WOHNUNGSBAUGESETZ Regierungsentwurf bald vorlegen(vb) Die Bundesregierung soll bis spätestens 1. März 2001 den Regierungsentwurf eines neuen Wohnungsbaugesetzes vorlegen. Dies fordert die CDU/CSU in einem Entschließungsantrag (14/4248), den der Bundestag am 12. Oktober zusammen mit dem Wohngeld- und Mietenbericht 1999 (Unterrichtung,14/3070) an den Fachausschuss überwiesen hat. In dem Antrag heißt es, angesichts des weitgehendes Ausstiegs des Bundes aus der Mitfinanzierung der sozialen Wohnungsbauförderung erschienen Befürchtungen berechtigt, der Regierung mangele es bei der Festlegung bundespolitischer Reformbelange und deren Einbringung in das Gesetzgebungsverfahren an politischem Willen. Nach Ansicht der Union wurde der soziale Wohnungsbau nach dem Regierungswechsel 1998 bis zum gesetzlichen Minimum hin demontiert. Die Wohngeld-Anpassung sei hinausgezögert worden und ihre Finanzierung in erheblichem Umfang zu Lasten der Länder und Kommunen sowie der Eigenheimbauer ausgestaltet. In dem in Form einer Unterrichtung vorgelegtem Wohngeld- und Mietenbericht erklärt die Exekutive, die Situation auf den Wohnungsmärkten habe sich seit 1998 in allen Bundesländern weiter entspannt, auch wenn das Angebot an Wohnraum weniger stark zugenommen habe. Sie begründet die Verbesserung der Wohnsituation mit der Entwicklung der Mieten. Sie hätten sich ebenso wie die kalten Betriebskosten seit Einführung des Mietenindex 1962 erstmals 1998 am geringsten nach oben bewegt. |