Sicherheitsleistung für Anlagenbetreiber(um) Betreiber von Anlagen zur Abfallbeseitigung und -lagerung ohne nachvollziehbares Verwertungskonzept sollen mit einer Sicherheitsleistung durch die kommunalen oder Landesbehörden belegt werden können. Dazu hat der Bundesrat einen Gesetzentwurf (14/4926) eingebracht. Systematisches Ausnutzen von Gesetzeslücken durch "unseriöse Betreiber" führe immer wieder zu großen Mengen nicht entsorgten Abfalls, so die Länderkammer. Um Böden und Grundwasser nicht zu gefährden, müsse die Entsorgung zulasten von Ländern und Kommunen via Ersatzvornahme erfolgen. Frühes, wirkungsvolles Einschreiten werde verhindert, weil die Umweltbehörden den Betreibern keine Sicherheitsleistung zur Erfüllung der Entsorgung auferlegen könnten. Die Bundesregierung stimmt der Länderkammer grundsätzlich zu, verweist aber auf ihren eigenen Gesetzentwurf (14/4599) zur Umweltverträglichkeitsprüfung, der zum Teil über die Bundesratsinitiative hinausgehe. |