Blickpunkt Bundestag
Oktober 09/2000
Entlastung für 1998 erteilt(hh) Entlastung erteilt hat der Deutsche Bundestag am 28. September der Bundesregierung für das Haushaltsjahr 1998 aufgrund eines Antrages des Bundesfinanzministeriums (14/737) und auf Grund der Bemerkungen des Bundesrechnungshofes (14/1667). Die Entlastung fließt dabei in die Rechnung der Sondervermögen des Bundes ein, für die kein abweichendes Entlastungsverfahren vorgesehen ist. Der Entscheidung des Plenums lag eine Beschlussempfehlung des Haushaltsausschusses (14/3869) zugrunde. |
Quelle:
http://www.bundestag.de/bp/2000/bp0009/0009036e