändert blieben in den Beratungen die Ausgaben für das BPA. Hier wurde lediglich die Beteiligung an der Expo 2000 um 1,5 Millionen DM auf 16 Millionen DM gekürzt, und für die Einladung publizistisch und kulturpolitisch wichtiger Persönlichkeiten des Auslands stehen statt 8,73 Millionen DM nun 8,1 Millionen DM zur Verfügung (14/1400 - Epl. 04, 14/1904, 14/1922, 14/1923, 14/1924). Nicht durchsetzen konnte sich bei den Abschlussberatungen die F.D.P.Fraktion mit ihrem Änderungsantrag (14/2143), den Zuschuss an die Rundfunkanstalt "Deutsche Welle" um 39,6 Millionen DM auf insgesamt 601 Millionen DM zu erhöhen. Keine Mehrheit fand die PDSFraktion in ihrem Änderungsantrag (14/2141), das Aufbauprogramm "Kultur in den neuen Ländern" um 30 Millionen DM auf 90 Millionen DM zu erhöhen. Ebenfalls keinen Erfolg hatte die F.D.P.Fraktion mit ihrem Entschließungsantrag (14/2142), das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit mit dem Auswärtigen Amt zusammenzuführen und dem Auswärtigen Amt die Koordinierung entwicklungspolitischer Aufgaben zu übertragen.
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