Regierung hält duales System für zukunftsfeste Ausbildungsform(bf) Die Bundesregierung hält in Übereinstimmung mit den Sozialpartnern das duale System für eine zukunftsfeste Form der Berufsausbildung. Dafür sprächen rund 500.000 Ausbildungsbetriebe mit wieder steigender Tendenz und etwa 1,7 Millionen Auszubildende. Dies erklärt sie in ihrer Antwort (14/5060) auf die Große Anfrage der PDS-Fraktion zu Situation und Perspektiven der beruflichen Ausbildung und des Systems der Weiterbildung als Stufen eines lebenslangen Lernens (14/2813). Zur Vorbereitung auf zukünftige Herausforderungen hätten sich Regierung und Sozialpartner im Oktober 1999 auf Ziele, Grundprinzipien und Gestaltungsmerkmale für eine mittelfristige strukturelle Weiterentwicklung der dualen Berufsausbildung verständigt. Der Antwort zufolge sehe sich das gesamte Bildungssystem nicht nur zur Anpassung gezwungen, es könne zugleich zur Gestaltung des Strukturwandels beitragen. Laut Regierung reicht das einmal Erlernte für ein ganzes Berufsleben nicht mehr aus. Der Einzelne müsse sich mehr als früher auf Tätigkeits- und Berufswechsel einlassen und internationale Kompetenzen erwerben. Ständige Weiterbildung sei auch in Bezug auf gesellschaftliches Wissen und Orientierungsvermögen, selbstständiges Handeln und Eigenverantwortung unverzichtbar geworden. Dies hätten viele Menschen bereits erkannt. Der Anteil derer, die formalisierte Weiterbildungsangebote wahrnehmen, habe sich zwischen 1979 und 1997 von 23 Prozent auf 48 Prozent mehr als verdoppelt, das Interesse an beruflicher Weiterbildung habe sich im gleichen Zeitraum mehr als verdreifacht, heißt es in der Antwort weiter. Zur Forderung, das Recht auf Bildung in Form eines lebenslangen Lernens als Grundrecht mit Individualanspruch ins Grundgesetz und in die Länderverfassungen aufzunehmen, verweist die Regierung auf die Position der Gemeinsamen Verfassungs.kommission von Bundestag und Bundesrat. Mit großer Mehrheit sei dort im Zusammenhang mit der Erörterung sozialer Staatsziele festgehalten worden, "dass einklagbare soziale Grundrechte in der Verfassung nicht normiert werden sollen, da der Staat damit überfordert wäre und sich solche Rechte nur unter den Bedingungen einer zentralen Verwaltungswirtschaft und damit ‚um den Preis der Freiheit' einführen ließen". |