Süchtige können legal spritzen(ge) Die Zulassung und der Betrieb von Drogenkonsumräumen ("Fixerstuben") wird legalisiert. Das beschloss der Gesundheitsausschuss, als er am 1. Dezember die Gesetzentwürfe von SPD und Bündnis 90/Die Grünen (14/1515) und der Bundesregierung (14/1830) für ein Drittes Gesetz zur Änderung des Betäubungsmittelgesetzes annahm. Mit den Initiativen wird zudem darauf abgezielt, ein Substitutionsregister für opiatabhängige Patienten einzurichten und eine besondere Qualifikation für Ärzte festzulegen, die opiatabhängigen Patienten ein Substitutionsmittel verschreiben dürfen. Darüber hinaus soll es bundeseinheitliche Rahmenvorschriften geben, nach denen die Landesregierungen den Betrieb von Drogenkonsumräumen näher regeln und genehmigen können. In das Betäubungsmittelgesetz wird eine Neuverordnungsermächtigung eingefügt, auf die der Verordnungsgeber Regelungen zur Schaffung eines Substitutionsregisters und zur Festlegung der Qualifikation der Ärzte stützen kann, die Substitutionsmittel verschreiben dürfen. Angaben der Regierung zufolge sind die vorgesehenen Meldepflichten unter datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten erforderlich und praktikabel. Zu den Meldungen an ein zentrales Register gebe es keine Alternative, da nur so Mehrfachverschreibungen zuverlässig vermieden werden könnten. |