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Dezember 11/1999
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Haltung zum Wohngeld bekräftigt

(vb) Mit der Mehrheit von SPD und Bündnis 90/Die Grünen hat der Bundestag am 25. November Anträge von CDU/CSU (14/292), F.D.P. (14/169) und PDS (14/1346) zurückgewiesen, die in der Forderung an die Bundesregierung übereinstimmten, eine Leistungs­ und Strukturnovelle des Wohngeldgesetzes vorzulegen. Der federführende Verkehrs­ und Bauausschuss hatte eine entsprechende Beschlussempfehlung (14/1994) vorgelegt.

Die drei Oppositionsfraktionen hatten in ihren getrennten Initiativen dafür plädiert, die Einkommensgrenzen und die Miethöchstbeträge an die seit 1990 erfolgte Einkommens­ und Mietentwicklung anzupassen. Ferner seien die Zuordnung der Gemeinden in den Mietenstufen zu bearbeiten und auf das gesamte Bundesgebiet auszudehnen. Schließlich, so die Initiatoren, müsse das Ungleichgewicht zwischen dem Tabellenwohngeld und dem pauschalierten Wohngeld beseitigt und das Wohngeldrecht für die neuen und alten Länder vereinheitlicht werden.

Die Mehrheit des Parlaments begründete die Ablehnung der Initiativen mit dem Hinweis darauf, für die geforderten Verbesserungen sei keine Gegenfinanzierung vorgelegt worden.

Sozialdemokraten und Bündnisgrüne verwiesen auf das am 12. November verabschiedete Haushaltssanierungsgesetz, das auch eine Wohngeldnovelle enthalte. Unter Berücksichtigung der notwendigen Konsolidierung der Staatsfinanzen sei es damit gelungen, mit dem Instrument Wohngeld wieder ein angemessenes und familiengerechtes Wohnen wirtschaftlich zu sichern. Diese Regelung bringt nach Auffassung der Koalition nicht nur für den durchschnittlichen Haushalt eine spürbare Verbesserung, sondern schafft auch die erforderliche Vereinheitlichung zum 1. Januar 2001, wenn die Sonderregelung des Wohngeld­Ost auslaufe.

Die Verlagerung der Verantwortung für das pauschalierte Wohngeld auf die Kommunen ist nach Ansicht der Parlamentsmehrheit wohnungs­ und sozialpolitisch geboten.

Christ­ und Freidemokraten sowie die PDS verwiesen demgegenüber darauf, die jetzt von der Koalition vorgelegte Wohngeldnovelle sei hinter den Ankündigungen der SPD vor der Bundestagswahl 1998 zurückgeblieben und im Übrigen nicht solide finanziert. Völlig offen sei, wie den Kommunen ein finanzieller Ausgleich geschaffen werden könne.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1999/bp9911/9911057b
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