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November 11/2000
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TÖTUNG VON NEUGEBORENEN ENTGEGENWIRKEN

Personenstandsgesetz ändern

(re) Geheimen Geburten, Aussetzung oder gar Tötung von Neugeborenen will die CDU/CSU entgegenwirken. Die Fraktion hat deshalb einen Entwurf zur Änderung des Personenstandsgesetzes (14/4425) vorgelegt.

Die Union argumentiert, da nach gegenwärtigem Recht die Geburt eines Kindes binnen einer Woche angezeigt werden müsse und dazu grundsätzlich auch Schwangeren-Beratungsstellen verpflichtet seien, werde eine effektive Beratung oft dadurch behindert, dass die Mütter mit ihren Fragen und Problemen diese Stellen nicht aufsuchten. Häufig seien Scham, Angst, aber auch Unkenntnis der Mütter über bestehende Handlungsmöglichkeiten verantwortlich, dass Neugeborene ausgesetzt oder gar getötet würden.

Die Oppositionsfraktion tritt deshalb dafür ein, in solchen Fällen, in denen die Mutter von einer staatlich anerkannten Schwangeren-Beratungsstelle betreut wird, die Anzeigefrist einer Geburt auf zehn Wochen zu verlängern. Dies gebe Müttern in Konfliktsituationen die Gelegenheit, sich qualifiziert beraten zu lassen, zunächst aber anonym zu bleiben. Die Beratungsstellen hätten dadurch Zeit, auf die Lösung der Konflikte der Mutter hinzuwirken und heimliche Geburten zu verhindern, so die Argumentation der CDU/CSU.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2000/bp0011/0011041c
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