Ausschuss gegen Sechs-Wochen-Frist(re) Ohne Mehrheit ist am 5. Juli im Rechtsausschuss ein Gesetzentwurf des Bundesrates (14/2444) geblieben, eine Sechs-Wochen-Frist für das so genannte beschleunigte Verfahren vor Amtsgerichten einzuführen. Die Länderkammer hatte deshalb darauf gedrungen, eine entsprechende Vorschrift in die Strafprozessordnung (§ 418) einzufügen. Der Initiative zufolge sollten zwischen dem Eingang des Antrags der Staatsanwaltschaft bei Gericht und dem Beginn der Hauptverhandlung nicht mehr als sechs Wochen liegen. Während CDU/CSU, F.D.P. und PDS diesen Vorstoß ausdrücklich unterstützten und sich von ihm schnelle Rechtsklarheit versprachen, erklärte die SPD, sie stehe dem Antrag nicht grundsätzlich ablehnend gegenüber. Es sei aber nicht zielführend, das Strafprozessrecht permanent durch "Insellösungen" ändern zu wollen. Besser sei es, das Problem im Rahmen der grundlegenden Strafrechtsreform – voraussichtlich im kommenden Herbst – mit anzupacken. |