Lkw-Gebühr nach Emissionen staffeln(vb) Die Höchstsätze der zeitbezogenen Straßenbenutzungsgebühr für schwere Nutzfahrzeuge sollen überwiegend emissionsbezogen ausgestaltet werden. Dies beschloss der Bundestag in seiner Sitzung am 12. Oktober und nahm mit Unterstützung der Koalition und PDS bei Gegenstimmen von CDU/CSU und F.D.P. einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung (14/3651) an. Die Gebühr soll damit an die Bestimmungen einer entsprechenden EU-Richtlinie aus dem Jahre 1999 angepasst werden. Den Angaben zufolge entstehen durch die Änderungen keine Mehrkosten für Unternehmen, die ausschließlich Nutzfahrzeuge mit der Emissionseinstufung Euro II und schadstoffärmer einsetzen. Einem Bericht des Haushaltsausschusses (14/4274) zufolge werden für 2001 gegenüber 1998 für den Bund Mehreinnahmen in Höhe von 80 Millionen DM erwartet. Die Mehrheit bezeichnete die Entscheidung als umweltpolitisch richtig. Wenn umweltverträglichen Fahrzeugen mit EURO-II-Norm ein Bonus eingeräumt werde, würden Emissionen an der Quelle reduziert. Union und F.D.P. widersprachen: Dem deutschen Güterkraftgewerbe könne in der jetzigen schwierigen Situation die Mehrbelastung nicht zugemutet werden. Ohne Mehrheit blieb auch eine Forderung des Bundesrates (14/4052), das aus den Straßenbenutzungsgebühren resultierende Aufkommen zweckgebunden für die Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur einzusetzen. |